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Geschrieben von Muad'Dib am 11.08.2020 um 13:53:

Achtung Rufnummern-Missbrauch: Weniger Beschwerden wegen nervender Werbeanrufe

Gewinnspiel, Stromvertrag, teure Rückrufe ins Ausland – neue Zahlen zeigen, dass sich immer weniger Verbraucher über unerwünschte Anrufe beschweren.






Werbeanrufe und Telefonabzocke haben die Bundesbürger in diesem Jahr bisher offensichtlich weniger genervt. Bei der Bundesnetzagentur ist die Zahl der Beschwerden im Bereich Telekommunikation kräftig gesunken. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen dort knapp 76.000 Verbraucherbeschwerden ein, gut 39.000 weniger als im gleichen Zeitraum des Jahres zuvor, wie die Bundesnetzagentur der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Bonner Behörde ist für die Bekämpfung des Missbrauchs von Rufnummern zuständig.

Beschwerden vor allem wegen unerlaubter Werbung

Die meisten Beschwerden richteten sich gegen unerlaubte Telefonwerbung. Gut 27.000 Verbraucher wandten sich an die Netzagentur, weil sie unerbetene Verkaufsanrufe beispielsweise für Strom- und Gasverträge, Finanz- und Versicherungsprodukte oder Gewinnspiele erhalten hatten. Das waren knapp 4000 Beschwerden weniger als im ersten Halbjahr 2019. Die Behörde kann Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängen, im gesamten vergangenen Jahr waren es rund 1,3 Millionen Euro.

Deutlich zurückgegangen sind die Beschwerden wegen sogenannter Ping-Anrufe, mit denen teure Rückrufe ins Ausland provoziert werden sollen. Statt gut 21.500 wie im ersten Halbjahr 2019 waren es diesmal nur knapp 4300 Beschwerden. Bei Ping-Anrufen klingelt es nur kurz auf dem eigenen Handy, woraufhin man mitunter reflexhaft zurückruft, weil die Ländervorwahl einer deutschen Ortsvorwahl ähnelt. Ruft der Verbraucher zurück, wird er absichtlich mit schwer verständlichen Bandansagen in der Leitung gehalten.

Unerwünschte Anrufe: Bußgeld gegen Mobilcom

Bei solchen Anrufen kann die Bundesnetzagentur unter anderem ein "Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot" verfügen – das heißt, dass die hohen Telefongebühren fürs Ausland doch nicht bezahlt werden müssen. Ist die Rechnung schon beglichen, ist es zu spät. Dann hat der Geprellte zivilrechtliche Ansprüche gegen Unbekannte im Ausland.
(tiw)


Quelle: https://heise.de/-4866058


PS: Das Problem ist eher: diese Bundesbehörde bekommt das Problem einfach nicht in den Griff!
Beschwerden verlaufen im Sand weil sie es nicht schaffen die bots und trolle nachzuverfolgen und vor allem zu Bestrafen!!!
Was macht also der normale Bürger? -> Nicht mehr beschweren, denn es tut sich eh nix.......


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