Muad'Dib
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EuGH: Zugang von Familie befreit nicht von Haftung für Filesharing |
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Dass auch Familienmitglieder Zugriff auf einen Internetanschluss hatten, schützt nicht vor der Haftung für Urheberrechtsverstöße, entschied der EuGH.
Inhaber eines Internet-Anschlusses können sich der Haftung für Urheberrechtsverstöße nicht allein dadurch entziehen, dass auch andere Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss hatten. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. (Rechtssache C-149/17)
In dem Fall hatte der Verlag Bastei-Lübbe gegen einen Mann geklagt, über dessen Anschluss ein Hörbuch anderen Internetnutzern über eine Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden sei. Der Inhaber bestreitet, dass er es gewesen sei, und argumentiert, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss gehabt hätten. Laut deutscher Rechtssprechung muss wegen des Schutzes von Ehe und Familie keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werden. Insofern wäre nicht eindeutig zu klären, wer die Urheberrechte verletzt hatte. Das Landgericht München hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen und um eine Auslegung der EU-Vorschriften gebeten.
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19.10.2018 10:06 |
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