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Autor Beitrag
Thema: "dx bozoth" hat Geburtstag
Muad'Dib

Antworten: 2
Hits: 343
30.03.2024 10:26 Forum: Geburtstagsgrüße und andere Feierlichkeiten


All the best to your Birthday!!

Thema: positioner
Muad'Dib

Antworten: 151
Hits: 41.587
28.03.2024 14:38 Forum: Alles rund um die Schüssel


Zitat:
Original von femi
...
Mit einer dazwischen geschalteten PCIe Riser Karte um wenige Euro muss man weder Mainboard, noch die Tunerkarte misshandeln.



Wurde das schon probiert?
Thema: Jetzt gilt Pflicht zu Offenlegung von KI bei Youtube
Muad'Dib

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Hits: 191
Jetzt gilt Pflicht zu Offenlegung von KI bei Youtube 23.03.2024 13:31 Forum: Off - Topic


Jetzt gilt Pflicht zu Offenlegung von KI bei Youtube


Mit generativer Künstlicher Intelligenz gestaltete Youtube-Videos müssen gekennzeichnet werden. Die Liste der Ausnahmen ist lang.​



(Bild: Shutterstock.com/Chubo - my masterpiece)


Beim Hochladen von Videos auf Youtube ist ab sofort anzugeben, wenn die gezeigten oder hörbaren Inhalte echt zu sein scheinen, aber tatsächlich stark verändert oder synthetisch generiert worden sind. In Youtube Studio gibt es dazu bei jedem Upload eine entsprechende Option. Wird sie aktiviert, erscheint im Begleittext zum Video der Hinweis, dass das Video verändert oder synthetisch erzeugt worden ist.

Bei ausgewählten Themen wie Nachrichten, Wahlen, Gesundheit oder Finanzen macht Youtube den Hinweis sichtbarer, indem es ihn im Video selbst einblendet. Außerdem versucht Youtube automatisch zu erkennen, wenn generative Künstliche Intelligenz im Spiel war – sei es durch Verwendung Youtube-eigener KI-Werkzeuge für Kurzvideos ("Shorts") oder durch Auswertung des Begleittextes. Zudem behält sich die Videoplattform vor, mit eigenen KI-Werkzeugen nach nicht offengelegten Fälschungen zu suchen.

Im Einzelfall fügt Youtube dann die entsprechende Kennzeichnung hinzu. Uploader, die wiederholt gegen die neue Regel verstoßen, drohen schärfere Konsequenzen, darunter Ausschluss von finanziellen Ausschüttungen bis zum Ausschluss von der Plattform überhaupt.


Umfangreiche Ausnahmen


Gleichwohl greift die neue Regel nur für einen Teil jener Beiträge, die mit generativer KI erzeugt wurden: Im Kern möchte Youtube Inhalte gekennzeichnet sehen, in denen eine echte Person etwas sagt oder tut, das sie nicht gesagt oder getan hat, oder die ein echtes Ereignis oder einen echten Ort verändert darstellen, oder sie eine realistisch anmutende Szene enthalten, die gar nicht stattgefunden hat. Aber auch synthetisch generierte Musik oder die Modifikation einer Gesangsdarbietung zwecks Unterstellung unzureichender Gesangskünste müssen das Label tragen.

Keine Kennzeichnung ist erforderlich für die bloße Anpassung von Farben ohne Sinnveränderung, Beleuchtungsfilter, Hintergrundweichzeichner, Vintage-Effekte, kosmetische Filter und ähnliche visuelle Einflussnahmen, aber auch die Optimierung des Tons durch Effektfilter. Außerdem entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn das Dargestellte offensichtlich unrealistisch ist. Als Beispiel dafür nennt Youtube in einem Hilfe-Eintrag einen Ritt auf einem Einhorn durch eine Traumwelt.


Deepfake-Beschwerdestelle kommt noch


Die Pflicht zur Offenlegung von KI-Inhalten hat Youtube bereits im November angekündigt. Damals hat das Unternehmen auch eine Beschwerdemöglichkeit für Opfer von Deepfakes in Aussicht gestellt. Daran arbeitet der Datenkonzern noch. Geplant ist eine separate Möglichkeit der Beschwerde bei einer firmeninternen Datenschutz-Beschwerdestelle mit dem Ziel der Entfernung von KI-generierten oder anders manipulierten Inhalten, die eine identifizierbare Person simulieren. Das gilt für Gesicht und Stimme.


Dem Beispiel Youtube folgend hat Meta Platforms im Februar verfügt, dass fotorealistische KI-Inhalte auf Facebook und Instagram zu kennzeichnen sind. Bei Videos und Tonspuren sollen die Uploader selbst offenlegen müssen, wenn es sich um KI-Erzeugnisse handelt. Für fotorealistische Bilder arbeitet Meta daran, KI-Bilder automatisch zu kennzeichnen. Das soll allerdings nur dann funktionieren, wenn die Metadaten die Bilder bereits als KI-generiert ausweisen.

(ds)


Quelle: heise . de
Thema: Datenschutz: Amt des BfDI teilweise beschädigt​ – Ende der Hängepartie gefordert
Muad'Dib

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Hits: 4
Datenschutz: Amt des BfDI teilweise beschädigt​ – Ende der Hängepartie gefordert 22.03.2024 16:44 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


Datenschutz: Amt des BfDI teilweise beschädigt​ – Ende der Hängepartie gefordert


Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat womöglich zum letzten Mal seinen Jahresbericht vorgestellt. Wie es mit dem Amt weitergeht, bleibt unklar.



Prof. Ulrich Kelber (Bild: BfDI)


Zum voraussichtlich letzten Mal stellte der nur noch geschäftsführende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in der Bundespressekonferenz in Berlin den Tätigkeitsbericht seiner Behörde vor. Darin stellt der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete und Informatiker fest, dass der Datenschutz an vielen Stellen vor rechtlichen, organisatorischen und technologischen Herausforderungen stehe. Unterdessen fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis von Bundestag und Bundesregierung ein Ende der Hängepartie – dem Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten sei bereits massiv geschadet worden.

Es habe – anders als etwa in den Coronajahren – nicht ein einzelnes, bestimmendes Thema des vergangenen Jahres gegeben, stellte BfDI Ulrich Kelber seinen Tätigkeitsbericht für 2023 vor. Der wird voraussichtlich seltener gelesen als eine andere Publikation aus dem BfDI: Reißenden Absatz finde die Datenschutz-Pixie-Bücherserie für Kinder, berichtete Kelber. Er habe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas heute zusammen mit dem Tätigkeitsbericht das Millionste Exemplar übergeben.

Die Behörde mit einer Personalstärke von über 300 Menschen sei aber in eine Vielzahl Aktivitäten eingebunden gewesen, nicht zuletzt in die Beratung. Die sei bei öffentlichen Stellen nicht immer erfolgreich gewesen, sprich: Den Anmerkungen wurde nicht Folge geleistet. 95 Prozent der Beratungen würden allerdings nie Erwähnung in Tätigkeitsberichten oder Pressemitteilungen finden, verglich Kelber die Tätigkeit der Behörde in diesem Bereich mit einem Eisberg.


Sicherheitsgesetzgebung: Kelber fordert Gesamtüberarbeitung beim Datenschutz

Der BfDI warnte den Gesetzgeber, bei der Sicherheitsgesetzgebung im Datenschutz nur punktuell nachzubessern. Kelber fordert eine Überwachungsgesamtrechnung. Seine Hinweise seien etwa beim Bundespolizeigesetz in Teilen nicht befolgt worden. Das jetzige Vorgehen sei nicht sinnvoll, meint der Bundesdatenschutzbeauftragte: "Die Klage bei der nächsten Novelle kommt auch und wird wieder verloren werden. Das schadet dem Vertrauen in die Sicherheitsbehörden."

Der Datenschutz im Sicherheitsbereich brauche nach der personellen und organisatorischen zudem auch eine Überarbeitung des Rechts bei der Aufsicht. Das mache die verstärkte Nutzung von Daten in diesem Bereich nötig. "Was wir brauchen, ist eine Möglichkeit, solche Vorgänge zeitnah abzustellen", so Kelber. Bislang sei das rechtlich nicht vorgesehen.


Angesprochen auf Konflikte im Gesundheitsbereich, die auch zur Nichtwiedernominierung des BfDI geführt haben sollen, führte Kelber an, dass im Regelfall ein gutes Miteinander möglich sei: Ein einziges Mal habe man einer technischen Spezifikation von BMG und Gematik widersprochen, weil ein Start des E-Rezeptes mit einer Sicherheitslücke nicht vertretbar gewesen sei, mehr als 200-mal sei das nicht der Fall gewesen.


KI-Zuständigkeit

Wer für Künstliche Intelligenz nach dem AI Act der Europäischen Union zuständig sein soll, dafür hat Kelber eine naheliegende Idee: "Bitte, bitte keine weitere Behörde", richtete er einen Appell an den deutschen Gesetzgeber, der dafür zuständig ist. Für die Marktüberwachung wären die Datenschutzaufsichtsbehörden naheliegend. Bei der nationalen Begleitgesetzgebung fordert Kelber zudem, dass restriktivere Regeln für die biometrische Fernerkennung erlassen werden – das sei ausdrücklich möglich.


Hängepartie um BfDI-Neubesetzung geht weiter

Kelber kritisierte die Zuständigen in der Bundespolitik äußerst vorsichtig, die ihm wohl keine zweiten Amtszeit gewähren. "Ich glaube, dass das für das Amt schwierig ist, weil die Frage im Raum steht, warum nicht rechtzeitig entschieden wird. In meiner Behörde läuft die Zusammenarbeit weiter wie vorher", sagte er. Im internationalen Rahmen sei die Situation schwieriger, so der BfDI: "Die Verhandlungspositionen sind schon geschwächt." Und eine weitere Gefahr des Vorgehens der Zuständigen sei, dass bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund dessen nicht zur Verfügung stehen würden.

Per Pressemitteilung bedanken sich die Grünen "ausdrücklich und im Namen der gesamten grünen Bundestagsfraktion bei Prof. Ulrich Kelber und seinem gesamten Haus für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren." Und teilt mit, die Fraktion "wähne sich bei der raschen Neubesetzung auf einem guten Weg".
Zivilgesellschaft fordert Bundespolitik zu Ende der BfDI-Hängepartie auf

Bevor der kommissarische Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht vorstellte, erhöhten zivilgesellschaftliche Organisationen den Druck auf Bundesregierung und Bundestag, die Hängepartie um die Neubesetzung endlich zu beenden. Kelber ist seit 7. Januar nur noch im Rahmen einer Verlängerungsregel im Amt, nachdem die Ampelfraktionen sich bislang nicht auf einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin einigen konnten. Die derzeit mit dem Vorgang befassten zuständigen Fachpolitiker von FDP und Grünen hüllen sich derzeit in Schweigen.

Der Brief, der sich neben der Bundesregierung – die dem Bundestag formell den Vorschlag für die Wahl unterbreiten muss – auch an die Fraktionsspitzen der Ampelkoalition und die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas richtet, fordert von den Verantwortlichen sofortiges Handeln. Darin heißt es: "Die Vorgänge in Bezug auf die Neu- oder Weiterbesetzung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) schaden dem Amt jedoch in noch nie dagewesener Weise."

Die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit des BfDI-Amtes werde infrage gestellt: "Es entsteht der Eindruck, der bisherige Amtsinhaber könnte sich eine mögliche zweite Amtszeit nicht durch den Einsatz für die Sache erarbeiten, sondern insbesondere durch politische Gefügigkeit." Auch das fehlende aber gesetzlich eigentlich vorgesehene "transparente Verfahren" für die Wahl eines Datenschutzbeauftragten bemängeln die Unterzeichner des auf den 19. März datierten Schreibens. Die Ampel müsse nun unverzüglich Klarheit schaffen: "Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, den bereits in erheblicher Weise entstandenen Schaden nach allen Kräften zu begrenzen und schnellstmöglich Klarheit über die Fortführung zu schaffen."

Die Mitinitiatorin Caroline Krohn vom digitalpolitischen Verein Load sieht auf Anfrage von heise online auch eine weitere Dimension: "Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wäre aus meiner Sicht ein angemessener Schritt. Die Bundesregierung und der Bundestag unterschätzen auch hier die Tragweite ihres Nichthandelns."


Prominente Unterzeichner

Unter den Erstunterzeichnern des offenen Briefes finden sich Akteure wie der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der ehemalige baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink, der Vorstand der Stiftung Datenschutz Frederick Richter, Vertreterinnen der Gesellschaft für Informatik und Fraunhofer AIESEC sowie einige digitalpolitische Vereinigungen wie D64, Load, Digitalcourage, Wikimedia, Noyb und die Open Knowledge Foundation.

(mack)


Quelle: heise . de



PS: Absoluter Kindergarten im REGIERIGEN bezirk.
Thema: Julian Assanges Anwälte verhandeln mit US-Regierung
Muad'Dib

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Julian Assanges Anwälte verhandeln mit US-Regierung 22.03.2024 16:39 Forum: Off - Topic


Julian Assanges Anwälte verhandeln mit US-Regierung


Julian Assange würde sich zu einer geringeren Straftat schuldig bekennen, um freizukommen. Es könnte ein Ablenkungsmanöver der US-Regierung sein.​



(Bild: Londisland / shutterstock.com)


"Das US-Justizministerium überlegt, ob es Julian Assange erlauben soll, sich zur geringeren Tat des mishandling of classified information zu bekennen", berichtet das Wall Street Journal (WSJ) unter Berufung auf nicht namentlich genannte Eingeweihte. Der ventilierte Deal: Assange bekennt sich schuldig und die übrige Anklage wird fallengelassen. Jedoch haben Assanges Anwälte keine Anzeichen dafür, dass das Justizministerium tatsächlich dazu bereit ist.

Die USA haben vor rund fünf Jahren, unter US-Präsident Donald Trump, eine Anklage wegen Spionage gegen Assange veröffentlicht. Darin wird dem Australier allerdings nicht vorgeworfen, selbst spioniert zu haben. Die Anklage stößt sich vor allem daran, dass Assange geheime Informationen (unter anderem vom damaligen US-Soldaten Bradley Manning) entgegengenommen und auf Wikileaks veröffentlicht habe. Teile davon waren geheime Informationen, die US-Behörden selbst von Bürgern anderer Staaten entgegengenommen hatten. Besondere Schande bereitete der US-Regierung ein Video, das zeigt, wie US-Soldaten aus einem Kampfhubschrauber heraus grundlos Zivilisten und Journalisten erschießen. Assange drohen insgesamt 175 Jahre Haft – "wie ein Tod auf Raten", nennt Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das.


