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Zum Ende der Seite springen Das ging schief: Eigene Anwälte reiten Meta vor Gericht noch tiefer rein
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Das ging schief: Eigene Anwälte reiten Meta vor Gericht noch tiefer rein
Meta muss eine Strafe von 100.000 Euro zahlen, weil Falschbehauptungen auf Facebook zu spät gelöscht wurden. Der Konzern versuchte sich vor Gericht zu rechtfertigen. Das ging jedoch komplett nach hinten los.
Felix Krauth,
08.06.2026 17:02 Uhr


Strafe für späte Löschung

Meta hatte bereits im Februar eine Niederlage vor einem deutschen Gericht erlitten. Jetzt soll das Unternehmen hinter CEO Mark Zuckerberg zusätzlich eine Ordnungsstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Hintergrund ist die verspätete Löschung von Falschbehauptungen auf Facebook. Ein dortiger Beitrag bezichtigte einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten fälschlicherweise der Kriegsverbrechen. Der Text enthielt den Klarnamen sowie ein Foto des Mannes. Obwohl eine gerichtliche Unterlassungsanordnung vom 23. März 2026 vorlag, entfernte der Konzern den Inhalt erst Mitte April.

Zwischen der offiziellen Zustellung des Beschlusses und der tatsächlichen Löschung vergingen also über 2 Wochen. Für ein international agierendes Unternehmen stellt das einen unvertretbaren Zeitraum dar, um auf einen juristischen Eilantrag zu reagieren, stellte das Landgericht Frankfurt jetzt fest.


Rechtfertigung scheitert

Wie das Landgericht in seiner offiziellen Pressemitteilung erklärt, versuchten die Anwälte von Meta, die Verzögerung mit internen Prozessen und Sprachbarrieren zu begründen. Dieser Versuch einer Rechtfertigung ging aber komplett nach hinten los. Die zuständige Kammer fasste die vorgebrachten Argumente nicht nur nicht als schuldmildernd, sondern sogar als schulderhöhend auf. Damit räume Meta nämlich ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machten.

Meta argumentierte im Verfahren zudem, der betroffene Soldat habe durch den Beitrag allenfalls geringfügige negative Auswirkungen zu befürchten gehabt. Die Richter sahen in der Aussage allerdings eine Geringschätzung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Persönlichkeitsrechte im Internet. Folglich führte diese Argumentation des Unternehmens und die mangelnde Einsicht zur festgelegten Strafhöhe.


Möglichkeit für formelle Beschwerde

Dass der Fall überhaupt in Hessen verhandelt wurde, liegt an einer Besonderheit im deutschen Presserecht. Hier greift der sogenannte fliegende Gerichtsstand. Da Internetinhalte bundesweit abrufbar sind, können Betroffene an verschiedenen Gerichten klagen. Voraussetzung war im vorliegenden Fall lediglich, dass der israelische Soldat familiäre oder berufliche Bezüge nach Deutschland aufweist.

Der Beschluss vom 28. Mai 2026 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Meta hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine formelle Beschwerde gegen das verhängte Ordnungsgeld einzulegen. Ob der Konzern sich dazu entschließt, bleibt abzuwarten. Bislang gab es keine weiteren Stellungnahmen zu dem Vorfall.

quelle: winfuture.de

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100000 € für Zuckerberg ist bestenfalls wie Trinkgeld im Gasthaus.

Dass dort Kriegsverbrecher handeln, dürfte jeden klar sein, nur nicht vielen europäischen Politikern.

Könnte man Firmen namentlich anprangern, steigen die Insolvenzen und die zuverlässigen bleiben.
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