Satclub-Thueringen (http://www.satclub-thueringen.de/index.php)
- Allgemeines (http://www.satclub-thueringen.de/board.php?boardid=38)
-- Off - Topic (http://www.satclub-thueringen.de/board.php?boardid=26)
--- EU verhängt nach Zögern Milliardenstrafe gegen Google (http://www.satclub-thueringen.de/thread.php?threadid=35700)


Geschrieben von Whitebird am 03.09.2025 um 15:07:

verrückt EU verhängt nach Zögern Milliardenstrafe gegen Google

Rechtsstaat 2025: EU bestraft Google nicht - aus Angst vor Trump
Die Europäische Union hat eine bereits vorbereitete Kartellstrafe gegen Google überraschend auf Eis gelegt. Hintergrund ist wohl die Sorge vor einer Reaktion aus dem Weißen Haus. Für den Rechts­staat ist das eine Bankrotterklärung.
Christian Kahle,
03.09.2025 12:55 Uhr


Jahrelange Untersuchung

Nach Informationen von Bloomberg und Reuters wollten die Wettbewerbshüter aus Brüssel eigentlich schon am Montag Sanktionen gegen den US-Konzern verkünden. Doch kurz vor der geplanten Bekanntgabe stoppten führende Beamte den Schritt - offenbar aus Furcht, US-Präsident Donald Trump zu provozieren.

Seit 2021 untersucht die EU-Kommission, ob Google seine dominierende Stellung im digitalen Werbemarkt missbraucht. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass der Konzern sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite der Onlinewerbung aktiv ist und dadurch unfaire Vorteile erzielt. Neben einer hohen Geldbuße stand auch im Raum, dass Google gezwungen werden könnte, Teile seines Anzeigengeschäfts zu veräußern.

Wie das Fachmedium MLex berichtet, hatte die Kommission Google noch am vergangenen Freitag mitgeteilt, die Ermittlungen seien abgeschlossen. Doch unmittelbar vor der offiziellen Entscheidung meldeten sich hochrangige EU-Vertreter außerhalb der Wettbewerbseinheit zu Wort. Sie warnten, dass ein solcher Schritt die ohnehin sensiblen Handelsgespräche mit den USA gefährden und neue Strafzölle auslösen könnte.

Trump hat in der Vergangenheit wiederholt mit Zöllen gedroht, um US-amerikanische Unternehmen zu schützen. Erst letzte Woche wetterte er gegen die in mehreren europäischen Ländern eingeführten oder geplanten Digitalsteuern. Auf seiner Plattform Truth Social schrieb er, diese Maßnahmen zielten darauf ab, US-Technologiekonzerne zu benachteiligen, während große chinesische Firmen verschont blieben - was schlicht eine Lüge ist.


Kritik aus Europa

Die Vorgänge um die Strafe gegen Google sorgen in Europa für Kritik. Der Vorsitzende der deutschen Monopolkommission, Tomaso Duso, sprach von einem "alarmierenden Präzedenzfall" für die Unabhängigkeit der europäischen Wettbewerbspolitik. "Der Schutz des Wettbewerbs darf nicht zum Spielball der Trump-Regierung werden", sagte er. Auch die französische Europaabgeordnete Stéphanie Yon-Courtin warnte: "Wenn das stimmt, sendet es ein miserables Signal. Die digitalen Regeln sind nicht verhandelbar."

Während Brüssel zögert, steht Google in den USA bereits massiv unter Druck. Ein Bundesgericht kam im April zu dem Schluss, dass der Konzern im Bereich Werbetechnologie ein Monopol betreibt. Ein weiteres Verfahren des Justizministeriums startet Ende September und soll klären, welche Konsequenzen daraus folgen.

quelle: winfuture.de





Richterspruch: Google muss Chrome und Android vorerst nicht verkaufen
3.9.2025 8:44 Uhr Michael Schäfer


Das US-amerikanische Justizministerium ist mit seiner Forderung zur Zerschlagung von Google vorerst gescheitert. Konsequenzen hat das nun gefällte Urteil dennoch: So muss Google künftig einige seiner Daten an die Konkurrenz abgeben. Ob dadurch das Monopol des Konzerns tatsächlich ins Wanken gerät, bleibt allerdings abzuwarten.


Konkurrenz behindert

Die Gruppe aus 38 Generalstaatsanwälten, die sich gemeinsam mit dem United States Department of Justice (DOJ) das Ziel gesetzt hatte, Googles marktbeherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinen zu beenden, ist mit ihrem Vorhaben somit vorerst gescheitert. Dem Konzern wurde vorgeworfen, dem Wettbewerb mit Verträgen zur Standardsuchmaschine geschadet und sich damit einen Zugang zu Wachstumsmöglichkeiten verschafft zu haben, der der Konkurrenz in diesem Ausmaß nicht offenstand. Damit soll Google gegen den Sherman Antitrust Act von 1890 verstoßen haben. Damit hätte dem Unternehmen eine Zerschlagung gedroht, bei der Google nicht nur Chrome, sondern im schlimmsten Fall auch das eigene mobile Betriebssystem Android hätte abgeben müssen.


Chrome bleibt bei Google

Diese Gefahr ist nun zunächst abgewendet. In seinem Urteil folgte Richter Amit Mehta vom US-Bezirksgericht für den District of Columbia nicht der Ansicht der Kläger, dass nur eine Zerschlagung das Monopolproblem von Google wirksam lösen könne. In der nun inzwischen fünf Jahre andauernden Auseinandersetzung konnte der Konzern die Abspaltung dieser Geschäftsbereiche zwar abwenden, muss aber dennoch erhebliche Einschnitte hinnehmen.

