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Zum Ende der Seite springen Grundlagen: E-Tretroller mit Straßenzulassung
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Daumen runter! Grundlagen: E-Tretroller mit Straßenzulassung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ab Ende Mai könnten E-Tretroller legal auf den Straßen fahren. Wie der Rechtsrahmen um die Fahrzeuge aussieht und welche Modelle es gibt, verrät TechStage in dieser Übersicht.

In Ländern wie Großbritannien, USA, Japan, China, Spanien und Österreich gehören E-Tretroller schon längst zum Stadtbild dazu. Sie sind ideal, um kurze Strecke zurückzulegen oder auch gut geeignet für Berufspendler. Nur in Deutschland gestaltet sich die Mikromobilität und damit verbundenen E-Fahrzeuge etwas kompliziert. Ab dem Sommer 2019 ändert sich jedoch alles:

E-Tretroller – oder auch E-Scooter genannt – sind in der Regel leichte, kompakte, falt- und tragbare Fahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb. Die durchschnittliche Reichweite beträgt zwischen 15 und 25 km, den Akku lädt der Fahrer über die herkömmliche Steckdose mit einer Spannung von 230 V auf.

E-Tretroller und ähnliche Fortbewegungsmittel gibt es nun schon seit einer ganzen Weile. Allerdings ist der Betrieb auf deutschen Straßen nicht zugelassen. Unter anderem fehlte bis jetzt ein rechtlicher Rahmen und zudem blieben viele Fragen ungeklärt, wie etwa Helm-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Doch nun liegt ein konkreter Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verabschiedung bei der Europäischen Kommission und dem Bundesrat vor. Fahrzeuge aus dem Bereich des Personal Light Electric Vehicle (PLEV) definiert das Gesetz der eKFV als Elektrokleinstfahrzeuge. Dazu zählen E-Tretroller sowie sich selbstbalancierende Fahrzeuge mit einer Halte- oder Lenkstange. Ausgeschlossen sind dagegen E-Skateboards, E-Longboards oder E-Boards, wie etwa ein Razor Hovertrax 2.0 (Testbericht).

Ausführliches zum Gesetzesentwurf unter Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Der Entwurf beantwortet viele der oben aufgeführten Fragen, über die Bund, Länder, Auto- sowie Fahrradfahrer und Fußgänger und dessen Vereine debattieren. Im Wesentlichen geht es darum, wo die E-Tretroller letztendlich fahren dürfen: Auf der Fahrbahn, auf dem Fahrrad- oder auf dem Gehweg? Die Frage ist durchaus berechtigt, denn für Autofahrer sind E-Tretroller zu langsam, für Fußgänger wiederum zu schnell und je nach Ausprägung der Geschwindigkeit könnten sie auch Radfahrer behindern. Eine finale Entscheidung will das Plenum der Länderkammer am 17. Mai 2019 fällen.


Fragen

Gibt es eine Altersbegrenzung?

das Mindestalter beträgt 12 Jahre
wer unter 14 Jahre alt ist, darf nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h fahren
ab 14 Jahren sind Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h erlaubt

Ist ein Führerschein notwendig?

Ein Führerschein für E-Tretroller mit der Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ist nicht nötig. Auch hier wird der Vergleich mit einem Fahrrad herangezogen: Fährräder fahren schneller als E-Tretroller und für die ist eine Fahrerlaubnis auch nicht notwendig.
Brauchen Fahrer eines E-Tretrollers eine Versicherung?

Eine Versicherung mit einer sichtbar nach hinten angebrachten Versicherungsplakette ist Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Referenzwerte für die Höhe der Versicherungsprämie gibt es noch nicht. Schätzungsweise sollte der Beitrag zwischen 50 und 100 Euro liegen.

Wo ist das Fahren eines E-Tretrollers vorgesehen?

Fahrzeuge, die weniger als 12 km/h schnell sind, dürfen auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Sie sind vergleichbar mit Fahrrädern und Tretrollern. Schnellere Fahrzeuge müssen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn fahren.

Ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben?

