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Verbraucherschützer warnen
1N Telecom ignoriert BGH-Urteil und setzt Kunden unter Druck

Obwohl Gerichte Verträge der 1N Telecom für unwirksam erklärt haben, drängt das Unternehmen Kunden zu Zahlungen.
9. November 2025 um 12:33 Uhr / Ingo Pakalski


Die 1N Telecom hat in der Vergangenheit erneut Briefe verschickt, um Geld von vermeintlichen Kunden des Unternehmens einzutreiben, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen. Im Sommer 2025 verlor 1N Telecom wie in den Vorinstanzen auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH), als es darum ging, wie das Unternehmen solche Forderungen durchsetzen wollte.

Seit Jahren erhalten die Verbraucherzentralen Hinweise zu zweifelhaften Forderungen des Unternehmens. Die Kunden sollen für angebliche Verträge mit der Firma 1N Telecom mit Sitz in Düsseldorf zahlen. Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom und ließen sich durch irreführende Postwurfsendungen zum vermeintlichen Anbieterwechsel bewegen.

Viele unterschrieben im Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern. Kurz darauf stellten sie jedoch fest, dass ihr bisheriger Anschluss gekündigt und ein neuer Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war. Selbst nach einem fristgerechten Widerruf oder einer Anfechtung der Verträge beharrte das Unternehmen weiterhin auf Forderungen von bis zu 500 Euro.


1N Telecom macht trotz BGH-Urteil weiter

In dem entsprechenden Schreiben war ein Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet gesetzt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass diese unwirksam sind, sofern sie lediglich über einen Internetlink in einem Papierformular zur Verfügung gestellt werden. Damit sind auch die Verträge unwirksam.

Derzeit versucht 1N Telecom nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen die bisherigen Geldforderungen über sogenannte Vergleichsangebote einzutreiben. Diese Angebote werden von der TPI Investment GmbH mit Sitz in Essen unterbreitet. Dabei werden Betroffene aufgefordert, 200 Euro zu zahlen, andernfalls drohe die "Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung".


Verbraucherschützer raten: Nicht einschüchtern lassen

In den Schreiben ist zudem von Titulierung, Zwangsvollstreckung und sogar Schriftvergleichsgutachten die Rede. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für dreist und inakzeptabel.

Zitat:
"Wir sehen grundsätzlich keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis"
,

erklärt Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät allen Betroffenen dringend, den Forderungen zu widersprechen und keinesfalls aus Angst zu zahlen. Wer Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs benötigt, kann sich unabhängig und individuell bei den Verbraucherzentralen beraten lassen.


Sammelklage gegen 1N Telecom geplant

Ende 2024 urteilte das Amtsgericht Leipzig, dass 1N Telecom eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorgetäuscht hat und die Verträge damit ungültig sind.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft derzeit eine Sammelklage gegen 1N Telecom. Betroffene können sich auf einer dafür eingerichteten Webseite melden. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden.

quelle: golem.de

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Den Terminator vorbei schicken wäre effizienter, als eine Sammelklage.
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