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40 Euro für jeden Android-Nutzer: Jetzt der WBS-Klage gegen Google anschließen
Android-Nutzer können sich einer Klage wegen Datenschutzverletzungen anschließen. Angestoßen von Christian Solmecke und der WBS können Sie 40 Euro direkt erhalten, ohne Risiko oder eigene Kosten.
Von Laura Pippig
Redakteurin, PC-WELT 4.9.2025 14:40 Uhr


Weltweit gibt es circa drei Milliarden aktive Android-Nutzer, die Ihre tägliche Handynutzung und auch alle dazugehörigen Daten Google anvertrauen. Was die wenigsten davon wissen: Google sammelt diese Daten, und das nicht uneigennützig.

Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke mit seinem Team herausgefunden haben will, verstößt diese Datensammlung gegen die DSGVO und ist somit rechtswidrig. Denn Google soll nicht nur Informationen zur App-Nutzungen und dem eigenen Standort speichern, sondern auch personenbezogene Daten, die Nutzer identifizierbar machen.

Die WBS-Kanzlei startet jetzt eine Sammelklage gegen Google, um gegen genau diese Datensammlung vorzugehen. Jeder Android-Nutzer, der seit 2018 das Betriebssystem verwendet hat, kann sich dieser Aktion namens “Privacy ReClaim” anschließen und direkt 40 Euro für die Teilnahme erhalten.


Wie funktioniert das?

Laut Solmecke müssen sich betroffene Nutzer lediglich unter diesem Formular anmelden und ihre Teilnahme per Mail verifizieren, um sich anzuschließen. Für die versprochenen 40 Euro verkauft man seinen eigenen Anspruch, gegen Google gerichtlich vorzugehen.

Im Grunde bedeutet das: Sie könnten Google auch selbst wegen des Verdachts auf einen DSGVO-Verstoß verklagen, worauf WBS auch explizit hinweist. Allerdings müssten Sie diese Klage selbst einleiten, die dazugehörigen Informationen sammeln und die Anwaltskosten übernehmen (oder von einer bereits bestehenden Rechtsschutzversicherung übernehmen lassen).

Mit der Teilnahme beim Privacy ReClaim geben Sie diese Verantwortung ab und können einfach nur 40 Euro kassieren, ohne das dazugehörige Prozessrisiko für den Fall tragen, dass Google vor Gericht Recht bekommt. Sollte die WBS Kanzlei die Klage gewinnen, können Solmecke und sein Team von Google Schadensersatz fordern und damit sowohl die Auszahlungen an die Nutzer als auch ihre Arbeit, die in die Klage gesteckt wurde, refinanzieren.



WBS.png siehe unten
WBS Klage gegen Google 


Hier die genauen Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • deutscher Wohnort
  • Alter über 18 Jahre
  • Android-Nutzer seit mindestens 6 Monaten
  • Nutzung muss zwischen dem 25.05.2018 und heute liegen
  • Sie haben der Übermittlung Ihrer Daten an Google zugestimmt, indem Sie etwa den Google Play Store nutzen und die Standardeinstellungen Ihres Geräts verwenden.[/b]


Um mitzumachen, müssen Sie den IMEI-Code (International Mobile Equipment Identity) Ihres aktuell genutzten Android-Geräts angeben. Diese finden Sie auf den meisten Geräten in den Einstellungen unter “über das Gerät > Status > IMEI Nummer“.

Im Anschluss müssen Sie noch die E-Mail-Adresse angeben, die Sie für Google-Dienste wie den Google Play Store oder andere Apps nutzen. Damit wird festgestellt, ob ein Anspruch besteht. Auf freiwilliger Basis können Sie noch angeben, welche Apps Sie benutzen, diesen Schritt können Sie aber auch überspringen.

Mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten und Ihrer Bankverbindung bestätigen Sie, dass die WBS Kanzlei Ihre Ansprüche bei der Klage vertreten darf und erhalten dann das Geld auf Ihr Konto. Die Überweisung soll innerhalb von 14 Tagen ankommen. Zuvor müssen Sie Ihre Teilnahme aber noch per Ausweis und digitaler Unterschrift verifizieren.


Sollte man teilnehmen?

Ob Sie der WBS Ihre Ansprüche verkaufen wollen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Wir geben keine Empfehlung ab, sondern informieren nur über die Möglichkeit. In der Regel ist es aber einfacher, sich für einen fixen Betrag einer Sammelklage wie dieser anzuschließen, anstatt selbst zu klagen und darauf zu hoffen, am Ende mehr Geld herauszubekommen. Gerade, weil sich solche Verfahren meist über Jahre hinziehen können.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Daten weitergeben wollen (gerade die IMEI-Nummer ist sehr wichtig und sollte nur angegeben werden, wenn Sie den Absichten der Person komplett vertrauen), dann nehmen Sie besser nicht teil.

Laut WBS können Sie nichts verlieren, denn selbst wenn der Fall so ausgeht, dass Google Recht bekommt, müssen Sie nichts zurückzahlen. Dass große Unternehmen wie Google oder auch Meta personenbezogene Daten sammeln und diese zurückverfolgt werden können, ist allerdings bereits bekannt und dürfte, sollte die Recherche von Solmecke und seinem Team ordentlich sein, vor Gericht auch anerkannt werden.

In der Vergangenheit konnten einige Sammelklagen wegen Datenschutzverstößen oder auch wegen unerlaubter Preiserhöhungen bereits erfolgreich beendet werden. Zum Beispiel gegen Facebook oder Netflix. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.

quelle: pcwelt.de

Dateianhang:
png wbs-google.png (236,18 KB, 2 mal heruntergeladen)


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Grüße von Whitebird
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