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EU-Rat erzielt Einigung bei Chatkontrolle
Die verpflichtende Chatkontrolle bleibt Onlineanbietern zwar erspart, andere Regelungen sind aber ebenfalls problematisch.
27. November 2025 um 12:30 Uhr / Mike Faust


Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich auf einen gemeinsamen Standpunkt für die Gesetzespläne zum Vorgehen gegen Kinderpornografie (Child Sexual Abuse, CSA) geeinigt. In einer Pressemitteilung teilt der EU-Rat mit, dass Digitalunternehmen dazu verpflichtet werden, sowohl die Verbreitung von CSA-Darstellungen als auch die Kontaktaufnahme mit Kindern zu verhindern.

Der neuen Verordnung zufolge müssen Anbieter von Onlinediensten bewerten, wie hoch das Risiko auf ihrer jeweiligen Plattform ist, dass CSA-Inhalte darauf verbreitet oder diese für die Kontaktaufnahme mit Kindern missbraucht wird.


Anbieter müssen eigenes Risiko bewerten

Auf Grundlage dieser Bewertung müssen Maßnahmen zur Minderung des Risikos ergriffen werden. Der EU-Rat führt zu diesem Zweck drei Risikokategorien ein, wonach Onlinedienstleistungen anhand einer Reihe von Kriterien mit hohem, mittlerem oder geringem Risiko eingestuft werden.

Anbieter, denen ein hohes Risiko bescheinigt wird, können dazu verpflichtet werden, zur Entwicklung von Technologien zur Reduzierung des Risikos beizutragen. Weiter Maßnahmen können zudem die Bereitstellung von Meldefunktionen sowie die Einrichtung standardmäßiger Datenschutzeinstellungen für Kinder sein.


Verhältnismäßigkeit freiwilliger Kontrollen nicht gegeben

Auf freiwilliger Basis sollen Onlinedienste ihre Inhalte auch weiterhin nach CSA-Darstellungen durchsuchen und diese bei den Behörden melden sowie entfernen können. Zuvor wollte die EU-Kommission Anbieter zu einer anlasslosen Kontrolle der Inhalte ihrer Nutzer verpflichten, was wegen des Widerstands mehrerer EU-Mitgliedsstaaten nicht durchgesetzt werden konnte.

Netzpolitik.org weist darauf hin, dass trotz des Wegfalls der verpflichtenden anlasslosen Inhaltskontrolle auch eine freiwillige Chatkontrolle eigentlich verboten ist, da die EU-Kommission die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme nicht belegen konnte.

Weiter heißt es, dass der Nutzen einer Chatkontrolle, egal ob freiwillig oder verpflichtend, nicht nachgewiesen, das Potenzial für Schaden und Missbrauch allerdings sehr hoch sei. Hinzu komme, dass verpflichtende Altersprüfungen "ein inhärentes und unverhältnismäßiges Risiko schwerwiegender Datenschutzverletzungen und Diskriminierung mit sich bringen, ohne dass ihre Wirksamkeit garantiert ist".


Nationale Behörden für Überprüfung zuständig

Laut der erzielten Einigung müssen die Mitgliedsstaaten zudem nationale Behörden benennen, die für die Überprüfung der Risikobewertungen zuständig sind. Diese können Anbieter zur Ergreifung von Maßnahmen verpflichten, Zwangsgelder verhängen und auch Sperranordnungen erlassen.

Der Europäische Rat muss noch mit dem EU-Parlament Verhandlungen aufnehmen, um eine Einigung über die endgültige Verordnung zu erzielen.

quelle: golem.de

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