Schauprozess

Mit der Anklage betritt die US-Staatsanwaltschaft juristisches Neuland; das inkriminierte Verhalten der Verbreitung bislang nicht öffentlicher Information gehört nämlich zu den Kernaufgaben von Journalisten. US-Medienberichten zufolge hat die US-Regierung unter Barack Obama abgelehnt, Assange nach dem Spionagegesetz anzuklagen, gerade weil das ein Angriff auf die Pressefreiheit wäre.

2020 beschrieb der damalige UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, das juristische Vorgehen der USA als Schauprozess. Melzer erkannte eine "konstruierte Vergewaltigung", manipulierte Beweise und befangene Richter. Ein "mörderisches System" sei am Werk, um an Assange ein Exempel zu statuieren und andere Journalisten einzuschüchtern.


Schon 5 Jahre Auslieferungshaft

Laut WSJ haben Assanges Anwälte in den jüngsten Monaten mit Vertretern des US-Justizministeriums vorbereitende Diskussionen über einen möglichen Deal geführt. Unter mishandling of classified information (etwa: Missbrauch von Geheimsachen) fällt eine Reihe von Straftatbeständen, die weniger drakonische Strafen nach sich ziehen, als Spionage, für die Assange angeklagt ist. Darunter fallen auch Tatbestände, die mit maximal zwölf Monaten Haft belegt sind, sogenannte misdemeanor (bloße Vergehen).

Assange sitzt seit April 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Zuvor hatte er sich jahrelang in der Botschaft Ecuadors verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Dort wurde wegen Vergewaltigung gegen ihn ermittelt. Assange betonte stets, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. Tatsächlich hat Schweden die Ermittlungen gegen Assange längst eingestellt.

Doch als eine neue Regierung in Ecuador an die Macht kam, setzte sie Assange in London vor die Türe, wo er prompt verhaftet wurde, weil er sich der britischen Justiz entzogen hatte. Wenig später veröffentlichten die USA ihre Anklage gegen Assange und beantragten dessen Auslieferung. Großbritannien ließ den Antrag auf Auslieferung Assanges bald zu. Seither wehrt sich Assange gerichtlich gegen die Auslieferung, hat bislang aber keinen Durchbruch erzielt.
Wird ernstlich verhandelt?

Assange, so der Vorschlag seiner Anwälte, würde sich aus dem Londoner Gefängnis heraus schuldig bekennen und müsste nicht in die USA überstellt werden. Auf die folgende Haftstrafe würde ihm die Zeit der Auslieferungshaft angerechnet, womit Assange nach Festlegung des Strafmaßes bald freikommen würde. Großbritannien würde den Mann dann wahrscheinlich in sein Heimatland Australien abschieben.

Anzeichen, dass es tatsächlich so kommt, gibt es nicht. "Die Diskussionen sind im Fluss, die Gespräche könnten versanden", schreibt die US-Zeitung, und fügt hinzu: "Jeder Deal müsste von höchster Ebene des US-Justizministeriums genehmigt werden." Damit wären nicht bloß diplomatische, sondern auch innenpolitische Nebenwirkungen verbunden.

Andererseits gibt es internationalen Druck auf die US-Regierung, Assange freizulassen. Spät, aber doch, hat sich Bundeskanzler Scholz Anfang März dazu durchgerungen, gegen die Auslieferung Julian Assanges an die USA einzutreten. Bis dahin gab es wenig Beistand für den Australier seitens der deutschen Regierung. Nicht auszuschließen ist, dass die Verbreitung einer möglichen Vereinbarung samt Freilassung ein PR-Manöver ist, um Druck abzubauen, bis es zu spät ist.

Das könnte schon bald der Fall sein. Denn eigentlich hat Assange den Rechtsweg gegen seine Auslieferung bereits ausgeschöpft. Eine Anhörung im Februar sollte klären, ob er noch einmal Rechtsmittel ergreifen darf. Die Entscheidung darüber wird für die kommenden Wochen erwartet.

Das US-Strafverfahren heißt USA v Julian Paul Assange und ist am US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia unter dem Az. 1:18-cr-00111 anhängig.

Anklageschrift USA v Julian Paul Assange

(ds)


Quelle: heise . de



PS: Das ist der Abgrund dessen was sich "die grösste Demokratie der Welt" nennt!!!
Thema: 'Illegales Smartphone-Monopol': US-Regierung zerrt Apple vor Gericht
Muad'Dib

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'Illegales Smartphone-Monopol': US-Regierung zerrt Apple vor Gericht 22.03.2024 16:35 Forum: Off - Topic


'Illegales Smartphone-Monopol': US-Regierung zerrt Apple vor Gericht


Apples Taktiken verhindern Wettbewerb und Innovation, moniert das US-Justizministerium. Apple beabsichtigt, sich "energisch" zu verteidigen.




(Bild: Sebastian Trepesch)


Das US-Justizministerium hat am Donnerstag eine lange vorbereitete Kartellklage gegen Apple eingereicht. Dem iPhone-Hersteller wird darin vorgeworfen, ein illegales Monopol im Smartphone-Markt erlangt zu haben, das Wettbewerb sowie Innovation verhindert und zu höheren Preisen für Kunden führen kann. Apple nutze seine Marktmacht für "dauerhafte illegale Verhaltensweisen", zitieren US-Medien aus der Klageschrift. 16 US-Bundesstaaten haben sich der Klage angeschlossen.


US-Justizministerium: Apple hat illegales Monopol errichtet

Apple habe seine Monopolmacht nicht wettbewerbskonform erlangt, sondern durch "Verletzung des Kartellrechts", betonte US-Justizminister Merrick Garland, wie die Nachrichtenagentur AP meldet. Bleibe das unangefochten, werde Apple sein Smartphone-Monopol weiter verfestigen. Zu den zentralen Vorwürfen der Klage gehört unter anderem, Apple würde den Wechsel auf andere Betriebssysteme künstlich erschweren und etwa die Entwicklung von plattformübergreifendem Messaging ausbremsen, damit Kunden weiter iPhones kaufen.

Apples Monopolmacht erstrecke sich auch auf Bereiche wie Browser, Abonnements, Streaming, Werbung und Ortungsdienste, schreibt NBC News. Konkurrenten würden durch vertragliche Bestimmungen und Einschränkungen "gedrosselt". Die Klage gegen Apple ist ganz offensichtlich bereits seit mehreren Jahren in Vorbereitung gewesen, scheint aber teils enger gefasst, als bislang vermutet.


Apple hält Vorwürfe für falsch

Apple gab sich in einer Stellungnahme gegenüber US-Medien kämpferisch, das Unternehmen werde sich "energisch" gegen die Vorwürfe verteidigen. "Wir glauben, dass die Klage in Hinblick auf Fakten und Gesetz falsch ist", so Apple – das Vorgehen der US-Regierung "bedroht, wer wir sind".

Insgesamt scheint das US-Justizministerium in ähnliche Richtungen zu zielen, wie die neuen Regeln, die der Digital Markets Act in Europa aufgestellt hat: Hier musste Apple jüngst das iPhone für einen App-Vertrieb außerhalb des App Stores öffnen und umstrittene Passagen aus seinem Regelwerk streichen. Auch die NFC-Schnittstelle darf Apple nicht länger auf den eigenen Bezahldienst Apple Pay begrenzen und erstmals dürfen vollwertige Dritt-Browser unter iOS laufen. Der Konzern beharrt bislang aber darauf, dass Entwickler für den Zugang zu der Plattform auch an Apple zahlen müssen. Die EU-Kommission deutete bereits an, Apples neues Gebührenmodell prüfen zu wollen.


