Geschrieben von Whitebird am 04.08.2025 um 20:04:
Gericht ordnet sofortige Sperrung von Pornhub und Youporn an
Gericht ordnet sofortige Sperrung von Pornhub und Youporn an
Von Marcus Reichl -2. August 2025, 19:36
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OLG) in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Die Pornoseiten Pornhub und Youporn dürfen von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz sofort gesperrt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OLG) in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren (Beschlüsse vom 30. Juli 2025, Aktenzeichen: 2 B 10575/25.OVG und 2 B 10576/25.OVG) entschieden. Der Betreiber Aylo Freesites mit Sitz in Zypern hatte sich jahrelang geweigert, eine Altersverifikation zu installieren.
2020 hatte die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen per Bescheid festgestellt, dass das Telemedienangebot des Unternehmens in Bezug auf zwei Internetseiten gegen die Jugendschutzvorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verstoße. Sie untersagte ihr deshalb die Verbreitung des Angebots in dieser Form für die Zukunft.
Betreiber ignorierte auch angedrohte Zwangsgelder
Aylo Freesites ging hiergegen erfolglos im Wege des Eilrechtsschutzes vor. Sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigten die sofortige Vollziehbarkeit der Grundverfügung. Die von der Antragstellerin in der Hauptsache erhobene Klage ist gegenwärtig beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig.
Obwohl die Grundverfügung sofort vollziehbar ist und der hiergegen gerichtete Eilrechtsschutz erfolglos blieb, kommt das Unternehmen ihr bis heute nicht nach. Hieran änderte auch die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds nichts. Infolgedessen erließen verschiedene Medienanstalten im Rahmen eines koordinierten Vorgehens im Jahr 2024 Sperrverfügungen gegen mehrere in Deutschland ansässige Netzanbieter, derer sich Aylo Freesites zur Verbreitung seines Angebots bedient.
Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen
Darunter befand sich auch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz, die gegenüber einem in Rheinland-Pfalz ansässigen Netzanbieter die Sperrung des Telemedienangebots der Antragstellerin für den Abruf aus Deutschland anordnete. Hiergegen erhoben sowohl der Netzanbieter als auch die Antragstellerin Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Die Antragstellerin stellte zudem einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.
Die dagegen gerichtete Beschwerde des Unternehmens wies das nun Oberverwaltungsgericht zurück. Zur Begründung führte es aus, es fehle für die Verfolgung des Begehrens das Rechtsschutzbedürfnis. Dies gelte unter anderem auch deshalb, weil die Antragstellerin (Aylo Freesites) ihr Ziel – die Außervollzugsetzung der Sperrverfügung – schneller und einfacher erreichen könnte, indem sie die Grundverfügung befolge. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz habe nämlich mehrfach erklärt, dass die Sperrverfügung obsolet werde. Dies gelte, sobald sich die Antragstellerin an die sofort vollziehbare Grundverfügung halte“, teilte das OLG zur Begründung mit.
quelle: digitalfensehen.de
Geschrieben von Muad'Dib am 05.08.2025 um 14:45:
Ist doch alles wieder nur Gülle...........
JEDER, selbst mit einem kostenlosen VPN wie in Opera, kann das umgehen.
Wollen gewisse "Anbieter" ihre Pornos auf VHS Kassetten verkaufen?
Einst "Raubkopierer", dann "Killerspiele", jetzt auf einmal "Jugendschutz".