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Geschrieben von Muad'Dib am 29.07.2017 um 11:35:

Fragezeichen Behördenzugriff auf Handy-Daten von Asylbewerbern ist jetzt legal

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf von Samstag an Mobiltelefone und andere portable Datenträger auslesen, wenn Asylsuchende ihre Identität nicht anderweitig nachweisen können.

Im Bundesgesetzblatt ist am Freitag das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" verkündet worden, das der Bundestag im Mai beschlossen und der Bundesrat im Juni befürwortet hatte. Es tritt damit am Samstag in Kraft. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte den Entwurf am 20. Juli unterzeichnet.
Ohne Richtergenehmigung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf ab diesem Zeitpunkt Mobiltelefone und andere tragbare Datenträger wie Laptops, Tablets oder USB-Sticks von Asylbewerbern ohne Richtergenehmigung auslesen, um deren Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Die Regel greift, wenn ein Migrant keine Ausweispapiere vorlegen oder Name und Herkunft nicht anderweitig nachweisen kann.

mehr: https://heise.de/-3786101



Geschrieben von Kleinraisting am 29.07.2017 um 19:22:

  RE: Behördenzugriff auf Handy-Daten von Asylbewerbern ist jetzt legal

endlich; hat das wieder gedauert. rotes Gesicht



Geschrieben von Muad'Dib am 30.07.2017 um 08:20:

 

Ja, unsere lahmende bürokratie....


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