Update
21.03.2024, 16:54 Uhr

Die Klage nennt fünf "konkrete Beispiele" für Apples angeblich wettbewerbsfeindliches Verhalten:

Apple unterdrücke "Super Apps", die mehrere Funktionalitäten bündeln. Das erschwere den Plattformwechsel.
Apple blockiert Cloud-Gaming-Dienste (diese Regel hat Apple jüngst gestrichen).
Apple mache das Messaging mit Android künstlich schlechter.
Apple halte anderen Smartwatch-Herstellern Funktionen vor, die nur die Apple Watch bietet.
Apple blockiert andere Digital Wallets, weil nur das Apple Wallet mit Apple Pay Zugriff auf die NFC-Schnittstelle für Bezahlvorgänge hat (dies muss Apple im Europäischen Wirtschaftsraum aktuell ändern).


Update
22.03.2024, 09:35 Uhr

Die Klage ist United States of America vs. Apple, United States District Court For The District Of New Jersey, Aktenzeichen 2:24-cv-04055.

(lbe)


Quelle: heise . de
Thema: Servus TV On und Red Bull TV übertragen MotoGP
Muad'Dib

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Servus TV On und Red Bull TV übertragen MotoGP 22.03.2024 16:34 Forum: Sonstige Sportarten


Servus TV On und Red Bull TV übertragen MotoGP


Gute Nachrichten für MotoGP-Fans in Deutschland, die über kein Sky-Abo verfügen: Zwölf ausgewählte Motorrad-Rennen der Saison 2024 werden frei empfangbar im Internet bei ServusTV On und Red Bull TV zu sehen sein, wie Veranstalter Red Bull Media House mitteilt.

§Nachdem der Wunsch von Motorsportfans nach einem Comeback im Free-TV groß war, freut es uns jetzt umso mehr, dass wir uns erneut die Übertragungsrechte für Deutschland sichern konnten", sagt David Morgenbesser von Red Bull Media House.

Die zwölf MotoGP-Wochenenden bei Red Bull TV/ServusTV On:

23./24.03.: GP von Portugal in Portimao
13./14.04.: GP von Amerika in Austin
27./28.04.: GP von Spanien in Jerez
25./26.05.: GP von Katalonien in Barcelona
01./02.06.: GP von Italien in Mugello
15./16.06.: GP von Kasachstan
06./07.07.: GP von Deutschland am Sachsenring
17./18.08.: GP von Österreich in Spielberg
07./08.09.: GP von San Marino in Misano
26./27.10.: GP von Thailand in Buriram
02./03.11.: GP von Malaysia in Sepang
16./17.11.: GP von Valencia


Quelle: satellifax
Thema: Info Genesis-Satellit: ESA will die Erde millimetergenau vermessen – kontinuierlich
Muad'Dib

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Genesis-Satellit: ESA will die Erde millimetergenau vermessen – kontinuierlich 22.03.2024 16:31 Forum: News, Infos, Starts


Genesis-Satellit: ESA will die Erde millimetergenau vermessen – kontinuierlich


Noch vor Ende des Jahrzehnts will die ESA die Erde nicht nur deutlich präziser vermessen, sondern auch ein Navigationssystem der Zukunft testen.



Künstlerische Darstellung von Genesis (Bild: ESA-S. Corvaja)



Die Europäische Weltraumagentur will die Erde millimetergenau vermessen und hat dafür jetzt die Entwicklung sowie den Bau eines Satelliten namens Genesis beauftragt. Dafür bekommt eine Tochter des Bremer Satellitenbauers OHB insgesamt 76,6 Millionen Euro, getragen wird die Mission von den ESA-Mitgliedstaaten Italien, Belgien, Frankreich, der Schweiz, Ungarn und Großbritannien. 2028 soll der Satellit starten und einen deutlich präziseren sogenannten International Terrestrial Reference Frame (ITRF) liefern. Das ist ein Koordinatensystem für die wichtigste und auf die besten Daten angewiesene Navigationstechnik der Welt. Sobald er verfügbar gemacht werden kann, werde das unmittelbare Auswirkungen auf ganz unterschiedliche Anwendungen haben, verspricht die Weltraumagentur. Auch das europäische Satellitennavigationssystem Galileo werde profitieren.



Übersicht über Genesis (Bild: ESA - F. Zonno)


Parallel zur Auftragsvergabe für den Genesis-Satelliten hat die ESA außerdem zwei Satelliten für das Programm LEO-PNT bestellt. Die sollen vergleichsweise nahe – in 500 bis 600 km Höhe – um die Erde kreisen und neue Signale sowie Frequenzbänder für ein künftiges Navigationssystem testen. Die Technik soll widerstandsfähiger, genauer und schneller sein, als die gegenwärtig eingesetzte. Auch das soll neue Anwendungen und Dienstleistungen möglich machen. Für jeweils 78,4 Millionen Euro sollen beide Satelliten von Unternehmen aus Spanien, Deutschland, Frankreich und Italien gebaut werden. Der erste der beiden Satelliten soll demnach bereits in 20 Monaten ins All geschickt werden, noch vor 2027 sollen beide um die Erde kreisen.

Mit den Programmen reagiere man auf die wachsende Nachfrage nach zuverlässigen und präziseren Navigationssystemen, heißt es von der ESA. Man stelle mit den Aufträgen sicher, dass Europa in Bezug auf Satellitennavigation eine Führungsrolle einnimmt und setze dafür auch gezielt auf die wettbewerbsfähige Industrie auf dem Kontinent, meint Javier Benedicto, der bei der Weltraumagentur für Navigation verantwortlich ist.

(mho)


Quelle: heise . de
Thema: Datenschützer erlauben bundesweite Notruf-Ortung
Muad'Dib

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Datenschützer erlauben bundesweite Notruf-Ortung 22.03.2024 16:29 Forum: Off - Topic


Datenschützer erlauben bundesweite Notruf-Ortung


Auch wer die 110 wählt, kann bald bundesweit geortet werden. Die Polizei arbeitet nach der Erlaubnis der Datenschützer an einer schnellstmöglichen Umsetzung.



(Bild: Tapati Rinchumrus/Shutterstock.com)


Im Streit über die Ortung von Notrufen unter der Nummer 110 hat sich das baden-württembergische Innenministerium mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes, Prof. Tobias Keber, auf eine Lösung verständigt. Wie das Ministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, habe man sich darauf geeinigt, die Weitergabe der Standortdaten in einem "vorläufigen bundesweiten Pilotbetrieb" zu erlauben – sofern diese "nur zur Hilfe und nicht zur Strafverfolgung" genutzt würden.


Die Polizei arbeite an einer schnellstmöglichen technischen Umsetzung zur Nutzung der mitunter lebenswichtigen Informationen. Parallel dazu arbeite man daran, für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Daten eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Wegen rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg kann die Polizei bisher 110-Notrufe bundesweit nicht rasch zurückverfolgen. Die Ortungsdaten aus ganz Deutschland fließen zwar zentral nach Baden-Württemberg, können wegen der Rechtslage im Südwesten aber nicht abgerufen und weitergegeben werden, wie das Innenministerium bestätigte. Es ist demnach unklar, ob das Polizeigesetz dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage biete.


112 kann geortet werden

Das heißt, wer in Not gerät, die 110 wählt und dabei vielleicht nicht mehr in der Lage ist, seinen Standort durchzugeben, den können die Beamten deshalb nicht so schnell finden, wie es eigentlich möglich wäre. Das ergab auch eine Anfrage eines SPD-Abgeordneten des Landtags von Schleswig-Holstein an das dortige Innenministerium. Die Behörde schreibt, dass man nur die Rufnummer 112 orten könne, nicht aber die 110 – aufgrund juristischer Probleme im Südwesten. Das Innenministerium in Kiel schreibt: "Die föderale Struktur Deutschlands ist hier zurzeit aus rechtlichen Gründen hinderlich."

Dabei wäre die Ortung technisch sehr schnell und präzise möglich – über das Verfahren "Advanced Mobile Location" (AML). Dabei werden auf einem Smartphone beim Wählen des Notrufs verschiedene Sensoren wie WLAN und GPS eingeschaltet und die Daten über die Mobilfunknetze automatisch übertragen. Die Übertragung funktioniert auch – alle Daten landen in Baden-Württemberg. Im Schwarzwald steht der zentrale AML-Server für ganz Deutschland. Das liegt laut der Antwort auf die parlamentarische Anfrage daran, dass im Schwarzwald bereits vorhandene technische Strukturen für den 112-Bereich genutzt werden, die Rede ist von Synergieeffekten. Der Server stellt sich allerdings bislang als Sackgasse heraus. Denn Datenschützer haben Probleme mit der Nutzung der Daten.


Rechtsgrundlage fehlt

Für den Umgang mit den Informationen fehle die Rechtsgrundlage, so die Position des baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Nur im Einzelfall dürfe der Standort hilfloser Menschen ermittelt werden. Für die automatische Übermittlung hingegen brauche es eine Rechtsgrundlage, die klarstelle, was mit den Daten genau gemacht werden dürfe. "Dies gilt insbesondere im Falle der Polizei, die nicht nur dafür zuständig ist, in Notlagen zu helfen, also Gefahren abzuwehren, sondern auch im Falle von Anhaltspunkten für Straftaten zu ermitteln", sagte ein Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten. Die Standortdaten dürften ausschließlich zur Hilfeleistung verwendet werden, so die Forderung. "Dies auch mit Blick darauf, dass Menschen nicht aus Angst vor der automatisierten Standortübermittlung von einem Anwählen des Notrufs absehen sollten."


Wer die 112 rufe, also Notarzt und Feuerwehr, der könne im Gegensatz zum Polizeinotruf 110 problemlos geortet werden, da seien die rechtlichen Voraussetzungen andere, bestätigte das baden-württembergische Innenministerium. Geht es um eine konkrete Gefahr für Leib und Leben, könnten die Beamten aber bereits jetzt Verletzte und Vermisste orten – über die sogenannte Funkzellenabfrage. Das sei aber aufwendiger und dauere länger. Nun habe der Datenschutzbeauftragte einem Pilotbetrieb der Nutzung der Daten zugestimmt, sagt das Innenministerium.


Gleichzeitig wolle man an der Rechtsgrundlage arbeiten. "Der Normalbürger versteht unseren Staat manchmal nicht mehr", sagte der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer. "Gerade bei der Ortung von 110 ist in der Regel höchste Eile geboten. Wer diese Ortung nicht zulässt, gefährdet Leib und Leben." Kusterer kritisierte, dass die Prüfung beim Ministerium schon viel zu lange andauere.

(mack)

Quelle: heise . de
Thema: LKA Schleswig-Holstein warnt vor neuer Handy-Betrugsmasche
Muad'Dib

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LKA Schleswig-Holstein warnt vor neuer Handy-Betrugsmasche 22.03.2024 16:25 Forum: Sicherheit, Datenschutz, Virenabwehr & Updates


LKA Schleswig-Holstein warnt vor neuer Handy-Betrugsmasche


In Erpressermails behaupten seit Monatsanfang Cyberkriminelle, das Handy der Empfänger geknackt und kompromittierendes Material kopiert zu haben.



(Bild: Creativa Images/Shutterstock.com)



Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche, bei der die Täter es auf Handynutzer absehen. In Erpressermails behaupten die kriminellen Drahtzieher, dass sie das Smartphone geknackt hätten und darüber an persönliche, kompromittierende Daten gelangt seien. Mit einer Zahlung von Kryptogeld in Form von Bitcoins könnten Opfer sich freikaufen. Die Masche sei im ganzen Bundesgebiet zu beobachten, nicht nur im nördlichsten Bundesland.

Wie das LKA-SH mitteilt, behaupten die Kriminellen, sie seien über Sicherheitslücken ins Handy eingebrochen und hätten vollständigen Zugang zu den Daten der Opfer erlangt. Für den Fall der Nichtzahlung drohen die Erpresser, sensible Daten an Bekannte, Freunde und Kollegen zu schicken und in sozialen Medien zu teilen. Außerdem würden die Täter "ihre Jungs" vorbeischicken und bei Antreffen der Opfer physische Gewalt ausüben ("Sie werden dir alles nehmen was du hast und weil du uns extra arbeit gemacht hast wird dann noch der ein oder andere Knochen bei dir brechen." [sic]).


Betrugsmasche: Neue Variante einer alten Bekannten

Es handele sich um eine neue Variante der bereits bekannten "Sextortion" genannten Betrugsmasche. Dabei handelt es sich um Erpressung mit E-Mails, die behaupten, dass die Betrüger Zugriff auf kompromittierende Daten etwa auf dem Handy haben. Die Polizei Thüringens nannte weitere Variationen der Masche einmal etwa "Enkeltrick für junge Männer".

Die Erpressermails tragen als Absender häufig Namen wie "Russian blackmail force", "Russian Blakmail Army" oder weitere Abwandlungen davon. In den E-Mails stehen zudem die oftmals korrekten Ansprachen und postalischen Adressen, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Diese scheinen jedoch aus anderen Quellen zu stammen – große Datenlecks gibt es immer wieder.


Das LKA SH führt aus, dass bisherigen Erkenntnissen zufolge weder tatsächliche Angriffe auf Systeme erfolgt seien, noch kam es nach Verstreichen der in den Erpressermails genannten Fristen zu den angedrohten physischen Konsequenzen oder zur Veröffentlichung vermeintlich kompromittierender Daten. Dem LKA sind auch keine Zahlungen durch potenzielle Opfer bekannt.

Das Landeskriminaltamt gibt als Ratschlag, bei Erpressungen grundsätzlich nicht zu zahlen, sondern erst einmal die Plausibilität der Behauptungen in Erpressermails zu prüfen. Auf verdächtige Mails sollten potenzielle Opfer nicht antworten und sie in den Spam-Ordner verfrachten. Sogar wenn die Drohung plausibel sei, sollte auf eine Zahlung verzichtet werden, da der Erfolg die Motivation der Täter, mit ihren kriminellen Machenschaften fortzufahren, bestärke. Unabhängig von einer erfolgten Zahlung sollten Opfer bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten.

(dmk)


Quelle: heise . de
Thema: EuGH: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig
Muad'Dib

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EuGH: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig 22.03.2024 16:23 Forum: Off - Topic


EuGH: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig


Bürger haben keinen Anspruch auf einen Personalausweis ohne biometrische Merkmale, hat der EuGH geurteilt. Die einschlägige Gesetzesvorgabe sei aber falsch.​



(Bild: Kitreel/Shutterstock.com)




Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die europaweite Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken in den Personalausweis mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Zugleich haben die Luxemburger Richter aber festgestellt, dass der Gesetzgeber bei der EU-Verordnung, die die Speicherpflicht für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt, gepatzt hat. Diese sei auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt worden und damit ungültig, erklärte der EuGH.

Ihre Wirkungen hat der Gerichtshof wiederum maximal bis zum 31. Dezember 2026 aufrechterhalten, damit die europäischen Gesetzgebungsgremien eine neue Verordnung auf der richtigen Rechtsbasis erlassen können.

An der heftig umstrittenen Auflage zum Einbau der biometrischen Fingerabdrücke selbst rüttelt der EuGH in dem lange erwarteten Urteil in der Rechtssache C-61/22 nicht. "Sie ist durch die Ziele gerechtfertigt, die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Interoperabilität der Überprüfungssysteme zu gewährleisten", teilte das Gericht mit. Dabei würden zwar entscheidende Normen aus der europäischen Grundrechte-Charta eingeschränkt. Die Aufnahme sei jedoch durch Zielsetzungen gerechtfertigt, die dem Gemeinwohl dienen, und dafür geeignet, erforderlich sowie "nicht unverhältnismäßig" sind.


Neue Verordnung müsste im Rat einstimmig angenommen werden

Vor allem werde es durch die Aufnahme der Fingerabdrücke möglich, gegen Fälschungen sowie die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten vorzugehen, betonte der EuGH. Die Pflicht könne so einen Beitrag "sowohl zum Schutz des Privatlebens der betroffenen Personen als auch im weiteren Sinne zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus" leisten. Sie erlaube es, EU-Bürger auf zuverlässige Weise zu identifizieren und so die Reisefreiheit und das Aufenthaltsrecht zu gewährleisten. Diese Zwecke hätten für die Gemeinschaft und die Individuen eine besondere Bedeutung.

Die Alternative, nur ein biometrisches Gesichtsbild auf dem Funkchip im Ausweis zu speichern, wäre den Richtern zufolge "ein weniger wirksames Identifizierungsmittel". Alterung, Lebensweise, Erkrankung oder ein chirurgischer Eingriff könnten nämlich die anatomischen Merkmale des Gesichts verändern.

Das EU-Parlament und der Ministerrat hätten die Verordnung aber auf Grundlage von Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU gestützt, moniert der EuGH. Dieser betreffe das Recht der Bürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Die richtige Rechtsbasis wäre nach Ansicht der Richter jedoch die spezifischere Bestimmung des Artikels 77 gewesen. Dieser bezieht sich auf "den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" und dabei konkret auf die Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung. Diese Bestimmung sieht ein besonderes Gesetzgebungsverfahren und vor allem die Einstimmigkeit im Rat vor, was die Hürde für einen neuen Verordnungsbeschluss höher legt.


Die Wiesbadener Richter hegten starke Zweifel

Die gewährte Frist bis Ende 2026, bis das derzeitige EU-Gesetz ungültig wird, begründet der EuGH damit, dass ein Kippen mit sofortiger Wirkung schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von EU-Bürgern und für ihre Sicherheit haben könnte.

In Deutschland gilt die Pflicht, wonach sich Bundesbürger beim Beantragen eines neuen Personalausweises mit einem Scanner Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abnehmen lassen müssen, im Einklang mit der EU-Verordnung seit August 2021. Ein Mitstreiter der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage klagte im Dezember 2021 gegen die hiesige Auflage. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden befragte dazu Anfang 2022 den EuGH. Es meldete dabei erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmungen an. Die deutschen Richter hielten diese für unvereinbar mit den Artikeln 7 und 8 der Grundrechtecharta zum Schutz der Privatsphäre.

Das Verwaltungsgericht Hamburg erließ daraufhin im Februar 2023 eine einstweilige Anordnung, wonach die zuständige Behörde der Hansestadt einem Antragsteller einen Personalausweis auch ohne die auf dem Chip zusammen mit dem biometrischen Gesichtsbild gespeicherten Fingerabdrücke ausstellen muss. Das hoheitliche Dokument sollte zunächst befristet für ein Jahr gelten, bis die Rechtslage höchstrichterlich geklärt ist. In Deutschland müssen Personen über 16 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Sonst drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro.


Zahlreiche Gegenargumente verliefen im Sande

Der Wiesbadener Kläger Detlev Sieber von Digitalcourage begründete seinen Gang vor Gericht am Dienstag so: Fingerabdrücke abgeben zu müssen "fühlt sich für mich so an, wie ein Tatverdächtiger für ein Verbrechen behandelt zu werden". Er empfinde das Anlegen entsprechender Karteien als Verletzung der Menschenwürde.

"Die Menschen nehmen teils Bußgelder in Kauf", um der erkennungsdienstlichen Behandlung auf dem Bürgeramt zu entgehen, setzte Digitalcourage-Gründerin Rena Tanges im Vorfeld noch große Hoffnungen auf den EuGH. Dass die Ausweise ausstellenden Behörden die biometrischen Merkmale 90 Tage lang aufheben könnten, erhöhe das Risiko, bei Cyberangriffen Kriminellen oder ausländischen Geheimdiensten in die Hände zu fallen. Fachanwalt Wilhelm Achenpöhler unterstrich, dass andere Verfahren wie 3D-Hologramme mehr zur Fälschungssicherheit beitrügen.

Die Mitgliedsstaaten dürften die erhobenen Abdrücke zudem für schier beliebige Zwecke nutzen, was hochproblematisch sei.

(mki)



Quelle: heise . de



PS: Völlig irre! Rechtswidrige Gesetze werden einfach als zeitlich begrenzt rechtens bescheiden... Ist das nicht die Fortführung der rechtswidrigen Gesetze welche alle zur Corona Pandemie verabscheidet wurden?!?
Thema: "Whitebird" hat Geburtstag
Muad'Dib

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22.03.2024 16:01 Forum: Geburtstagsgrüße und andere Feierlichkeiten


Nachträglich Alles Gute zu Deinem Ehrentag!

Thema: "günti" hat Geburtstag
Muad'Dib

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22.03.2024 15:58 Forum: Geburtstagsgrüße und andere Feierlichkeiten


Nachträglich einfach nur Gesundheit, das wünsche ich Dir!!
Thema: "Muad'Dib" hat Geburtstag
Muad'Dib

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22.03.2024 15:51 Forum: Geburtstagsgrüße und andere Feierlichkeiten


Keine Panik!

Mein DANKE kommt auch verspätet.
Thema: "Muad'Dib" hat Geburtstag
Muad'Dib

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10.03.2024 15:49 Forum: Geburtstagsgrüße und andere Feierlichkeiten


Danke!!
Thema: Neues aus der Parallelwelt: Falschparker anzeigen als Berufung
Muad'Dib

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Neues aus der Parallelwelt: Falschparker anzeigen als Berufung 06.03.2024 15:55 Forum: Off - Topic


Falschparker werden bei uns schon lange auch von Privatpersonen angezeigt. Nun gerät ein 18-Jähriger ins öffentliche Interesse, der darin wohl ganz eifrig ist.



Teil-Screenshot aus der Spiegel-TV-Reportage. Wer genau hinschaut, sieht den Schriftzug "POLIZFI" am Lenker des Anzeigenhauptmeisters.
(Bild: Spiegel TV)



Wenn es das Internet nicht gäbe, wüssten wir vieles nicht, was auf unserem Erdball geschieht. Umgekehrt würde sich manches gar nicht erst ereignen, gäbe es das Internet nicht. So wie beispielsweise aktuell das Aufheben um einen jungen Mann, der seit drei Jahren umherzieht, um Falschparker anzuzeigen.


