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Zum Ende der Seite springen O2-Kündigungswillkür: Gericht verbietet unfaire Vertragsklausel
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O2-Kündigungswillkür: Gericht verbietet unfaire Vertragsklausel Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

O2-Kündigungswillkür: Gericht verbietet unfaire Vertragsklausel
Das Oberlandesgericht Bamberg hat einer umstrittenen Praxis ein Ende gesetzt. Mit einem Urteil untersagen die Richter dem Mobilfunkanbieter Telefónica, Kunden während einer laufenden Mindestvertragslaufzeit einseitig zu kündigen.
Nadine Dressler,
09.07.2026 19:05 Uhr


Urteil stärkt Mobilfunkkunden

Die Entscheidung stellt klar, dass geschlossene Verträge für beide Seiten gleichermaßen bindend sind. Im Mittelpunkt standen Allgemeine Geschäftsbedingungen, die es dem Konzern ermöglichten, Tarife wie "O2 Mobile Unlimited Max" und "O2 Mobile Unlimited Smart" mit einer Frist von nur einem Monat zu beenden.

Während Kunden an die vereinbarte Laufzeit gebunden blieben, räumte sich das Unternehmen damit selbst eine kurzfristige Ausstiegsmöglichkeit ein.


Klage der Verbraucherzentrale

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, war dem Verfahren eine erfolglose Abmahnung im Frühjahr 2025 vorausgegangen. Die Organisation prüft regelmäßig Vertragsklauseln großer Anbieter und setzt sich für faire Bedingungen im Telekommunikationsmarkt ein.

Vertreterin Julia Rehberg kritisierte, eine einseitige Kündigungsmöglichkeit verschiebe das Vertragsrisiko unzulässig auf die Kundschaft. Wer einen Vertrag mit fester Laufzeit abschließe, müsse sich auf dessen Einhaltung verlassen können.

Telefónica argumentierte vor Gericht, eine vorzeitige Kündigung könne auch Vorteile bringen, da Mobilfunktarife stetig günstiger würden. Kundinnen und Kunden könnten nach einer Kündigung einfach zu günstigeren Angeboten wechseln. Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Es liege allein bei den Nutzern zu entscheiden, ob sie ihren Tarif wechseln möchten.


Europarecht als Argument

Das Unternehmen berief sich zudem auf den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) und vertrat die Auffassung, die Richtlinie harmonisiere die Vorschriften zur Vertragslaufzeit vollständig. Eine zusätzliche Kontrolle nach deutschem Recht sei daher nicht zulässig.

Das Gericht folgte dem nicht. Der EECC regele den konkreten Sachverhalt nicht abschließend, vielmehr solle er die Rechte der Endnutzer stärken. Nationale Schutzvorschriften blieben daher anwendbar. Bereits seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021 wurden die Verbraucherrechte gestärkt. So können Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich gekündigt werden.

Das Gericht bewertete das Vorgehen des Unternehmens abschließend als unzulässige "Rosinenpickerei". Das Urteil dürfte Signalwirkung für die gesamte Branche haben, da es als Maßstab für ähnliche Vertragsklauseln dienen kann.

vollständiger Text >>>quelle: winfuture.de

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