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Zum Ende der Seite springen Bundesrat winkt Regeln für Upload-Filter, Cookies und Robo-Autos durch
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Daumen runter! Bundesrat winkt Regeln für Upload-Filter, Cookies und Robo-Autos durch Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Teils im Eilverfahren hat der Bundesrat die Urheberrechtsreform, die NetzDG-Novelle, Vorschriften für Cookies, Drohnen und autonomes Fahren passieren lassen.







Der Bundesrat hat am Freitag im Plenum 44 Gesetzesentwürfe aus dem Bundestag behandelt, 12 davon in verkürzter Frist. Während der Sitzung hat die Länderkammer auch ein halbes Dutzend Initiativen mit digitalpolitischen Schwerpunkten ausdrücklich gebilligt oder durch Verzicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses befürwortet. Dazu gehören etwa die lange umstrittene Urheberrechtsreform und die Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).


Nichts zu beanstanden

Keine Einwände erhob der Bundesrat auch gegen neue Vorgaben für den Einsatz von Cookies mit dem "Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz" (TTDSG) und von zivilen Drohnen wie Multicoptern. Die Gesetze zum autonomen Fahren, für die Ausschreibung von 1000 Schnellladestationen sowie zur Digitalisierung von Gesundheit und Pflege ließ er ebenfalls passieren.

Kern der von den Ländern bestätigten Urheberrechtsnovelle ist ein eigenes Gesetz für Diensteanbieter, das Anfang August in Kraft treten soll. Damit nimmt die Legislative Upload-Plattformen wie YouTube, Facebook und Twitter stärker in die Haftung und setzt Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie um, der mit Upload-Filtern verknüpft ist. Um die Kunstfreiheit und die soziale Kommunikation vor unberechtigten Blockaden zu schützen, wird die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche in engen Grenzen erlaubt.

Die Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht für entsprechende Schnipsel aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke umfasst 15 Sekunden je eines Filmwerks oder Laufbilds und einer Tonspur, 160 Zeichen eines Texts sowie 125 Kilobyte je eines Fotos oder einer Grafik. Rechteinhaber können die "mutmaßlich erlaubten Nutzungen" anfechten und etwa bei Premiuminhalten eine Sperre per "rotem Knopf" durchsetzen. Betroffene User steht eine Beschwerdeverfahren offen, solange es sich nicht um noch unveröffentlichte Filmwerke und Live-Streams von Sportveranstaltungen handelt. Verbände und Organisationen gehen davon aus, dass das komplizierte Konstrukt zunächst jahrelang die Gerichte beschäftigen wird.


Einfacher beschweren

Mit der NetzDG-Reform sollen die Meldewege für Beschwerden nutzerfreundlicher und Auskunftsansprüche für gerichtliche Klagen durchsetzungsstärker werden. Über neue Transparenzregeln müssen Betreiber sozialer Netzwerke künftig gegenüber Forschern angeben, inwieweit die Verbreitung rechtswidriger Inhalte "zu spezifischer Betroffenheit bestimmter Nutzerkreise führt". Die Anbieter sollen in öffentlichen Berichten darlegen, ob sie der Wissenschaft Hinweise über "organisierte Strukturen oder abgestimmte Verhaltensweisen" etwa von Hasskommentatoren gegeben haben. Es geht dabei um die "anonymisierte Auswertung" potenzieller gezielter Kampagnen.

Die Datenschutzbestimmungen aus dem Telemedien- und dem Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG), die sich neben der klassischen Telefonie etwa auf Online- und Messenger-Dienste beziehen, hat der Gesetzgeber im neuen TTDSG zusammengeführt. Erstmals setzt er zudem die EU-Vorgaben zu Cookies aus der EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation von 2009 im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in nationales Recht um.

Das Speichern und Auslesen personenbezogener Informationen über die Browserdateien auf den Endgeräten der Nutzer ist so nur noch zulässig, wenn der Betroffene auf Basis klarer und umfassender Informationen eingewilligt hat. Ausnahme sind rein funktionelle Cookies. Mit dem Gesetz sollen parallel Dienste wie "Personal Information Management Services" (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen gefördert werden, die nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren für das Opt-in zum Setzen von Cookies zu Werbezwecken bereitstellen. Die Bundesregierung muss dazu noch einen Rechtsrahmen schaffen.


Führend bei autonomen Autos, mehr Ladepunkte

Eine Führungsrolle beim autonomen Fahren soll Deutschland mit dem Gesetz einnehmen, mit dem vollautomatisiertes Fahren zunächst in festgelegten Betriebsbereichen bundesweit im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb erfolgen kann. Zu den umrissenen Einsatzszenarien zählen Shuttle-Verkehre, wo bereits Tests mit autonomen Fahrzeugen laufen. Geregelt werden technische Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung und den Betrieb von Robo-Autos mit einer "Technischen Aufsicht".

Das Schnellladegesetz sieht den Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechtem Infrastruktur zum raschen Stromtanken für rein batteriebetriebene Elektroautos vor. In mindestens zehn Minuten soll künftig ein entsprechend leistungsfähiger Schnellladepunkt erreicht werden können. Für den Einsatz kleinerer Drohnen gelten fortan mit dem Gesetz, mit dem die Legislative das hiesige Recht an die EU-Drohnenverordnung anpasst, neue Erlaubnistatbestände für den Flug auch in sicherheitskritischen Gebieten. Eine "sichere digitale Identität" soll mit dem Gesetz "zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" die elektronische Gesundheitskarte zunehmend ablösen. Pflege-Apps können verschrieben werden.

Bestätigt hat der Bundesrat zudem das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das den Arbeitnehmervertretern mehr Mitspracherechte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz etwa fürs Personalmanagement sowie beim Ausgestalten von Homeoffice-Vorschriften gibt. Durchgehen ließen die Länder auch eine Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetz, mit der der europäische elektronische Mautdienst eingeführt werden kann. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte hier vor einem "Dammbruch" gewarnt: die strikte Zweckbindung für Mautdaten werde erstmals aufgehoben.
(mho)


Quelle: https://heise.de/-6056769

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"Eine Führungsrolle beim autonomen Fahren soll Deutschland mit dem Gesetz einnehmen" ... dieser Unsinn könnte vom Scheuer direkt kommen!!


Und dieses Zeug wurde im Eiverfahren durchgewunken...

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