Gut, Medien, insbesondere Fernsehmagazine haben schon immer gerne Verkehrsdenunz … äh, -beobachter ins öffentliche Licht gezerrt, lange bevor es das Internet gab. Irgendwelche renitenten Ruheständler, die mit auf Kissen gestützten Ellbogen in ihrem Fenster darauf lauern, dass jemand in ihrer Straße gegen eine Verkehrsregel verstößt. Im Autoland Deutschland war damit schon immer Aufregung und damit Aufsehen sicher, auf jeden Fall in den Boulevardblättern.


Nun hat sich Spiegel TV einen 18-Jährigen geschnappt und dabei gefilmt, wie er in knallfarbener Sicherheitsmontur auf seinem Fahrrad unterwegs ist, um "die StVO durchzusetzen", wie er selbst sein Treiben nennt. Das macht der selbst ernannte "Anzeigenhauptmeister" mit einer App. Von denen gibt es überraschenderweise so einige; suchen Sie im App-Store Ihrer Wahl einfach nach "Falschparker".
Motiv: Gemeinnutz


Was treibt den Anzeigenhauptmeister? Einen kleinen Einblick in seine Motive bietet ein Eintrag, den er auf Facebook gepostet hat. Darin antwortet er auf Vorwürfe des Bürgermeisters seiner Heimatstadt Gräfenhainichen, seine Anzeigen seien nicht gerichtsverwertbar: "Anfang des Jahres wurde [ich] aufgerufen, für einen Spielplatz zu spenden. 5000 Euro wurden benötigt. Hätte Ihre Behörde alle meine Anzeigen weiterverfolgt, wäre diese Spendenaktion nicht notwendig gewesen."


Dabei ist der Anzeigenhauptmeister noch nicht einmal der Eifrigste seiner Spezies. Die Hitparade im "Falschparker-Melder-Leaderboard" auf weg.li – einer dieser Falschparker-Apps – weist ihn für dieses Jahr mit 788 Anzeigen auf Platz 3 aus. Unter den Top 5 der All-Time-Lead taucht er nicht auf, 2023 brachte er es mit gut 4000 Anzeigen auf Platz zwei. Wie viele der Anzeigen allein aus Bremen stammen, der Stadt des aufgesetzten Parkens, wird nicht dokumentiert. Das ist eines dieser Phänomene – oder gar Parallelwelten –, von denen ganz oben die Rede war, um die wir ohne das Internet nicht wüssten oder die ohne es nicht möglich wären.


Und wohl auch nicht der künftige Karriereweg des Anzeigenhauptmeisters. Ab Mitte März soll er für die App Falschparkermelden arbeiten, auf 510-Euro-Basis, wie der Kölner Express meldet. Ein Anwalt, der öfter im Auftrag des App-Anbieters das Recht von Privatpersonen oder Firmen durchsetzt, die unter Falschparkern auf ihrem Grundstück zu leiden meinen, hat einen hehren Beweggrund: "Wir wollen ihn moralisch auf die richtige Seite ziehen, damit er vom Denunziantentum wegkommt."

(anw)


Quelle: heise . de



PS: ... und waruum gibt es solchen Irrsinn? Weil unsere Verwaltungen und Behörden ihren Kontrollpflichten NICHT nachkommen...
Thema: Taurus-Leak: Offizier in Singapur nutzte ungesicherte Verbindung
Muad'Dib

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06.03.2024 15:46 Forum: Off - Topic


https://www.heise.de/forum/heise-online/...-43746220/show/


Es scheint sich hier um EDV zu handeln (== Ende der Vernunft). großes Grinsen
Thema: Taurus-Leak: Offizier in Singapur nutzte ungesicherte Verbindung
Muad'Dib

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Taurus-Leak: Offizier in Singapur nutzte ungesicherte Verbindung 06.03.2024 15:45 Forum: Off - Topic


Laut Boris Pistorius wurden die Systeme der Bundeswehr nicht kompromittiert, es liege ein "individueller Anwendungsfehler" vor.




Pistorius zieht erste Konsequenzen aus der Abhöraffäre bei der Bundeswehr.
(Bild: Julian Stratenschulte/dpa / Bearbeitung: heise online)



Die Ermittlungen des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst zur abgehörten Fachdiskussion von Offizieren der Luftwaffe haben erste Resultate ergeben. Wie Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius am Dienstag in Berlin sagte, lag ein "individueller Anwendungsfehler" vor. Ein Teilnehmer hatte sich aus einem Hotel in Singapur über eine "nicht autorisierte Verbindung, damit quasi eine offene Verbindung" in die WebEx-Konferenz zugeschaltet.


Dadurch sei es zu einem "Datenabfluss" gekommen, sagte der Minister. Der Offizier habe sich während der Flugmesse "Singapore Airshow" in der Stadt aufgehalten. Dort seien auch hochrangige Militärs westlicher Staaten vertreten gewesen: "Für russische Geheimdienste nachvollziehbar ein gefundenes Fressen". Bei solchen Veranstaltungen fänden flächendeckende Abhöraktionen statt, daher müsse man davon ausgehen, dass die abgehörte Konferenz "ein Zufallstreffer im Rahmen einer breit angelegten Vorgehensweise war".


"Ein russischer Spion hat sich nicht in diese WebEx-Konferenz eingewählt", sagte Pistorius mit Anspielung auf die Angabe des CDU-Politikers Roderich Kiesewetter, der dies am Wochenende behauptet hatte. Pistorius nannte Kiesewetter dabei nicht namentlich. Angesprochen, ob das Hotel verwanzt gewesen sein könnte, sagte Pistorius: "Das, was unsere Nachrichtendienste tun, werde ich hier nicht ausplaudern." Man gehe jedoch bisher davon aus, dass das Abhören über "nicht sichere Datenleitungen, also entweder Mobilfunk oder das Hotel-WLAN" erfolgt sei.


WebEx ist bis VS-NfD zulässig

Die Ermittlungen dauern dem Minister zufolge noch an, derzeit würden auch alle genutzten Geräte forensisch untersucht. Es stehe jedoch schon fest: "Unsere Kommunikationssysteme wurden nicht kompromittiert." Das von Cisco stammende WebEx dürfe bei der Bundeswehr auch bis zur Schutzstufe VS-NfD (Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch) genutzt werden. Dafür würden die Systeme auf eigenen Servern der Bundeswehr gehostet.


Derzeit wird noch geprüft, ob das Gespräch der Offiziere dieser Einstufung entsprach, oder die Inhalte darüber hinausgingen. Daher hat Pistorius eigenen Angaben zufolge am Dienstagmorgen Anordnungen unterschrieben, die disziplinarische Vorermittlungen bei allen Beteiligten ermöglichen. Das sei laut Pistorius "ein normaler Vorgang", um sowohl be- wie auch entlastende Informationen zu erhalten. Erst danach seien eventuelle Disziplinarverfahren möglich.


"Wir werden technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit sich so ein Vorfall nicht wieder ereignet", sagte Pistorius weiter. Er habe am Montag auch mit internationalen Partnern telefoniert, "das Vertrauen in Deutschland ist ungebrochen. Alle wissen um die Gefahr solcher Abhörattacken und wissen, dass man hundertprozentigen Schutz nicht gewährleisten kann".


Am Freitag vergangener Woche hatte der russische Propagandakanal RT einen 38 Minuten langen Mitschnitt eines Gesprächs zwischen vier hochrangigen Offizieren der Luftwaffe veröffentlicht. Sie hatten erörtert, unter welchen politischen Vorgaben die Bundeswehr den Marschflugkörper Taurus an die Ukraine liefern könnte.

(nie)


Quelle: heise . de



PS: Ein deutscher General darf sich scheinbar heutzutage so einen Fauxpass erlauben....
Thema: DB Streckenagent soll im DB Navigator aufgehen
Muad'Dib

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DB Streckenagent soll im DB Navigator aufgehen 06.03.2024 15:41 Forum: Off - Topic


Der DB Streckenagent verschwindet im Mai aus den App Stores. Seine Funktionen sollen in den DB Navigator kommen.



So präsentiert die Bahn den DB Streckenagent in Apples App Store.
(Bild: DB / Apple)



Die Deutsche Bahn stellt ihre App DB Streckenagent zum 2. Mai ein. Dessen beliebteste Funktionen wie der Verbindungsalarm und der Haltestellenmonitor sollen schrittweise in den DB Navigator integriert werden, erläuterte ein DB-Sprecher gegenüber heise online, und weiter: "Langfristig kommen weitere Funktionalitäten hinzu. Wir möchten unseren Kunden damit eine übersichtlichere und bessere Reisebegleitung bieten."


Deutschlandtickets, die im DB Streckenagent erworben wurden, sollen dort bis einschließlich 30. April 2024 nutzbar sein. Das Abonnement ende dann automatisch, weil es aus technischen Gründen nicht in eine andere App überführt werden kann, wie der Sprecher erläuterte. Die monatlichen Abbuchungen erfolgen wie gewohnt bis einschließlich April 2024. Den dann erweiterten DB Navigator will die Bahn Mitte April vorstellen.


Funktionen für Vielfahrer


Mit dem DB Streckenagent, der für den Nahverkehr gedacht ist, können, Pendler und Vielfahrer feststellen, ob ihr Zug verspätet ist oder vor dem Weg zur Arbeit eine Störung absehbar ist. Sie können die von ihnen öfter befahrenen Routen speichern und für diese Alarme einstellen. Zudem informiert die App über Alternativrouten. 2017 hatte die Bahn regional verstreute Streckenagenten in dieser App zusammengeführt.


Den momentan aktuellen DB Navigator hatte die Deutsche Bahn nach einem ungefähr ein Jahr dauernden öffentlichen Betatest ab September 2023 auf die Smartphones ausgespielt. Mit dem neuen Navigator würden Informationen stärker gebündelt und die Anzahl an Benachrichtigungen reduziert, versprach die Bahn seinerzeit. Die Reisenden sollen so alle wesentlichen Informationen zu ihrer Reise immer im Blick haben. Insgesamt wirkt das Design des DB Navigators schlanker, es bietet auch einen Dark Mode, der Augen und Akku schonen soll. Mit der App sind erstmals Fahrkarten für Hunde als Online-Tickets buchbar, ebenso digitale Fahrradkarten.

(anw)


Quelle: heise . de
Thema: Switch-Emulator Yuzu: Nach Nintendo-Klage ist Schluss
Muad'Dib

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Switch-Emulator Yuzu: Nach Nintendo-Klage ist Schluss 06.03.2024 15:39 Forum: Software & OS (inkl. Updates/Fixes/Patches)


Das ging schnell: Nach einer Copyright-Klage von Nintendo streicht Yuzu die Segel und zahlt. Ein Präzedenzfall für Emulatoren ist das dennoch nicht.




(Bild: Barone Firenze/Shutterstock.com)


Nach einer Urheberrechtsklage der US-Tochter von Nintendo hat Entwickler Tropical Haze den Switch-Emulator Yuzu sowie den 3DS-Emulator Citra aus dem Verkehr gezogen. Tropical Haze hat Yuzus Code-Repositories von Github entfernt und die Website geschlossen. In einer außergerichtlichen Einigung verpflichtet sich das Unternehmen darüber hinaus, Nintendo Schadensersatz in Höhe von 2,4 Millionen US-Dollar (2,2 Millionen Euro) zu leisten.


Das geht aus einer außergerichtlichen Einigung hervor, die die Kontrahenten beim US-Bundesgericht für Rhode Island eingereicht haben. Daran erklärt sich Tropical Haze zudem bereit, die von Nintendo geforderte Unterlassungserklärung für den weiteren Vertrieb von Yuzu sowie ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Das Gericht muss der Einigung, von der auch der 3DS-Emulator Citra betroffen ist, noch formal zustimmen und eine Verfügung aussprechen (Case No. 1:24-CV-00082-JJM, US District Court Rhode Island).


Das konnte ja niemand ahnen

"Yuzu und das Team waren immer gegen Piraterie", steht jetzt auf der Website des Emulators. "Wir haben dieses Projekt in gutem Glauben begonnen, aus Liebe zu Nintendo, seinen Konsolen und Spielen, und wir wollen keinen Schaden anrichten. Aber nun sehen wir, dass es zu umfassender Piraterie gekommen ist, weil man mit unseren Projekten technische Schutzmaßnahmen von Nintendo umgehen kann und Nutzer Spiele ohne autorisierte Hardware spielen können." Bei der Formulierung dürften Nintendos Anwälte geholfen haben.


Nintendo USA hatte in der vergangenen Woche seine Klage gegen Tropical Haze eingereicht. Der Emulator ermögliche Dritten, die für die Switch erhältliche Software unter Umgehung von Sicherheitsfunktionen zu spielen und sei damit sekundär haftbar für Urheberrechtsverletzungen, argumentiert das Unternehmen und fordert Unterlassung und Schadensersatz.


Der 2018 erstmals vorgestellte und als Open Source angebotene Yuzu emuliert zwar die Hardware der Switch, enthält aber weder die Firmware noch die krpytographischen Schlüssel. In der Theorie muss man Firmware und Schlüssel mit einem Jailbreak aus der eigenen Konsole und den Spielen extrahieren. In der Praxis sind diese Daten auch leicht im Netz verfügbar.


Ein Emulator, der ohne geschützte Firmware und kryptographische Schlüssel angeboten wird, gilt im US-Recht bisher als legal. Auch der Download einer Firmware aus dem Netz ist in den USA legal, solange man selbst auch die entsprechende Hardware besitzt. Das gilt auch für Spiele-ROMs. Die rechtliche Grundlage dafür bilden allerdings ältere Fälle aus den 1990er- und Nullerjahren.


Störerhaftung, US-Version

Nintendo hat in seiner Klage auch nicht den Emulator selbst angegriffen, sondern argumentiert in Richtung dessen, was wir in Deutschland Störerhaftung nennen: Yuzu ermögliche "Piraterie von kolossalem Ausmaß" – und das wissentlich.


Das Risiko eines langen Rechtsstreits mit möglicherweise sehr teurem Ausgang wollte Tropical Haze offenbar nicht eingehen. Auch wenn letztlich ein Gericht die Einigung absegnen und anordnen muss, hat sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtslage.


Es ist nicht der erste Schlag, den Nintendo gegen Emulatoren oder Hacking-Tools geführt hat. Im vergangenen Jahr war der Spiele-Riese gegen die Verbreitung verschiedenere Tools auf Github vorgegangen. Zudem hatte Nintendo die Veröffentlichung des Emulators Dolphin auf Steam verhindert.

(vbr)


Quelle: heise . de
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