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Verfassungsbeschwerde zu Hackerparagraf abgelehnt
Die Verurteilung eines Softwareentwicklers wegen des Aufdeckens einer Schwachstelle bleibt bestehen. Der Rechtsweg ist nun ausgeschöpft.
22. September 2025 um 18:19 Uhr / Friedhelm Greis


Das Bundesverfassungsgericht will sich nicht mit grundrechtlichen Fragen rund um den sogenannten Hackerparagrafen beschäftigen. Die Verfassungsbeschwerde zum Fall Modern Solution sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von Golem mit und bestätigte damit einen Bericht von Heise.de. "Hierbei wurde von der im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelten Möglichkeit Gebrauch gemacht, von einer Begründung abzusehen", hieß es weiter (Az. 2 BvR 1086/25).

Hintergrund der Entscheidung vom 15. September 2025 war die Verurteilung eines Softwarentwicklers, der eine Schwachstelle in einem IT-System des Gladbecker IT-Dienstleisters Modern Solution entdeckt und gemeldet hatte. Das Urteil des Amtsgerichts Jülich vom Januar 2024 war im November 2024 vom Landgericht Aachen bestätigt worden (Az: 74 NBs 34/24). Im Juli 2025 hatte das Oberlandesgericht Köln eine Revision des Urteils zurückgewiesen.


Passwort im Klartext hinterlegt

Der Anwalt des IT-Experten legte im August 2025 Verfassungsbeschwerde ein. Laut Heise.de begründete er diese zum einen mit einer unfairen Prozessführung, zum anderen mit der Einschränkung des Grundrechts auf Berufsausübung.

Mit der Beschwerde erhoffte der Anwalt unter anderem mehr Klarheit zum künftigen Umgang mit den Hackerparagrafen. Diesen Wunsch erfüllte ihm das Bundesverfassungsgericht mit der Ablehnung nicht.

Durch ein im Klartext hinterlegtes Passwort war es dem Entwickler im Jahr 2021 möglich gewesen, auf Daten von mehr als 700.000 Kunden verschiedener Online-Marktplätze zuzugreifen. Statt sich zu bedanken, zeigte Modern Solution den Entdecker der Schwachstelle an. Er habe sich unrechtmäßig Zugang zu den Kundendaten verschafft, hieß es.

Nach Ansicht des Landgerichts Aachen spielte es in dem Fall keine Rolle, dass das Passwort zur Datenbank im Klartext gespeichert war und von dem Entwickler eher versehentlich entdeckt wurde. "Eine Sicherung durch Passwörter reicht als Zugangssicherung grundsätzlich aus", hieß es zur Begründung.

Diese Sicherung habe der Angeklagte überwunden, indem er das Passwort zur Datenbank aus dem Quellcode ausgelesen und durch die anschließende Eingabe des Passworts Zugriff auf die Endkundendaten erlangt habe.


Hackerparagraf soll reformiert werden

Dem Gericht zufolge war das Vorgehen des Softwareentwicklers "gerade nicht für jedermann ohne weiteres möglich, sondern erforderte die Kenntnis und Anwendung einer bestimmten Software sowie zumindest Grundkenntnisse über die Bedeutung und Funktion von Datenbanksprachen, über die ein technischer Laie nicht verfügt". Daher habe es sich um das strafbare Ausspähen von Daten nach Paragraf 205a des Strafgesetzbuchs (StGB) gehandelt.

Die frühere Ampelkoalition wollte den genannten Paragrafen 205a reformieren und hatte bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der wurde jedoch nicht mehr verabschiedet. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es zum Thema: "Wir werden im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung schaffen, wobei wir Missbrauchsmöglichkeiten verhindern."

quelle: golem.de

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"Das Bundesverfassungsgericht will sich nicht mit grundrechtlichen Fragen rund um den sogenannten Hackerparagrafen beschäftigen."


Einfach übersetzt heisst das auch nur: Sie treten unsere Verfassung mit Füßen und haben AMNESIE wenn es darum geht geleistete Eide einzuhalten!!

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wie war das noch mit bürgerverräter schröders faulen lehrern?
waren das nicht auch beamte? böse

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