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Zum Ende der Seite springen Datenschutzskandal & Abzocke: 1N Telecom muss 300.000 Euro zahlen
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Datenschutzskandal & Abzocke:
1N Telecom muss 300.000 Euro zahlen

Irreführende Briefe, ignorierte Löschanträge und unbekannte Daten­herkunft: Die 1N Telecom hat mit ihren Geschäftspraktiken den Bogen überspannt. Wegen schwerer Verstöße gegen die DSGVO verhängte die Aufsichtsbehörde nun Bußgelder von 300.000 Euro.
Nadine Dressler,
06.12.2025 11:46 Uhr


Massive Datenschutzverstöße

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen hat Bußgelder in Höhe von insgesamt 300.000 Euro gegen ein Telekommunikationsunternehmen verhängt - aufgeteilt in zwei Bescheide über 100.000 und 200.000 Euro. Grund waren massive Datenschutzverstöße und eine intransparente Datenverarbeitung. Die Behörde nannte keinen Firmennamen, doch laut heise online bestätigte ein Sprecher, dass es sich um die in Düsseldorf ansässige 1N Telecom handelt.

Auslöser der Ermittlungen waren zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern, die zurückgehen bis in das Jahr 2022. Betroffene erhielten personalisierte Werbeschreiben, obwohl sie keine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen hatten. Die Briefe erinnerten in Aufmachung und Namensgebung an die Deutsche Telekom und enthielten bereits persönliche Daten wie Adresse und Festnetznummer (wir berichteten ausführlich über die Fälle).


Analyse der Datenquellen

Günter Born beschreibt das Vorgehen der LDI als Teil eines bekannten Musters. Eine Unterschrift auf dem vorausgefüllten Formular führte oft unbeabsichtigt zu einem Anbieterwechsel. Laut Verbraucherzentralen liegen aktuell rund 18.000 Beschwerden vor.

1N Telecom nutzte offenbar Daten aus Quellen, deren legale Herkunft nicht belegt werden konnte. Es besteht der Verdacht, dass die Datensätze aus Online-Gewinnspielen stammen und über ausländische Firmen als vermeintliche Vertragsabschlüsse nach Deutschland zurückflossen. Ein Grund für die hohe Bußgeldsumme war das unkooperative Verhalten des Unternehmens.

LDI-Chefin Bettina Gayk erklärte, sie sei selten auf so wenig Einsicht gestoßen. 1N Telecom habe Auskunftsersuchen ignoriert und weder Löschanträgen noch Widersprüchen betroffener Personen entsprochen. Trotz wiederholter Aufforderungen und klarer DSGVO-Vorgaben blieb das Unternehmen jede Mitwirkung schuldig.

Zitat:
Durch die Aufmachung der Schreiben und die Namensähnlichkeit zu einem anderen, sehr bekannten Telekommunikationsanbieter war vielen Verbraucher:innen zudem nicht bewusst, dass es sich nicht um ein Angebot für einen anderen Tarif bei ihrem bisherigen Anbieter handelte - sondern um das Angebot zum Anbieterwechsel.

- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI)



Rechtliche Konsequenzen

Auch rechtlich wächst der Druck: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits Teile der 1N Telecom-AGB für unwirksam erklärt - insbesondere Klauseln zu überhöhten Schadensersatzforderungen bei Widerruf ungewollter Vertragswechsel. Dennoch treibt das Unternehmen weiterhin Forderungen ein, oft getarnt als "Vergleichsangebote". Medienberichten zufolge haben Banken inzwischen Konten gekündigt, und auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.

quelle: winfuture.de
https://winfuture.de/news,155415.html
quelle: winfuture.de

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