Whitebird

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Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig |
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Regelung zu Staatstrojanern teilweise verfassungswidrig
Ermittler dürfen sogenannteStaatstrojaner künftig in deutlich weniger Fällen zur Kommunikationsüberwachung einsetzen.
Friedhelm Greis
7. August 2025, 11:19 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde gegen die Überwachung von Kommunikation und das Auslesen von Computernteilweise stattgegeben. Es erklärte entsprechende Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) für teilweise verfassungswidrig. Der Einsatz einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) für Straftaten mit einer maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger sei "nicht verhältnismäßig", teilte das Karlsruher Gericht am 7. August 2025 mit.
Der Verein Digitalcourage hatte die Beschwerde vor genau sieben Jahren in Karlsruhe eingereicht. Grund für die Klage war die im Juni 2017 von Union und SPD beschlossene Ausweitung des Staatstrojanereinsatzes. Im Oktober 2019 folgte dann eine weitere Beschwerde gegen das Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen.
Im letztgenannten Fall blieb die Beschwerde erfolglos. Die angegriffenen Regelungen im Polizeigesetz seien "vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar".
Die Einschränkungen der Quellen-TKÜ auf besonders schwere Straftaten gilt auch für die erweiterte Quellen-TKÜ. Diese betrifft Kommunikationsinhalte, "bei denen der Übertragungsvorgang bereits abgeschlossen ist und die auf dem IT-System der Betroffenen noch gespeichert sind".
Online-Durchsuchung formell unzulässig
Die Karlsruher Richter beanstandeten darüber hinaus die gesetzlichen Vorgaben zur Online-Durchsuchung. Diese Befugnis ermöglicht es den Ermittlern, Endgeräte wie Computer und Handys aus der Ferne zu durchsuchen. Die aktuelle Regelung ist demnach "aus formellen Gründen nicht mit der Verfassung vereinbar", weil das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt werde.
Allerdings kann der Gesetzgeber diese Verfassungswidrigkeit beseitigen, indem er das Gesetz neu formuliert. Bis zu der Neuregelung bleibt das Gesetz in Kraft.
Quellen-TKÜ häufiger eingesetzt
Die Ermittlungsbehörden müssen seit einigen Jahren den Einsatz von Staatstrojanern dokumentieren. Der aktuellen Statistik des Bundesamtes für Justiz zufolge ergingen im Jahr 2023 104 Anordnungen zur Quellen-TKÜ, von denen 62 tatsächlich auch durchgeführt wurden. "Wie in den vergangenen Jahren, begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen", hieß es. Im Jahr 2022 wurden 94 Einsätze angeordnet und 49 durchgeführt.
Die Online-Durchsuchung wurde im Jahr 2023 bundesweit in acht Verfahren angeordnet und in sechs Verfahren durchgeführt. 2022 gab es 6 Anordnungen, von denen vier umgesetzt wurden.
quelle: golem.de
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