Whitebird

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BGH gestattet Vodafone Weitergabe von Kundendaten an Schufa |
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BGH gestattet Vodafone Weitergabe von Kundendaten an Schufa
Verbraucherschützer haben erneut gegen Vodafone verloren. Das Unternehmen darf laut BGH Positivdaten an die Schufa übermitteln.
14. November 2025 um 10:35 Uhr / Ingo Pakalski , dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Weitergabe sogenannter Positivdaten durch ein Telekommunikations-unternehmen an die Schufa gerechtfertigt sein kann. Eine entsprechende Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Vodafone hatte in der letzten Instanz keinen Erfolg, wie das Gericht mitteilte.
Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass Vodafone Positivdaten an die Schufa weitergab. Dabei handelte es sich um personenbezogene Daten, die keine negativen Zahlungserfahrungen enthielten. Auch gab es keine Beanstandungen, dass der Kunde gegen Vertragsbestandteile verstoßen hätte (Az. VI ZR 431/24).
Bereits in den Vorinstanzen hatte die Klage der Verbraucherschützer keinen Erfolg. Nun wies der BGH die Revision der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurück und bestätigte damit die Klageabweisung.
BGH: Weitergabe mancher Daten gerechtfertigt
Der Unterlassungsantrag der Verbraucherzentrale sei zu weit gefasst, erklärte der sechste Zivilsenat. Denn er sei darauf gerichtet, dem Unternehmen jede Übermittlung der Positivdaten zu verbieten. Doch bei manchen Daten lasse sich die Weitergabe mit dem Interesse des Anbieters an einem Schutz vor Betrug rechtfertigen, so der BGH.
Dabei gehe es um Stammdaten wie die Namen der Kundinnen und Kunden, die zum Identitätsabgleich nötig seien, sowie um Informationen über den Beginn oder das Ende eines Vertrags.
Vodafone begrüßte die Entscheidung des BGH. "Als Positivdaten werden Informationen darüber bezeichnet, wann ein Unternehmen mit welchen Kunden wie viele Verträge geschlossen hat", erklärte ein Sprecher. "Eine solche Weitergabe diente dem Schutz auch der redlichen Kunden vor Betrug und Datenmissbrauch." Der BGH stütze mit diesem Urteil auch die früheren rechtlichen Bewertungen mehrerer Oberlandesgerichte.
Verbraucherschützer sehen Klärungsbedarf
Die Verbraucherzentrale betonte, dass es in dem Urteil lediglich um die Weitergabe der Daten an die Auskunftei gegangen sei, nicht aber um die Frage, ob die Schufa diese Daten rechtmäßig verarbeite. Die Schufa habe seinerzeit erklärt, keine Positivdaten von Telekommunikations-unternehmen mehr entgegenzunehmen. "Insofern bleibt abzuwarten, wie sie nun reagiert. Aus unserer Sicht ist das Urteil jedenfalls kein Freifahrtschein für die Schufa, die Positivdaten für das allgemeine Bonitäts-Scoring zu verwenden."
quelle: golem.de
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