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Geschrieben von Whitebird am 10.07.2025 um 13:06:

Text Urteil zu DSGVO-Verstoß: 5.000 Euro Schadenersatz für normale Facebook-Nutzung

Urteil zu DSGVO-Verstoß:
5.000 Euro Schadenersatz für normale Facebook-Nutzung

Das Landgericht Leipzig sieht erhebliche Datenschutzverstöße durch die Business-Tools von Meta. Das könnte weitere Nutzer zu Klagen ermuntern.

Friedhelm Greis
9. Juli 2025, 12:36 Uhr


Wegen Verstößen gegen europäische Datenschutzregeln soll der US-Konzern Meta einen Facebook-Nutzer mit 5.000 Euro entschädigen. Das entschied das Landgericht Leipzig in einem Urteil vom 4. Juli 2025 (Az. 05 O 2351/23). In dem Verfahren verzichtete das Gericht darauf, einen individuellen Schaden des Klägers festzustellen. Das könnte weitreichende Folgen haben, dürfte aber in einer höheren Instanz angefochten werden.

Das Gericht rechtfertigte die hohe Entschädigung mit der Feststellung, "dass Meta mit seinen Business-Tools massiv gegen europarechtlichen Datenschutz verstößt, die personenbezogenen Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeitet und Meta mit dem Geschäftsmodell der personalisierten Werbung Milliardengewinne einfährt".

Dem Gericht zufolge ist durch die Business-Tools jeder Nutzer für Meta "zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat". Die Daten sende Meta Ireland "ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA". Dort werte Meta "die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus".


Kein Datenleck erforderlich

Anders als in früheren Verfahren ging es diesem Fall nicht um einen Schadenersatz durch ein Datenleck, sondern um eine Entschädigung für die normale Nutzung. Das Gericht stützt seine Entscheidung daher "ausschließlich" auf Artikel 82 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Nach Einschätzung des Gerichts muss die Höhe des Schmerzensgeldes "über die in der nationalen Rechtsprechungspraxis etablierten Schmerzensgeldbeträge hinausgehen". Denn der finanzielle Wert eines einzigen Nutzerprofils auf datenverarbeitenden Märkte sei "enorm".

Den Verzicht auf eine Anhörung des Facebook-Nutzers in der Verhandlung begründete das Gericht damit, dass keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten gewesen wären, die über die Mitteilung des im Allgemeinen eher diffusen Gefühls des Datenverlusts und der Verunsicherung hinausgingen. "Denn es ist ja gerade das Problem der Klagepartei und auch des Gerichts, festzustellen, was konkret Meta mit den Daten macht und noch vorhat", hieß es erklärend vom Gericht.

Zur Begründung verweist das Landgericht vor allem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kompetenz des Bundeskartellamts bei der Kontrolle von Meta. Darin schrieben die Luxemburger Richter: "Im Übrigen ist die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verarbeitung besonders umfassend, da sie potenziell unbegrenzte Daten betrifft und erhebliche Auswirkungen auf den Nutzer hat, dessen Onlineaktivitäten zum großen Teil, wenn nicht sogar fast vollständig, von Meta Platforms Ireland aufgezeichnet werden, was bei ihm das Gefühl auslösen kann, dass sein Privatleben kontinuierlich überwacht wird."

Das Gericht stelle daher "für eine Mindestentschädigung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen 'Durchschnitts'-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab". Die Entscheidung könne dazu führen, "dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen". Das widerspreche jedoch nicht dem Ziel der DSGVO, "gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen".


Das meint der Autor:

Es ist kaum zu erwarten, dass das Urteil vor höheren Instanzen Bestand haben wird. So entschied der EuGH im Mai 2023, dass nicht jeder DSGVO-Verstoß einen Schadenersatz rechtfertigt. Voraussetzungen dafür seien "eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO, ein der betroffenen Person entstandener Schaden und ein Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Verarbeitung und diesem Schaden".

Zudem geht der Schadenersatz deutlich über Urteile hinaus, bei denen Nutzer von Datenlecks betroffen waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) deutete in einem Verfahren eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Person an.

quelle: golem.de



Geschrieben von Muad'Dib am 10.07.2025 um 22:56:

 

100 euronen is einfach nur lächerlich und eine frechhheit!

Bei dem was zuckerb0rg und furzbuch in all den ajhren illegal und kriminell verdient haben.


Um das mal klar zu stellen: nicht nur jeder "facebook nutzer" sondern Jeder, der im netz surft hat Anspruch auf mindestens 5k von furzbuch.


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