purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » EuGH im Rundfunkbeitrag-Streit: Barzahlung kann eingeschränkt werden » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen EuGH im Rundfunkbeitrag-Streit: Barzahlung kann eingeschränkt werden
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Muad'Dib   Zeige Muad'Dib auf Karte Muad'Dib ist männlich Steckbrief
.:.Carpe.Diem.:.


images/avatars/avatar-505.jpg

Dabei seit: 12.06.2007
Beiträge: 8.301
Herkunft: 51°N/11.5°E Jena/Thuringia




EuGH im Rundfunkbeitrag-Streit: Barzahlung kann eingeschränkt werden Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Darf man den Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlen? Ein Rechtsstreit darüber ging bis zum EuGH. Der sieht Einschränkungen bei Barzahlungen als möglich.





Zwei Deutschen könnte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Niederlage drohen im Streit mit dem Hessischen Rundfunk (HR) über die Zahlung des Rundfunkbeitrags in Bargeld. Ein Land mit dem Euro als Währung könne seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten, urteilte das höchste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg. Diese Möglichkeit könne aus Gründen des öffentlichen Interesses jedoch auch beschränkt werden (Rechtssachen C-422/19 und C-432/19).

Der EuGh argumentierte laut Pressemitteilung, dass es im öffentlichen Interesse liege, wenn Geldschulden gegenüber öffentlichen Stellen so beglichen werden, dass diesen keine unangemessenen Kosten entstehen. Insbesondere wenn es um eine hohe Zahl von Zahlungspflichtigen ginge, deren Barzahlung für Aufwand sorge, könne die Beschränkung berechtigt sein.

Bundesverwaltungsgericht muss noch mal prüfen

Hintergrund sind die Klagen zweier Männer aus Hessen, die dem Hessischen Rundfunk angeboten hatten, den Rundfunkbeitrag in bar zu zahlen. Die Anstalt lehnte ab und versandte stattdessen Zahlungsbescheide. Dagegen klagten die Betroffenen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das hatte zunächst befunden, dass die Bargeld-ausschließende Beitragssatzung des HR gegen das Bundesrecht verstößt, welche Euro-Banknoten zum einzig unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Wegen Zweifeln über währungspolitische Zuständigkeiten der EU schaltete das Gericht dann aber den EuGH ein.

Nach dem Urteil vom Dienstag muss das Bundesverwaltungsgericht nun prüfen, ob es in diesem Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung mit Bargeld nicht zuzulassen. Dabei müsse insbesondere berücksichtigt werden, dass die anderen rechtlichen Zahlungsmittel möglicherweise nicht allen beitragspflichtigen Personen leicht zugänglich seien.


Einer der Kläger ist der Volkswirt und Handelsblatt-Journalist Norbert Häring, der sich auch in Buchpublikationen für das Zahlungsmittel Bargeld ausspricht und gegen digitale Bezahlformen argumentiert. "Der Europäische Gerichtshof hat in einem hochpolitischen Urteil der EU-Kommission und dem europäischen Gesetzgeber weitgehend freie Hand gegeben, die Kampagne zur Zurückdrängung des Bargelds auf europäischer Ebene fortzusetzen", kommentierte Häring das Urteil in einem Blogeintrag.

Die Entscheidung stelle das bisherige Rechtsverständnis über gesetzliche Zahlungsmittel "auf den Kopf". Eine Ausnahme vom Annahmezwang gebe es dieser Ansicht nach nur, wenn die beteiligten Parteien vorher auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart haben.

46 Millionen Beitragskonten

Der Hessische Rundfunk bewertete das Urteil positiv. "Der EuGH hat in seiner Entscheidung ausdrücklich bestätigt, dass die Mitgliedstaaten die Bargeldzahlung im Bereich der öffentlichen Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch einschränken können", sagte Justiziarin Nina Hütt der dpa. "Dies ist zu begrüßen, da alles andere angesichts der Möglichkeiten des elektronischen Zahlungsverkehrs auch nicht mehr zeitgemäß wäre." Bei der Verwaltung der mehr als 46 Millionen Beitragskonten sei die elektronische Zahlungsabwicklung insbesondere unter Kostengesichtspunkten sinnvoll.

[UPDATE, 26.01.2021, 19:20]

Die Meldung wurde mit einer Stellungnahme des Hessischen Rundfunks ergänzt.

(Mit Material der dpa)


Quelle: https://heise.de/-5036273



PS: Da frage ich mich unweigerlich: Was ist denn "öffentliches Interesse"?
Dieser Begriff wird seit Jahren vor allem von Verwaltungen missbraucht!

__________________
| Multifeed Triax Unique 3°e>28°e & motorized FiboStøp120/90/75/55 |
|| VU+ Solo 4K & Blindscan|Mio 4K|Denys H265|S3mini|X-xx0|DVB-Cards ||

Ich bremse nicht für Schnarchroboter. ®²º¹³ Muad'Dib
CARPE DIEM!Alle meine posts stellen meine persönliche und freie Meinungsäußerung dar.
28.01.2021 10:51 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » EuGH im Rundfunkbeitrag-Streit: Barzahlung kann eingeschränkt werden Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 119.765 | Views gestern: 299.985 | Views gesamt: 315.822.471


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.