Nein, eine Helmpflicht existiert nicht, da E-Tretroller laut dem Entwurf ähnliche Charakteristiken wie Fahrräder haben. Das Verkehrsministerium empfiehlt jedoch ein Helm.
Dinge, über die sich die unterschiedlichen Anspruchsgruppen nicht mehr streiten, sind bauartbedingte Eigenschaften, die einen E-Tretroller in Gänze auf die Straße zulassen. Um eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für E-Tretroller zu erhalten, müssen Hersteller folgende Kriterien erfüllen:

zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
eine Lichtanlage (Vorder- und Rücklicht, Bremslicht und Reflektoren)
eine Hupe oder eine helltönende Klingel
Gesamtlänge 200 cm, Breite bis 70 cm und Gesamthöhe von 140 cm bei nicht mehr als 55 kg Fahrzeuggewicht
maximale Dauerleistung 500 W


Der Markt gibt bereits erste Modelle her, die die StVZO-Vorgaben erfüllen und teils mit Sondergenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt fahren dürfen. Dazu zählen:

X2 City von BMW Motorrad ab 2399 Euro
Moover von Metz Mecatech ab 1999 Euro
Exit Cross von IO Hawk ab 1099 Euro
– Weitere Modelle und eigene Fahrberichte listet dieser Artikel sukzessiv mit Produktvorstellungen auf –

Nicht zugelassen sind dagegen Pionier-Fahrzeuge, wie das Segway ES2 (Testbericht) oder das Mijia M365 von Xiaomi (Testbericht), die die Revolution der E-Tretroller in Form von Vorarbeit erst begonnen haben:


Für einige Modelle gibt es optional auch sogenannte Nachrüst-Kits zum Kaufen. Darin sind Klingel, Licht und weitere erforderliche Bauteile enthalten. Doch manche Fahrzeuge scheitern gänzlich aus, weil sie bauartbedingt mehr als 20 km/h fahren.

Fazit
Wer mit einem E-Tretroller liebäugelt, sollte mit dem Kauf noch etwas warten. Noch ist die Verordnung nicht durch. Außerdem verlangen die wenigen Hersteller viel Geld für ihre Fahrzeuge. Eine günstige Option ist einen nicht zugelassenen E-Tretroller mit Nachrüst-Kit zu kaufen, wie etwa der „E-Scooter Sparrow“ von IO Hawk für 699 Euro plus 179 Euro.

Quelle: https://techstage.de/-4411778



PS: Wieder so eine bekloppte Idee vom Scheuer.... Verkehrsbehinderung auf den Strassen, Unfallgefahr ohne Grenzen, keine echte Versicherung, keine Kennzeichenpflicht - einfach nur beSCHEUERT!!! DENN: kontrollieren wird diesen Irrsinn niemand... Und auf einem Fussweg haben die auch nix zu suchen!!!
Also, wenn dann nur auf Radwegen, da gibt es annähernd Gleichheit.


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05.05.2019 07:38 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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Daumen runter! Aufspringen, Gas geben – NRW-Städte bereiten sich auf E-Roller vor Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Bald sollen E-Tretroller auf deutschen Straßen zugelassen werden. Städte in Nordrhein-Westfalen bereiten sich vor und hoffen auf weniger Autoverkehr.





Es ist wie mit dem Fahrrad, auch das Rollerfahren verlernt man nicht: Ein kurzer Antritt, Gas geben, um Kurven fahren. Die Bedienung von Tretrollern mit Elektromotor ist kinderleicht, zumal die Füße nur beim Start Schwung holen müssen. So leicht, dass es sich vergessen lässt, wie schnell man unterwegs ist – mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde. Auf einem Fabrikgelände in Köln können die E-Scooter der deutschen Vermietfirma Tier ausprobiert werden. Mit einer App finden Interessierte die Scooter, per Handykamera werden sie freigeschaltet.

Im Straßenverkehr sind sie noch nicht erlaubt. Das soll die für Freitag erwartete Zustimmung des Bundesrats aber ändern. Angesichts breiter Sicherheitsbedenken will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Elektro-Roller nun jedoch nicht auf Bürgersteigen erlauben.

