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Zum Ende der Seite springen Bundestag beschließt Gesetz gegen Elektroschrott ohne wechselbare Akkus
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Lampe Bundestag beschließt Gesetz gegen Elektroschrott ohne wechselbare Akkus Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Menge an nicht recyceltem Elektroschrott soll verringert werden, hat der Bundestag entschieden. Austauschbare Akkus etwa in Handys schreibt er nicht vor.



Verbrauchern soll es künftig leichter fallen, auch kleinere Elektro-Altgeräte wie Rasierer und Handys zurückzubringen und so einer professionellen Verwertung beziehungsweise Recycling zuzuführen. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag mit der Mehrheit der großen Koalition eine Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen.

Rücknahme nicht nur nach Verkauf

Mit der Novelle werden Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter verpflichtet, bei einem Verkauf elektronischer Apparate diese auch zurückzunehmen. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter soll das Rückgaberecht nicht davon abhängen, ob die Kunden ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedienten Taschenrechner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen.

Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben – etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet. Auch Online-Händler müssen künftig Elektroaltgeräte prinzipiell kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln. Marktplätze im Netz sollen prüfen, ob die bei ihnen vertretenen Anbieter sich am Recycling-System beteiligen. Für sie gelten aber längere Übergangsfristen.

Die Reform soll helfen, die Sammelquote von Elektro- und Elektronikgeräten zu erhöhen. Sie lag 2018 nur bei 43,1 Prozent und damit weit unter der von der EU vorgegebenen Quote von 65 Prozent. Das Netz an Rückgabestellen wird insgesamt ausgeweitet.

Keine Pflicht zu Wechselakkus in Smartphones

Der Bundesrat hatte gefordert, "die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten" wie Smartphones und Laptops dringend zu stoppen. Vor allem bei Mobiltelefonen wollte die Länderkammer festgeschrieben wissen, dass der Nutzer die Batterie selbst ersetzen und das Gerät so länger verwenden kann. Die EU-Kommission drängt mit ihrem Entwurf für eine neue Batterieverordnung ebenfalls darauf, dass Akkus unter einem Gewicht von fünf Kilogramm in allen Mitgliedsländern austauschbar sein sollen.

Die Koalition konnte sich nicht zu einer solchen Klausel durchringen, obwohl auch das Bundesumweltministerium prinzipiell dafür war. Samsung hatte bei einer Anhörung gewarnt, dass bei einer Vorgabe für wechselbare Batterien spezielle Produkte für Deutschland entwickelt werden müssten, die dann "automatisch etwas klobiger" ausfallen könnten. Die aktuell von dem südkoreanischen Konzern gefertigten verklebten Gehäuse verbrauchten zudem weniger Material bei der Herstellung und gingen aufgrund eines besseren Schutzes vor Schmutz oder Wasser seltener kaputt.

Nur bei Altgeräten soll unabhängiges Fachpersonal laut dem Entwurf legitimiert sein, Batterien "mit handelsüblichem Werkzeug" zu entnehmen und zu entsorgen. An anderen Stellen haben CDU/CSU und SPD mit ihrem Änderungsantrag zum Vorschlag der Bundesregierung Empfehlungen des Bundesrats aufgegriffen. Container müssen demnach etwa so befüllt werden, "dass ein Zerbrechen der Altgeräte, eine Freisetzung von Schadstoffen und die Entstehung von Brandrisiken vermieden wird".

Opposition für mehr Langlebigkeit

Ferner sollen auch Kleidung mit elektronischen Funktionen etwa fürs Wärmen oder Leuchten, Tonerkartuschen und Druckerpatronen sowie Drohnen unter das Gesetz fallen. Die Volksvertreter haben klargestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht zwingend selbst die Altgeräte in die jeweiligen Sammelbehältnisse einsortieren müssen. Dies soll auch durch den Endnutzer unter Aufsicht von Fachpersonal erfolgen können. Das Verfahren sei so zu gestalten, dass es zu keinen "Fehlwürfe in die falschen Sammelgruppen" komme. Durch einheitliche Logos für Sammel- und Rücknahmestellen sollen diese leichter erkennbar sein.


Grüne und Linke hatten vergeblich Anträge eingebracht, mit denen sie ein Pfand für Smartphones und Tablets einführen wollten. Zudem drängten sie auf mehr Anreize für langlebiges Produktdesign und Reparierbarkeit, die auch Experten bei der Anhörung verlangt hatten. Die "GroKo" habe einen echten Sprung in die Kreislaufwirtschaft verpasst, beklagte die Grüne Bettina Hoffmann. Sie schaffe bei der Rücknahme zudem ein Wirrwarr mit Ausnahmen etwa für Drogerien, das keiner verstehe. Jedes zweite Altgerät werde falsch entsorgt. Die Ziele seien richtig, der Entwurf funktioniere aber nicht, monierte Judith Skudelny (FDP).
(mho)



Quelle: https://heise.de/-6017603

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