Das Gericht hatte bereits im August des vergangenen Jahres festgestellt, dass Google ein illegales Monopol im Bereich der Suchmaschinen innehält. In der im April angesetzten dreiwöchigen Anhörung gelang es den Klägern jedoch nicht, das Gericht vollständig von ihrer Auffassung zu überzeugen. In den Verhandlungen wurde zudem öffentlich, dass Google Drittanbietern durch weitreichende Abkommen mit Entwicklern, Netzbetreibern und Geräteherstellern den Marktzugang faktisch versperrt habe. So soll alleine Samsung in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt acht Milliarden US-Dollar erhalten haben, damit Googles Gemini-AI-App über einen Zeitraum von zwei Jahren auf seinen Mobilgeräten vorinstalliert wird. Noch höher soll die Zahlung an Apple ausgefallen sein – 20 Milliarden US-Dollar sollen geflossen sein, damit Google als Standardsuchmaschine in Safari gesetzt bleibt.


Urteil mit erheblichen Folgen...

Trotz dieser Erkenntnisse verzichtete das zuständige Gericht auf eine Zerschlagung der Unternehmensbereiche. Das Urteil hat für Google dennoch gravierende Folgen: Richter Mehta untersagte dem Konzern künftig den Abschluss von Exklusivverträgen im Bereich der Internetsuche. Zum Beispiel 20 Milliarden US-Dollar an Apple pro Jahr zu zahlen, damit Google die Standardsuche unter iOS ist, ist nicht mehr erlaubt.

Darüber hinaus verpflichtet das Urteil Google, ausgewählte Daten und Informationen an Wettbewerber wie Microsoft und Duck Duck Go sowie an KI-Unternehmen wie OpenAI und Perplexity weiterzugeben, um diese bei der Entwicklung konkurrierender Suchmaschinen zu unterstützen. Ferner entschied Mehta, dass Nutzern künftig bequem eine andere Standardsuchmaschine für den Datenschutzmodus zur Auswahl stehen muss.


...aber nicht für Apple

Für Apple hat das Urteil indes kaum Konsequenzen: Der iPhone-Hersteller kann sich weiterhin die Voreinstellung von Googles Suchmaschine vergolden lassen – wenn auch mit kleineren Auflagen. So muss Apple künftig stärker für alternative Suchmaschinen werben und jährlich Änderungen an den Einstellungen zur Standard-Suchmaschine vornehmen. Nutzer sollen außerdem bequem die Möglichkeit haben, eine andere Suchmaschine als Standard auszuwählen. Dieser Punkt dürfte Apple wenig betreffen, da das Unternehmen dieser Aufforderung bereits vor einigen Monaten nachgekommen ist.


Wegweisendes Urteil

Die Entscheidung gilt als eine der bedeutendsten gerichtlichen Anordnungen im Technologiesektor seit mehr als 25 Jahren und könnte anderen Richtern als Blaupause für ähnliche Entscheidungen gegen Meta, Amazon und Apple dienen.


Google will sich nicht geschlagen geben

Google weist weiterhin jegliches Fehlverhalten zurück und hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

quelle: computerbase.de



Geschrieben von Muad'Dib am 03.09.2025 um 20:44:

 

Kneifen genauso die Schwänze ein wie in den 90ern als es gegen Kleinweich ging.............


unglücklich Augen rollen



Geschrieben von Whitebird am 06.09.2025 um 12:12:

  EU verhängt nach Zögern Milliardenstrafe gegen Google

EU verhängt nach Zögern Milliardenstrafe gegen Google
Nach langem Zögern spricht die EU-Kommission eine Strafe gegen den US-Konzern Alphabet und Google aus. Es ist die zweithöchste Kartellstrafe der EU.
5. September 2025 um 18:46 Uhr / Achim Sawall


Die EU-Kommission verhängt wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Ad-Tech-Bereich eine Rekordstrafe von 2,95 Milliarden Euro (fast 3,5 Milliarden US-Dollar) gegen Google. Das berichten die führenden Nachrichtenagenturen und das Wall Street Journal. Google habe die eigenen Online-Werbedienste zum Nachteil konkurrierender Anbieter bevorzugt, teilte die EU-Kommission den Berichten zufolge mit.

Es handelt sich um die zweithöchste Kartellstrafe der EU seit einer Geldbuße gegen Google aus dem Jahr 2018.

Wie das Wall Street Journal berichtet, hatte die EU-Kommission zuvor gezögert, um die Spannungen mit der Trump-Regierung inmitten heikler Handelsgespräche nicht weiter zu verschärfen.


Google will Berufung einlegen

Die EU-Kommission erklärte demnach am 5. September 2025, Google habe seine beherrschende Stellung beim Kauf und Verkauf digitaler Anzeigen auf Webseiten und in Apps von Drittanbietern missbraucht, um Kunden auf seine Plattform Ad Exchange zu lenken. Der Konzern erwirtschaftete im zweiten Quartal rund 71 Milliarden US-Dollar mit Werbung, auf Ad Exchange entfallen 10 Prozent davon.

Die EU-Strafe folgt auf eine vierjährige Untersuchung, die parallel zu einem Kartellverfahren des US-Justizministeriums lief.

Google kündigte an, gegen die Entscheidung und die Strafe Berufung einzulegen, die man "falsch und ungerechtfertigt" nannte. "Die Bereitstellung von Diensten für Anzeigenkäufer und -verkäufer ist nicht wettbewerbsschädigend und es gibt mehr Alternativen zu unseren Diensten als je zuvor", sagte Lee-Anne Mulholland, Global Head für Regulierungsfragen bei Google.

quelle: golem.de


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH