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Zum Ende der Seite springen EU-Studie: Ermittler brauchen Vorratsdatenspeicherung nicht unbedingt
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Achtung EU-Studie: Ermittler brauchen Vorratsdatenspeicherung nicht unbedingt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Verkehrs- und Bestandsdatenabfragen sind meist erfolgreich in der EU, ergibt eine Analyse für die EU-Kommission. Der Regulierungsrahmen sei aber uneinheitlich.





Ersuchen von Strafverfolgern nach Verbindungs- und Standortinformationen sowie nach Bestandsdaten sind in Europa nur "selten nicht erfolgreich". Dies ist eines der Kernergebnisse einer lange erwarteten Studie zur Vorratsdatenspeicherung, die die EU-Kommission jetzt still, heimlich und leise veröffentlicht hat. Die Mehrheit der beteiligten Ermittlungsbehörden sowie der Telekommunikationsfirmen erklärte demnach, dass Abfragen "in weniger als 20 Prozent der Fälle" scheiterten.

Praxis bei Anbietern untersucht

Ziel der Untersuchung war es, den Rechtsrahmen und die Praktiken für die Vorratsspeicherung von und den Zugang zu Metadaten in den zehn ausgewählten Mitgliedsstaaten Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien zu beleuchten. Laut dem Auftrag der Kommission sollte es vor allem darum gehen, Bedürfnisse und Herausforderungen von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste und Strafverfolgungsbehörden in den Blick zu nehmen. Auswirkungen des umkämpften Instruments auf die Grundrechte waren kein Thema.

Die Forscher befragten dazu Provider inklusive "Over-the-Top-Anbieter" (OTT) wie WhatsApp, Facebook Messenger, Signal oder Skpye sowie Vertreter von Sicherheits-, Regulierungs- und Datenschutzbehörden. Parallel betrieben sie Sekundärforschung.

Faktisch derzeit keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Der rechtliche und institutionelle Rahmen rund um das Protokollieren von Verkehrsdaten inklusive IP-Adressen ist den Resultaten zufolge uneinheitlich, was zu Unsicherheiten führe. Drei der zehn Länder haben derzeit keine gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Rechtlich sei dies so in Slowenien und Österreich, faktisch in Deutschland. Das hiesige Gesetz, wonach Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren müssen, ist aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt.

In diesen drei Staaten seien die Strafverfolger in der Regel auf die Daten angewiesen, die die Provider für ihre geschäftlichen Zwecke wie zur Abrechnung, für Marketing oder zum Aufrechterhalten der Netzwerksicherheit speicherten, schreiben die Forscher. Deutschland, Italien und Portugal hätten dafür eine maximale Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten festgelegt, in Frankreich liege die Frist bei einem Jahr. Für die Rechnung relevante Daten speicherten die Anbieter fast alle recht lang, IP-Adressen müssten dagegen in Deutschland nach sieben Tagen gelöscht werden.

"Rechtswidrige Gesetzte" werden immer noch angewendet

In Estland, Frankreich, Irland, Italien, Polen, Portugal und Spanien sind derweil immer noch Gesetze in Kraft, mit denen diese Länder die Vorgaben der einstigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Diese hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2014 als "besonders schwerwiegenden Eingriff" in die Grundrechte gebrandmarkt und gekippt. Bürgerrechtsorganisationen haben die Kommission bereits mehrfach aufgefordert, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten einzuleiten, in denen solche "rechtswidrigen Gesetzen" mit Speichervorgaben von bis zu 72 Monaten noch angewendet werden.

Öffentlich zugängliche Statistiken über die Anzahl der Anfragen zur Herausgabe von Metadaten gibt es laut der Studie nur wenige. Über 50 Prozent der befragten Fahnder gaben demnach aber an, dass sie in mindestens 60 Prozent ihrer Ermittlungen der vergangenen zwei Jahre einschlägige Informationen angefordert haben. IP-Adressen würden dabei viel häufiger für die Untersuchung von Online-Betrug, Cyberkriminalität, sexueller Ausbeutung von Kindern und anderen Verbrechen mit Internetbezug angefordert.


...


Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer monierte, dass die Kommission und der Ministerrat bei der "am tiefsten in die Privatsphäre eingreifenden und unpopulärsten Überwachungsmaßnahme, die die EU bis heute hervorgebracht hat", nicht locker ließen. Nun drohe ein erneuter Dammbruch, nachdem der EuGH in seinem jüngsten Urteil unter massivem Druck den Weg für eine IP-Vorratsdatenspeicherung zur Durchleuchtung der Internetnutzung frei gemacht hat". Für das Mitglied der Piratenpartei steht außer Frage, dass dieser Übergriff gestoppt werden muss. Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments habe ergeben, dass die Vorratsdatenspeicherung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote habe.
(tiw)


Quelle: https://heise.de/-4987878

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Daumen runter! EU-Staatschefs und Innenminister drängen auf neue Vorratsdatenspeicherung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Innenminister von Bund und Ländern halten es für nötig, vor allem IP-Adressen wieder zeitnah verdachtsunabhängig zu protokollieren.





Die hierzulande auf Eis liegende Vorratsdatenspeicherung soll zumindest teilweise wieder aufgetaut werden. Dafür haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer am Freitag zu Ende gegangenen, virtuell abgehaltenen Herbstkonferenz ausgesprochen. Sie waren sich einig, dass die Bundesregierung auf Basis der jüngsten einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "rechtssichere Handlungsmöglichkeiten" zur anlasslosen Speicherung von Nutzerdaten identifizieren sollte.

"Es geht darum, bestehende Lücken zu schließen und die Speicherung von IP-Adressen zeitnah zu realisieren", betonte der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD). Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) verwies dabei vor allem auf die zuvor bereits ausgemachten "besonders dringlichen Bereiche" wie die "Bekämpfung der Kinderpornographie" oder "Hasskriminalität mit rechtsextremistischen Morddrohungen". Das Bundesinnenministerium soll sich dem Beschluss nach nun für einen entsprechenden Neuanlauf innerhalb der Bundesregierung einsetzen.

Gesetz liegt auf Eis

Das hiesige Gesetz, wonach Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben müssen, ist aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt. Es wird vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH überprüft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht davon aus, dass die Vorgaben nicht zu halten sind.

Mit seinen Entscheidungen vom Oktober hat der EuGH sein bisheriges Nein zur Vorratsdatenspeicherung aber aufgeweicht. Die Luxemburger Richter halten Ausnahmen etwa im Falle einer aktuellen Bedrohung der nationalen Sicherheit für möglich. Das verhältnismäßige Sammeln von IP-Adressen sei eine vergleichsweise kleine Grundrechtsbeeinträchtigung. Die CDU-Justizminister dreier Bundesländer hatten deshalb bereits die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung gefordert.

"Massenüberwachung ist illegal"

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hielt dagegen: "Die Urteile des EU-Gerichtshofs aus dem Oktober 2020 haben erneut klar gemacht, dass anlasslose Massenüberwachung illegal ist." Nötig sei eine sachgerechte Politik, "die grundrechtsfreundliche Alternativen zur Massenüberwachung in den Fokus nimmt".

Die Innenministerkonferenz betont darüber hinaus, dass der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus "nur gemeinsam von starken Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wirksam geführt werden" könne. Die Innenminister begrüßen die im Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Verfassungsschutzrechts vorgesehene Regel zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Damit sollen alle Geheimdienste von Bund und Ländern die Befugnis erhalten, mithilfe von Staatstrojanern Messenger-Kommunikation etwa via WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls abzuhören.

Auch der EU-Rat macht Druck

Auch die Staats- und Regierungschefs der EU machten auf ihrem Gipfeltreffen am Donnerstag Druck: "Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der Lage sind, ihre rechtmäßigen Befugnisse sowohl online als auch offline auszuüben, um schwere Straftaten zu bekämpfen", schreiben sie in der Schlusserklärung des Europäischen Rates. Die Arbeiten zur Vorratsdatenspeicherung, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten erforderlich sind, müssten daher im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und "unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und -freiheiten vorangebracht werden".

Um die Strafverfolgung in der gesamten EU und das ordnungsgemäße Funktionieren des Schengen-Raums weiter zu unterstützen, sollte die Umsetzung bereits vereinbarter Maßnahmen zudem "erheblich beschleunigt werden", verlangt der Rat. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und Koordinierung sollten verstärkt werden. Die Mitgliedsstaaten müssten "vollen Gebrauch machen" von den zahlreichen EU-Informationssystemen für die innere Sicherheit und die Grenzkontrolle und vor allem sämtliche Daten über "Gefährder" in ihre Datenbanken eintragen.
(vbr)


Quelle: https://heise.de/-4987621

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13.12.2020 17:26 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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