Muad'Dib
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Nach Selektorenaffäre: BND fährt Datenstaubsauger deutlich zurück |
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Der BND hat 2015 seine Befugnis zur "strategischen Fernmeldeaufklärung" zielgerichteter eingesetzt als im Vorjahr. In seinem elektronischen Fangnetz blieben viel weniger Telekommunikationsverkehre hängen als 2014.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat 2015 seine gesetzlich gestattete Internet- und Telefonüberwachung offenbar im Zusammenhang mit den parallel aufgeflogenen Affären rund um eigene illegitime Selektoren sowie von ihm genutzte "faule" Suchbegriffe der NSA neu ausgerichtet. Dies geht aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestags zu sogenannten G10-Maßnahmen hervor.
Demnach verfingen sich im "Datenstaubsauger" des Auslandsgeheimdienstes, den dieser zur "strategischen Fernmeldeaufklärung" einsetzen und damit den Schutz des Fernmeldegeheimnisses aus Paragraph 10 Grundgesetz einschränken darf, im Untersuchungsraum insgesamt 1964 Telekommunikationsverkehre. 2014 waren es dagegen noch 25.209 vergleichbare Sprachtelefonate, E-Mails, SMS und Verbindungsdaten.
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28.02.2017 09:54 |
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