Geschrieben von Whitebird am 06.10.2025 um 20:55:
Facebook-Datenleck: Sammelklage gegen Meta startet am 10. Oktober
Facebook-Datenleck: Sammelklage gegen Meta startet am 10. Oktober
Millionen Facebook-Nutzer können Schadenersatz wegen eines Datenlecks von 2021 fordern. Die Verbraucherzentrale klagt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht – bis zu 600 Euro pro Person sind möglich. Jetzt kostenlos mitmachen.
Von René Resch
Autor, PC-WELT 6.10.2025 11:37 Uhr
Im Jahr 2021 wurden bei einem massiven Datenleck persönliche Daten von Millionen Facebook-Nutzern öffentlich, darunter Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Wohnorte und Beziehungsstatus. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daraufhin eine Sammelklage gegen Meta eingereicht. Ziel ist es, Betroffenen Schadenersatz zu sichern – bis zu 600 Euro, abhängig von der Menge der geleakten Daten. Der Prozess beginnt am 10. Oktober 2025 am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband nun mitteilt.
Hohes Risiko für Identitätsdiebstahl
„Das Datenleck birgt erhebliche Risiken, etwa durch Phishing, Betrugsmaschen wie den Enkeltrick oder Identitätsdiebstahl“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Über 14.000 Menschen haben sich der Klage angeschlossen (Stand: 1. Oktober 2025). Entscheidend ist der Kontrollverlust über Daten, wie ein BGH-Urteil (VI ZR 10/24) bestätigt – ein tatsächlicher Schaden ist nicht nötig. Betroffene, deren Daten wie Name, Telefonnummer und Wohnort geleakt wurden, können bis zu 600 Euro fordern.
Kostenlose Teilnahme bis 31. Oktober
Betroffene können sich kostenlos der Musterfeststellungsklage anschließen, vertreten durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation. Über den Klage-Check auf sammelklagen.de prüfen Nutzer, ob sie betroffen sind. Eintragungen ins Klage-Register verhindern Verjährung der Ansprüche, unabhängig von der Prozessdauer. Die Teilnahme ist bis mindestens 31. Oktober möglich. Das Verfahren ist unabhängig von einer österreichischen Klage des VSV gegen Metas Datensammlung.
Was Nutzer wissen sollten
Am 10. Oktober klärt das Gericht zunächst formelle Fragen, wie die Zuständigkeit. Die Klage bietet eine einfache Möglichkeit, ohne Kosten Schadenersatz zu fordern. Nutzer sollten wachsam gegenüber verdächtigen Anfragen sein, da geleakte Daten für Cyberkriminalität genutzt werden können. Die Sammelklage zeigt: Verbraucherschutz setzt Meta unter Druck – ein Signal für strengere Datenschutzstandards.
quelle: pcwelt.de