Satclub-Thueringen (http://www.satclub-thueringen.de/index.php)
- Allgemeines (http://www.satclub-thueringen.de/board.php?boardid=38)
-- TV-Sender : Besondere Lieblinge und Sendungen (http://www.satclub-thueringen.de/board.php?boardid=87)
--- Rundfunkbeitrag: Nur noch einmal Aufforderung zur Zahlung (http://www.satclub-thueringen.de/thread.php?threadid=35115)


Geschrieben von Whitebird am 02.06.2025 um 20:13:

  Rundfunkbeitrag: Nur noch einmal Aufforderung zur Zahlung

Rundfunkbeitrag: Nur noch einmal Aufforderung zur Zahlung
Von Marcus Reichl -2. Juni 2025, 16:15

Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, erhält künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio per Post mehr.
Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, erhält künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen per Post mehr. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt schrittweise auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung um.


Die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung führt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schrittweise ein. Beitragszahlende, die ihre Rundfunkbeiträge per Überweisung oder Dauerauftrag entrichten, erhalten künftig einmalig ein Schreiben mit ihren persönlichen Zahlungsterminen. Regelmäßige Zahlungsaufforderungen per Post, umgangssprachlich auch Rechnung genannt, entfallen fortan. Die Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung soll zur Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit im Beitragseinzug beitragen.

Mit der Einmalzahlungsaufforderung informiert der Beitragsservice einmalig über sämtliche Zahlungstermine, die für ein Beitragskonto innerhalb eines jeden Jahres anfallen. Dieser Zahlungsplan gilt auch in den Folgejahren fortlaufend, sofern sich am Verfahren nichts ändert. Eine erneute schriftliche Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Erst bei einer grundlegenden Änderung, beispielsweise der Beitragshöhe oder der Bankverbindung, erhalten Beitragszahlende wieder eine Benachrichtigung. Beitragszahlende sind somit selbst verantwortlich, die Zahlungstermine einzuhalten und für die fristgerechte Überweisung des Rundfunkbeitrags zu sorgen.


Individuelle Zahlungstermine im gesetzlichen Rhythmus

Die Mehrheit der Beitragszahlenden, die auf das neue Verfahren umgestellt werden, zahlt den Rundfunkbeitrag im gesetzlichen Zahlungsrhythmus. Dieser sieht vor, dass der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Monat für jeweils drei Monate auf einmal zu entrichten ist – also 55,08 Euro alle drei Monate. Der Fälligkeitstermin liegt immer am 15. Kalendertag des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums.

Die individuellen Zahlungstermine richten sich nach dem Monat, in dem die Beitragspflicht beginnt – also dem Monat, in dem man erstmals Inhaber oder Inhaberin einer Wohnung ist. Der erste Zahlungstermin ist dann der 15. des darauffolgenden Monats. Alle weiteren Termine folgen jeweils im Abstand von drei Monaten. Alternativ zum gesetzlichen Zahlungsrhythmus können verschiedene Arten der Vorauszahlung vereinbart werden: Vierteljährlich im Voraus: zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober, halbjährlich im Voraus: zum 1. Januar und 1. Juli, jährlich im Voraus: zum 1. Januar.

quelle: digitalfensehen.de



Geschrieben von femi am 04.06.2025 um 18:27:

 

Zwischen Zahlungsaufforderung und Rechnung sehe ich aber einen Unterschied. Wenn ich vierteljährlich zahle, steht mir auch eine vierteljährliche Rechnung zu.
Natürlich geht es auch ohne der Zahlungsaufforderung, aber gerade bei älteren Menschen ist es eine Erinnerung und welche Kosten von einer Computer generierten Email?



Geschrieben von Whitebird am 04.06.2025 um 20:28:

 

wieder mal etwas zum nachteil des bürgers.
...und wieder mal muss ein gericht einschreiten, um dem wahn ein ende zu setzen. böse
aber erstmal muss die gez versuchen, an das geld zu kommen.



Geschrieben von Muad'Dib am 07.06.2025 um 08:06:

 

...und der Staat schaut tatenlos zu.....man erinnere sich an die schufa verbrecher.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH