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Zum Ende der Seite springen Bundesregierung: BSI soll mit IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hacken dürfen
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großes Grinsen Bundesregierung: BSI soll mit IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hacken dürfen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Reform des IT-Sicherheitsgesetzes befürwortet. Aus der Wirtschaft kommt massive Kritik.






Die Bundesregierung hat eine Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Sie will damit das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Cyber-Behörde mit Hackerbefugnissen aufrüsten. Mit 799 neuen Stellen soll das Amt ein wesentlicher Akteur im Kampf gegen Botnetze, vernachlässigte Geräte im Internet der Dinge und Verbreiter von Schadsoftware werden.

Das BSI wird laut dem Regierungsbeschluss befugt, Sicherheitslücken an den Schnittstellen von IT-Systemen zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen mithilfe von Portscans zu detektieren.
Es soll Systeme und Verfahren zur Analyse von Schadprogrammen und Angriffsmethoden wie Honeypots und Sinkholes einsetzen dürfen. Um bei den Portscans den Raum der statischen IP-Adressen einzuschränken, muss die Behörde aber eine "Weiße Liste" von nutzbaren Adressbereichen aufstellen und ständig anpassen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die gescannten Systeme "regelmäßig in Deutschland befinden".

Zwölf Monate speichern

"Protokolldaten" einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes sowie Parlamentariern anfallen, wird das BSI laut Gesetzentwurf künftig zwölf Monate lang speichern und auswerten dürfen. Die Anforderungen dafür hatte das Bundesinnenministerium (BMI) in seinem jüngsten Entwurf zusammengestrichen, beispielsweise die Auflage, dass die Protokolldaten nur zur Abwehr von Gefahren genutzt werden dürfen, die von einem gefundenen Schadprogramm ausgehen.

Interne "Protokollierungsdaten" aus sämtlichen Behörden in Form von Aufzeichnungen über die Nutzungsform von IT darf das BSI zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes verarbeiten. Insgesamt sollen so weit verbreitete Trojaner wie Emotet sowie komplexe, oft von Geheimdiensten ausgehende komplexe Angriffe besser erkennbar werden.

Huawei-Klausel

Das BSI soll künftig Kontroll- und Prüfbefugnisse gegenüber der Bundesverwaltung ausüben. Bei wesentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes soll es frühzeitig beteiligt werden. Bei bestimmten Gefahren kann das BSI gegenüber Telekommunikations- und Telemedienunternehmen bei bestimmten Gefahren für die Informationssicherheit Maßnahmen anordnen.

Eine "Huawei-Klausel" soll die Hürde für den Ausschluss einzelner Ausrüster vom Netzausbau etwa für 5G hoch legen. Die Bundesregierung soll damit den Einsatz "kritischer Komponenten" untersagen können, für die eine Zertifizierungspflicht besteht und eine Garantieerklärung abzugeben ist. Ins parallel reformierte Telekommunikationsgesetz (TKG) wird erstmals eine Zertifizierungspflicht für kritische Komponenten in Netzen eingefügt.

Betreiber kritischer Infrastrukturen (Kritis) werden verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Diese Pflicht soll auch für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und -anlagen gelten. Die ursprünglich vorgesehenen Speicherpflichten für Systeme zur Angriffserkennung hat das Kabinett gestrichen.

Die für Kritis-Betreiber bereits geltenden Meldepflichten treffen künftig auch Unternehmen, die von besonderem öffentlichem Interesse sind wie aus der Rüstungsindustrie. Erfasst werden sollen auch Firmen, die wegen ihrer hohen Wertschöpfung eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben und die der Störfallverordnung unterliegen.

Massive Kritik aus der Wirtschaft

Den Aufgabenkatalog des BSI will die Regierung um den Verbraucherschutz erweitern. Die Basis für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen wird eingeführt, das Sicherheitsfunktionen von Produkten vor allem im Konsumentenbereich erstmals für Bürger sichtbar und nachvollziehbar machen soll. Zum Schutz von Betroffenen und für Benachrichtigungen wird das BSI ermächtigt, bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten Bestandsdatenauskünfte einzuholen.

Für scharfe Kritik hatte zuletzt vor allem gesorgt, dass das BMI signifikant überarbeitete Entwürfe an Verbände und andere Interessenvertreter teilweise mit der Bitte schickte, diese binnen 24 Stunden zu kommentieren. "Eine so kurze Frist ist der ministerielle Mittelfinger ins Gesicht der Zivilgesellschaft!", meinten Sicherheitsexperten der AG Kritis. Der IT-Branchenverband Bitkom bezeichnete das Verfahren als "absolut inakzeptabel". Es gehe nur noch darum, möglichst viele Entwürfe noch in diesem Jahr durchs Kabinett zu bringen, beklagte der eco-Verband der Internetwirtschaft. Das sei Ausdruck bloßer gesetzgeberischer und politischer Hilflosigkeit.

...
(anw)



Quelle: https://heise.de/-4991753


PS: Was für eine Schlagzeile...in wessen Gesicht??

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