Geschrieben von Whitebird am 25.08.2026 um 19:58:
Ausweichlösung für 4K-Streaming von Disney+: InterDigital zieht wegen VP9 erneut vor Gericht
Ausweichlösung für 4K-Streaming von Disney+: InterDigital zieht wegen VP9 erneut vor Gericht
Von Marcus Reichl -25. August 2026, 9:59
Disney+ setzt nach dem Patentstreit um HEVC auf VP9, um 4K-Streaming teilweise zurückzubringen. Zuvor hatte der Streamer mehrere Niederlagen erlitten, weshalb HDR im deutschen Angebot komplett fehlt und auch 4K zwischendurch nicht verfügbar war. Doch auch dieser Ausweg beschäftigt nun das Einheitliche Patentgericht (UPC). InterDigital hat zwei neue Verfahren gegen Disney eingeleitet.
Zwei neue Patentverfahren gegen Disney
Der Patentstreit zwischen InterDigital und Disney geht in eine neue Runde. InterDigital hat nach eigenen Angaben zwei weitere Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) eingeleitet. Dabei geht es diesmal um die Nutzung von VP9 bei Disney+. Das Unternehmen wirft Disney vor, mit dem Codec weiterhin patentgeschützte Technologien von InterDigital zu nutzen. Das geht aus einem aktuellen Beitrag von InterDigitals Chief Legal Officer Josh Schmidt hervor.
Das erste Verfahren trägt das Aktenzeichen UPC_CFI_3044/2026 und liegt bei der Lokalkammer Mannheim. Es betrifft das Patent EP 2 465 265. Das zweite Verfahren läuft unter UPC_CFI_3043/2026 bei der Lokalkammer Düsseldorf und betrifft das Patent EP 2 605 473. InterDigital sieht in beiden Fällen eine Verletzung seiner Patente durch Disney. Ob tatsächlich eine Patentverletzung vorliegt, ist jedoch noch nicht entschieden.
Disney wechselte wegen Patentstreit auf VP9
Hintergrund ist ein seit längerem laufender Patentstreit um die Videotechnik von Disney+. InterDigital hatte Disney wegen der Nutzung patentierter Technologien verklagt. Nach Entscheidungen des UPC musste Disney seine Streaming-Technik in mehreren europäischen Ländern anpassen. Der Konzern entfernte unter anderem bestimmte 4K-, HDR-, Dolby-Vision- und 3D-Funktionen. Anschließend setzte Disney auf eine alternative Technologie, um 4K teilweise wieder anbieten zu können. InterDigital bezeichnet VP9 nun als diesen Ausweichweg und hält auch dessen Nutzung ebenfalls für patentverletzend.
InterDigital argumentiert, VP9 nutze ebenfalls Technologien, die von eigenen Ingenieuren und anderen Unternehmen entwickelt worden seien. „Unsere Position ist klar“, schreibt Schmidt. Die Nutzung von VP9 verletze weiterhin die patentierte Technologie des Unternehmens. InterDigital fordert deshalb eine angemessene Lizenzierung. Disney selbst hat zu den Vorwürfen noch nicht Stellung genommen und auch keine Patentverletzung eingeräumt.
Der Streit ist auch für Disney+ in Deutschland wichtig
Für deutsche Disney+-Nutzer ist der Ausgang des Verfahrens relevant, weil der Codec-Streit unmittelbar die technische Qualität des Streaming-Angebots beeinflussen kann. Disney hatte nach dem europäischen Patentstreit auf eine alternative Technik gesetzt, um 4K UHD wieder auf bestimmten Geräten anbieten zu können. Die derzeitige VP9-Unterstützung ist allerdings nicht auf allen TV-Plattformen verfügbar.
Auch HDR ist davon getrennt zu betrachten und wurde durch den Codec-Wechsel nicht automatisch wiederhergestellt. Durch den Wegfall der Technologien verlieren Premium-Abonnenten von Disney+ zumindest einen ihrer Abo-Vorteile, weshalb das Unternehmen ihnen inzwischen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat.
Für deutsche Nutzer bedeutet der Streit vor allem:
- 4K bei Disney+ hängt derzeit von der verwendeten Streaming-Technik und dem jeweiligen Gerät ab.
- Ein weiterer Rechtsstreit um VP9 könnte die technische Strategie von Disney+ erneut verändern.
- Die beiden neuen UPC-Verfahren betreffen konkrete Patente und sind noch keine gerichtliche Feststellung einer VP9-Patentverletzung.
- Für Nutzer können solche Verfahren letztlich Auswirkungen auf 4K, HDR und die unterstützten Fernseher und Streaming-Geräte haben.
- Durch den Wegfall von Abo-Vorteilen haben Nutzer des Premium-Tarifs die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Aber stehen derzeit auch vor weiteren Unsicherheiten.
vollständiger Text >>>quelle: digitalfensehen.de