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Zum Ende der Seite springen CCCam-Service.com: erste strafrechtliche Verfahren eingestellt
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Achtung CCCam-Service.com: erste strafrechtliche Verfahren eingestellt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

CCCam-Service.com: Sofern man bei der Transaktion keinen verräterischen Betreff eingegeben und im Polizeipräsidium nichts ausgesagt hat, kann man hoffen, demnächst ein Schreiben von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens zu erhalten.

Die ersten Schreiben an die mutmaßlichen Nutzer des illegalen Cardsharing-Anbieters CCCam-Service.com sind schon rausgegangen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilt darin den Verdächtigen mit, dass man ihr Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) einstellen musste. Der Tatnachweis für eine Anklage konnte schlichtweg nicht erbracht werden. Diese Form der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft entspricht dem Freispruch einer Gerichtsverhandlung. Zu einer strafrechtlichen Klage kann es in dieser Angelegenheit folglich sobald nicht mehr kommen.

Entscheidend ob das Verfahren eingestellt wird, ist offenbar, ob man bei der BTC-Transaktion einen Betreff eingegeben hat, der die illegale Nutzung von CCCam-Service.com vermuten lässt. Doch selbst das wäre noch immer kein Beweis. Einen illegalen Anbieter zu bezahlen, ist an sich legal. Die Staatsanwaltschaft muss den Verdächtigen nachweisen, dass sie das Angebot auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Die ganzen Vorladungen dienten wahrscheinlich dem Versuch, die gesammelten Indizien in Beweise umzuwandeln. Soll heißen: Die Verdächtigen sollten dazu angehalten werden, ihre Straftaten im Polizeipräsidium freiwillig einzugestehen. Von daher wäre es unklug gewesen, den Termin wahr zu nehmen oder gar eine Aussage zu machen.

Zivilrechtliche Verfahren unwahrscheinlich

Natürlich besteht bei Auftauchen neuer Indizien trotzdem noch die Möglichkeit, dass neue Ermittlungen gegen die Verdächtigen eingeleitet werden. Doch dieser Passus steht standardmäßig in allen Einstellungen drin, weil man darauf hinweisen muss. Da die Webseite und damit die Daten weg vom Fenster sind, ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass bei den Ermittlern neue Erkenntnisse auftauchen werden.

Ebenso besteht laut Schreiben noch rein theoretisch die Möglichkeit, dass es noch zu zivilrechtlichen Verfahren kommen wird. Die Rechteinhaber (hier: Betreiber der Pay-TV-Sender) warten aber im Regelfall den Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen ab. Im Fall einer Verurteilung hätten sie genügend Beweise, um ihrerseits Schadenersatzansprüche etc. zu beantragen. Da hier das Verfahren eingestellt wurde, dürfte auch zivilrechtlich nichts mehr passieren.

Quelle; tarnkappe

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