Mehrere Anbieter in den Startlöchern

In vielen anderen europäischen Städten gehören sie längst zum Stadtbild. Neben der Firma Tier wollen auch andere große Firmen in Nordrhein-Westfalen an den Start gehen – mit Details halten sie sich aber noch zurück. Ein Sprecher des US-Anbieters Lime erklärte: "Grundsätzlich ist für 2019 geplant, in allen größeren deutschen Städten und Regionen aktiv zu sein. Städte wie Düsseldorf, Köln oder Dortmund befinden sich natürlich in der engeren Auswahl." Hive vom Fahrdienstleister MyTaxi sieht NRW als "sehr wichtigen Markt" an. Die US-Firma Bird steht nach eigenen Angaben mit verschiedenen Städten im Land in Kontakt.

Ob sich die Miet-Scooter durchsetzen, wird unter anderem vom Preis abhängen. Die Testfahrten von Tier in Köln sind gratis. Im regulären Betrieb würde eine Fahrt von 15 Minuten 3,25 Euro kosten: einen Euro für die Aktivierung und 15 Cent je gefahrener Minute.

In Dortmund haben fünf Anbieter Interesse bekundet. Sie wollen nach Angaben der Stadt je mit 50 bis 150 Rollern starten. Auch Köln, Düsseldorf, Essen und Münster bestätigen Gespräche mit Vermietfirmen. "E-Scooter bieten gute Möglichkeiten, Kurzstreckenautofahrten zu ersetzen", sagt eine Sprecherin der Stadt Dortmund. Auch auf dem Weg zu Bushaltestellen und Bahnhöfen seien sie sinnvoll.

Ähnliches hört man aus anderen Städten: Die Roller könnten helfen, den Autoverkehr in vollen Innenstädten zu verringern. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) sieht sie als Ergänzung zum bisherigen Mobilitätsmix. "Man sollte Neues nicht immer ausschließlich von der Risikenseite betrachten", sagte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

"Scooter haben nichts auf dem Gehweg zu suchen"

Die Vermieter, die bisher eine Betriebsaufnahme in Köln planen, haben laut Stadtsprecher von Anfang an auf Roller gesetzt, die nicht auf Gehwegen fahren. Auch Tier und Lime drängten nicht auf die Bürgersteige. "Scooter haben nichts auf dem Gehweg zu suchen", erklärt der Sprecher von Lime.

Bei der Stadt Dortmund werden "pöbelhaftes Verhalten von Scooter-Nutzern und missbräuchliche Nutzung von Gehwegflächen und Fußgängerzonen" als Risiken angesehen. Der Versicherungskonzern Allianz erwartet höhere Unfallzahlen durch E-Scooter. Das Unternehmen warnt davor, Roller bis zwölf Stundenkilometer schon für Kinder ab zwölf Jahren freizugeben. Aus dem Kreis der Länder und von Experten gibt es die Forderung nach einer Altersgrenze von 15 Jahren.

Kurze Autofahrten vermeiden

Der Fahrradclub ADFC NRW blickt mit gemischten Gefühlen auf die Roller. "Neue Impulse für die Vermeidung von kurzen Autofahrten sind dringend nötig", sagte eine Sprecherin. Radwege seien allerdings oft zu schmal, holprig und nicht ausreichend vom schnellen Autoverkehr getrennt. "Wenn hier noch E-Roller unterwegs sind, könnte es an einigen Stellen gefährlich werden." Ohne den Autos Platz wegzunehmen, werde es auf Dauer in den Städten nicht gehen.

Einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa zufolge stoßen die Scooter bei einer Mehrheit der Deutschen bisher auf Skepsis. Demnach gaben 56 Prozent der 1001 Teilnehmer an, sie könnten es sich nicht vorstellen, mit einem E-Scooter zu fahren.

Der ADAC Nordrhein hält die E-Tretroller auf kurzen Distanzen für eine attraktive Alternative zum Auto. "Weniger Autos in den Städten heißt sauberere Luft. Das will jeder", betonte ein Sprecher. Konfliktpotenzial sei trotzdem vorhanden. "Das muss sich einspielen." (tiw)


Quelle: https://heise.de/-4420430



PS: Wer sagt "E-Tretroller haben nichts auf dem Gehweg zu suchen" muss auch sagen "auf der Fahrbahn ebensowenig". Denn diese Teile bleiben ein riesiges Sicherheitsrisiko für ALLE anderen Verkehrsteilnehmer. Wer haftet denn bei Unfällen wenn es keine Kennzeichen und Versicherung gibt..........??

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