purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Whitebird   Zeige Whitebird auf Karte Whitebird ist männlich Steckbrief
Moderator


images/avatars/avatar-299.gif

Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 3.346
Herkunft: Aus dem Nichts, Nordsee/Ecke Ossiland!!!




Lampe Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig
Ermittler dürfen sogenannteStaatstrojaner künftig in deutlich weniger Fällen zur Kommunikationsüberwachung einsetzen.

Friedhelm Greis
7. August 2025, 11:19 Uhr


Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde gegen die Überwachung von Kommunikation und das Auslesen von Computernteilweise stattgegeben. Es erklärte entsprechende Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) für teilweise verfassungswidrig. Der Einsatz einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) für Straftaten mit einer maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger sei "nicht verhältnismäßig", teilte das Karlsruher Gericht am 7. August 2025 mit.

Der Verein Digitalcourage hatte die Beschwerde vor genau sieben Jahren in Karlsruhe eingereicht. Grund für die Klage war die im Juni 2017 von Union und SPD beschlossene Ausweitung des Staatstrojanereinsatzes. Im Oktober 2019 folgte dann eine weitere Beschwerde gegen das Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen.

Im letztgenannten Fall blieb die Beschwerde erfolglos. Die angegriffenen Regelungen im Polizeigesetz seien "vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar".

Die Einschränkungen der Quellen-TKÜ auf besonders schwere Straftaten gilt auch für die erweiterte Quellen-TKÜ. Diese betrifft Kommunikationsinhalte, "bei denen der Übertragungsvorgang bereits abgeschlossen ist und die auf dem IT-System der Betroffenen noch gespeichert sind".


Online-Durchsuchung formell unzulässig

Die Karlsruher Richter beanstandeten darüber hinaus die gesetzlichen Vorgaben zur Online-Durchsuchung. Diese Befugnis ermöglicht es den Ermittlern, Endgeräte wie Computer und Handys aus der Ferne zu durchsuchen. Die aktuelle Regelung ist demnach "aus formellen Gründen nicht mit der Verfassung vereinbar", weil das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt werde.

Allerdings kann der Gesetzgeber diese Verfassungswidrigkeit beseitigen, indem er das Gesetz neu formuliert. Bis zu der Neuregelung bleibt das Gesetz in Kraft.


Quellen-TKÜ häufiger eingesetzt

Die Ermittlungsbehörden müssen seit einigen Jahren den Einsatz von Staatstrojanern dokumentieren. Der aktuellen Statistik des Bundesamtes für Justiz zufolge ergingen im Jahr 2023 104 Anordnungen zur Quellen-TKÜ, von denen 62 tatsächlich auch durchgeführt wurden. "Wie in den vergangenen Jahren, begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen", hieß es. Im Jahr 2022 wurden 94 Einsätze angeordnet und 49 durchgeführt.

Die Online-Durchsuchung wurde im Jahr 2023 bundesweit in acht Verfahren angeordnet und in sechs Verfahren durchgeführt. 2022 gab es 6 Anordnungen, von denen vier umgesetzt wurden.

quelle: golem.de

__________________
Der frühe Vogel trinkt 'n Korn??? verwirrt


Grüße von Whitebird
Gestern, 13:11 Whitebird ist online E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 68.092 | Views gestern: 287.565 | Views gesamt: 385.475.907


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.