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59 Millionen Euro Strafe verhängt: Bundeskartellamt verbietet Preisvorgaben durch Amazon Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

59 Millionen Euro Strafe verhängt:
Bundeskartellamt verbietet Preisvorgaben durch Amazon

Amazon sieht sich ungerecht behandelt und geht gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts vor. Die Behörde kritisiert Wettbewerbsnachteile.
5. Februar 2026 um 11:47 Uhr / Ingo Pakalski


Das Bundeskartellamt hat gegen Amazon eine Strafe in Höhe von rund 59 Millionen Euro verhängt. Dem Onlinekaufhaus wurde außerdem untersagt, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace zu beeinflussen. Künftig dürfen solche Preismechanismen für andere Händler nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden, erklärte das Bundeskartellamt.

Amazon verkauft nicht nur selbst Waren und Produkte, sondern stellt für andere Händler einen Marktplatz bereit, auf dem diese Produkte anbieten und verkaufen können. Nach Angaben des Kartellamts entfällt ein Anteil von 60 Prozent des gesamten Amazon-Umsatzes in Deutschland auf den Marktplatz-Bereich.

Auf Amazons Marktplatz setzt das Onlinekaufhaus bisher Preisvorgaben um. Fällt der Preis für ein dort angebotenes Produkt eines Händlers nach Ansicht von Amazon zu hoch aus, so wird dieses entweder ganz entfernt oder nicht mehr in der sogenannten Kaufbox hervorgehoben.


Amazon entscheidet über Sichtbarkeit von Angeboten

Kunden sehen solche Angebote nicht mehr ohne weiteres, sondern müssen erst Untermenüs öffnen. Das Bundeskartellamt kritisiert, dass dies für Händler zu erheblichen Umsatzeinbußen führen könne und hat die weitere Anwendung dieser Preisvorgaben untersagt.

Das Bundeskartellamt sieht es kritisch, dass Amazon "auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern" tritt. "Für die betroffenen Händler können die Eingriffe in die Preisgestaltung dazu führen, dass sie ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können; mit der Konsequenz, vom Marktplatz verdrängt zu werden", bemängelt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.


Amazon hat laut Bundeskartellamt zu viel Einfluss

Eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber darf laut Mundt "nur in absoluten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Preiswucher" erfolgen. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Preisniveau auf der Handelsplattform nach den Vorstellungen von Amazon gelenkt und im Wettbewerb gegen den restlichen Onlinehandel außerhalb Amazons eingesetzt wird", ergänzt Mundt.

Das Bundeskartellamt sieht in diesen systematischen Eingriffen in die Preisgestaltungsfreiheit der Marktplatzhändler einen Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (Paragraf 19a Abs. 2 GWB) sowie einen Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Paragraf 19 GWB und Artikel 102 AEUV.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht bestandskräftig. Amazon hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann der Bundesgerichtshof entscheiden würde.


Amazon widerspricht dem Bundeskartellamt

"Wir werden die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden anfechten", sagte dazu Rocco Bräuniger, Country Manager bei Amazon.de auf Nachfrage von Golem. "Infolge dieser Entscheidung wäre Amazon als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen, nicht wettbewerbsfähige Preise für Kunden hervorzuheben. Das ergibt für Kunden, Verkaufspartner und den Wettbewerb keinen Sinn", meint Bräuniger.

Er wirft dem Kartellamt vor, dass die Entscheidung auf einem "grundlegenden Missverständnis der Funktionsweise des wettbewerbsorientierten Einzelhandels" beruhe. Diese Entscheidung stehe im "Konflikt mit den Grundsätzen des europäischen Binnenmarkts".

Amazon werde nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen und Bräuniger betont, Amazon.de wie bisher weiter betreiben zu wollen. Er betont, Kunden von Amazon würden "auf der Grundlage von Preis und Liefergeschwindigkeit zuverlässig das beste Angebot" erhalten.

quelle: golem.de

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