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Erneute Niederlage im Patentstreit: Disney+ verliert weitere Streaming-Funktionen in Deutschland
Von Marcus Reichl -3. September 2026, 11:43
Im Patentstreit zwischen InterDigital und Disney gibt es eine weitere Niederlage für den Streaming-Anbieter. Das Einheitliche Patentgericht (UPC) in Düsseldorf untersagt in Deutschland und den Niederlanden die Nutzung einer Technik, die das Weitersehen von Videoinhalten auf einem anderen Gerät ermöglicht.


Neue Unterlassungsverfügung gegen Disney

Die Lokalkammer Düsseldorf des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) hat eine weitere Unterlassungsverfügung gegen Disney erlassen. Im Verfahren UPC_CFI_297/2025 geht es um das europäische Patent EP 2 080 349. InterDigital zufolge betrifft es eine Technik, mit der Videoinhalte beim Wechsel zwischen verschiedenen Geräten weiter angesehen werden können. Die Verfügung gilt für Deutschland und die Niederlande. Disney kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.


Patent stammt ursprünglich von Sony Ericsson

Das betroffene Patent stammt ursprünglich von Sony Ericsson Mobile Communications und wurde 2007 angemeldet. InterDigital erwarb die entsprechenden Rechte nach eigenen Angaben 2022 von der Sony Group. Das Patent trägt den Titel „Sharing Multimedia Content in a Peer-to-Peer Configuration“. Damit geht es bei dem aktuellen Verfahren um ein Patent, das InterDigital nicht selbst entwickelt und ursprünglich angemeldet hat, sondern dessen Rechte das Unternehmen später übernommen hat.


Google Chrome und Disney+ Apps sind betroffen

Für Disney+ ist die Entscheidung relevant, weil sich das Verfahren auf konkrete Zugangswege erstreckt. Nach den veröffentlichten Verfahrensdaten geht es um das Streaming über Google Chrome sowie um die Disney+ Apps für Windows, macOS, Android und iOS. Das bedeutet jedoch nicht, dass Disney+ in Deutschland insgesamt abgeschaltet wird. Betroffen ist vielmehr die Nutzung der vom Patent erfassten Technik über diese Plattformen. Im Mittelpunkt steht das Teilen beziehungsweise Weiterführen von Videoinhalten zwischen verschiedenen Geräten.


Dritte Verfügung gegen Disney+ im Patentstreit

Die neue Entscheidung ist Teil eines größeren Patentstreits zwischen InterDigital und Disney. InterDigital bezeichnet sie als die dritte Unterlassungsverfügung des UPC gegen Disney. Die beiden vorherigen Verfahren betrafen Patente im Zusammenhang mit HEVC und führten ebenfalls zu Einschränkungen für Disney. Parallel dazu hat InterDigital zuletzt zwei weitere Verfahren wegen der Nutzung von VP9 eingeleitet. Der aktuelle Fall zu EP 2 080 349 betrifft jedoch eine andere Technologie. Welche technischen Änderungen Disney infolge der neuen Verfügung vornimmt, geht aus der Mitteilung von InterDigital nicht hervor.


Warum das für deutsche Nutzer wichtig ist

  • Betroffen ist eine bestimmte Technik von Disney+ zum Weitersehen von Videoinhalten auf anderen Geräten.

  • Das Verfahren betrifft Google Chrome sowie Disney+-Apps für Windows, macOS, Android und iOS.

  • Die Verfügung gilt für Deutschland und die Niederlande.

  • Das Patent stammt von Sony Ericsson Mobile Communications und wurde 2007 angemeldet.

  • InterDigital erwarb die Rechte 2022 von der Sony Group.

  • Disney kann gegen die Entscheidung des UPC Berufung einlegen.

  • Der Fall ist unabhängig von den neuen VP9-Patentverfahren, die InterDigital gegen Disney eingeleitet hat.


vollständiger Text >>>quelle: digitalfensehen.de

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