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Zum Ende der Seite springen Verbraucherzentralen verklagen nun auch Daimler wegen Abgasbetrug
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Daumen hoch! Verbraucherzentralen verklagen nun auch Daimler wegen Abgasbetrug Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Nach dem Abgasbetrug durch Volkswagen haben die Verbraucherzentralen Entschädigungen erkämpft, nun ist Daimler dran. Juristisch wird das aber komplizierter.



Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will Schadenersatz für von einem angeblichen Abgasbetrug betroffene Mercedes-Kunden erstreiten. Er habe deshalb vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Daimler eingereicht, sagte Vorstand Klaus Müller heute in Berlin. Die Verbraucherschützer werfen Daimler eine bewusste Manipulation der Abgaswerte vor.

Der Konzern habe nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen ihrer Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet und musste daher massenweise Autos zurückrufen. Daimler hält die Funktionen allerdings für zulässig. "Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben", sagte Müller. Das Gericht solle dies nun feststellen und den Verbrauchern Rechtsklarheit geben.

Die Verbraucherschützer werfen Daimler im Kern vor, unterschiedliche Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben. Damit können Autos während der Prüfstandsläufe für die Typgenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese dann aber teils deutlich.

Beschränkung auf den Motor OM651

Laut vzbv sind in Deutschland rund 254.000 Mercedes-Benz von den behördlichen Rückrufen betroffen. In seiner Musterklage fokussiert sich der Verband aber auf den Motor mit der Bezeichnung OM651. Damit könnten sich die Besitzer von nahezu 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen anschließen, denen ohne ein Softwareupdate die Stilllegung drohe.

Daimler teilte auf Anfrage mit, man halte die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet, man werde sich weiter dagegen zur Wehr setzen – auch im Rahmen einer Musterfeststellungsklage. Durch eine solche könnten allerdings "wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden, was wir grundsätzlich begrüßen", hieß es.


Ende des Jahres droht Verjährung

Die Musterfeststellungsklage soll aus Sicht der Verbraucherschützer vor allem den Weg zum Schadenersatz erleichtern. Denn die Autos wurden bereits 2018 zurückgerufen, den Fällen droht Ende des Jahres die Verjährung. Das können Daimler-Kunden verhindern, wenn sie sich der Klage anschließen.

Eine ähnliche Musterfeststellungsklage hatte der vzbv 2018 gegen Volkswagen eingereicht. Anfang 2020 einigten sich Verbraucherschützer und die Wolfsburger auf einen Vergleich, den rund 245.000 Kunden akzeptierten. Der Konzern zahlte ihnen je nach Alter und Typ des Fahrzeugs zwischen 1350 und 6250 Euro. Müller sagte, man könne sich auch im Fall Daimler ähnliche Gespräche vorstellen: "Wir sind jederzeit bereit, mit Daimler auch in Vergleichsverhandlungen einzutreten."

Grenzwerte reißende Autos wären nicht gekauft worden

Kurz nach der damaligen Einigung entschied der Bundesgerichtshof, dass Volkswagen seine Kunden systematisch getäuscht hat: Hätten sie gewusst, dass die Autos mit einem bestimmten Motor viel mehr Schadstoffe ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden. Der Konzern ist deshalb zu Schadenersatz verpflichtet. In den meisten Fällen bekamen Kläger das Recht, ihr Auto zurückzugeben, mussten sich allerdings die Nutzung anrechnen lassen. Viele einigten sich mit Volkswagen stattdessen auf eine Einmalzahlung und behielten das Auto.


Abgasbetrug: Daimler rechnet mit Milliardenkosten

Müller sagte, die Ausgangslage sei nun aber eine andere als im Fall von Volkswagen. "Im Unterschied zu Volkswagen steht bei Daimler statt einer Abschaltvorrichtung ein ganzes Sammelsurium an Manipulationsvorwürfen im Raum." Genannt wurden im Kern drei Dinge, die man juristisch in den Fokus rücken werde: einen Speichermodus, der die Einspritzung von Adblue-Harnstofflösung und damit den Stickoxid-Ausstoß regele, die Abgasrückführung und die Kühlmittelsolltemperaturregelung in den betroffenen Autos.

Hat Daimler vorsätzlich oder sittenwidrig gehandelt?

Zuletzt hatte es im Fall von Daimler bereits eine ganze Reihe einzelner Schadenersatzklagen gegeben – mit unterschiedlichem Ausgang. Der Erfolg hänge davon ab, "wie die Betroffenen ihren Fall vor Gericht schildern", sagen die Verbraucherschützer. Juristische Klarheit darüber, ob Daimler nun vorsätzlich oder sittenwidrig gehandelt hat, herrscht aber weiterhin nicht.

Müller sagte, die technische Vielfalt der Fahrzeugmodelle stelle die Gerichte vor eine Hürde. Die Fälle seien nicht pauschal verallgemeinerungsfähig wie bei Volkswagen. Daimler teilte mit, in den Individualverfahren vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten sei in rund 95 Prozent der Fälle zu Gunsten des Unternehmens entschieden worden. Allerdings handelt es sich nach Konzernangaben bei dieser Rechnung um alle Verfahren zu einem unterstellten Betrug und nicht nur um jene, in denen es um Autos mit dem Motortypen OM651 ging. Die Musterfeststellungsklage bezieht sich jetzt nur auf diese Fahrzeuge.


Chronologie des Abgas-Skandals

Mitte September 2015: Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(fpi)



Quelle: https://heise.de/-6130807

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