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Verbraucherzentrale mahnt Vodafone ab
Vodafone traut sich weiterhin, die Endgerätefreiheit zu unterlaufen, zumindest in einer Formulierung in der Preisliste. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist aktiv geworden.
25. August 2025 um 14:11 Uhr / Achim Sawall


Vodafone behauptet trotz Endgerätefreiheit, dass im geförderten Glasfaserausbau sowie bei Kooperationen das Glasfasermodem von Vodafone oder vom Partner zwingend verwendet werden müsse. Das hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nun abgemahnt. "Die Endgerätefreiheit gilt, egal ob der Glasfaserausbau eigenwirtschaftlich, gefördert oder als Kooperationen zwischen mehreren Unternehmen erfolgt", sagte Michael Gundall, Referent Technik der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 25. August 2025.

Mehrere FTTH-Anbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT), obwohl bereits seit dem Jahr 2016 die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Immer wieder stellt die Verbraucherzentrale Verstöße gegen die Endgerätefreiheit fest. "Bereits vor einigen Wochen hatte die Verbraucherzentrale in einem ähnlichen Fall die Nordfriesen-Glasfaser erfolgreich abgemahnt", berichtete Stefan Brandt, Referent Kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Das Unternehmen Net Services (Nordfriesen-Glasfaser) verlangte vom Verbraucher, dass beim Erstausbau das Glasfasermodem des Anbieters zwingend installiert werden müsse und der Austausch für ein eigenes Gerät nur mit einem kostenpflichtigen Service möglich sei.


Moderne Glasfaserrouter haben Modem bereits integriert

Moderne Glasfaserrouter haben das Modem bereits integriert, das ist platz- und energiesparend. Der ONT benötigt zudem Strom, rund um die Uhr. Und viele Glasfaserkunden sind enttäuscht, wenn sie merken, dass sie die schnelle Faser gar nicht direkt in ihre Fiber-Fritzbox stecken können.

Laut Verbraucherzentrale sollten Nutzer schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät verwenden können - einen Router mit Glasfasermodem.

Von Mietgeräten, die Anbieter beim Abschluss von Glasfaserverträgen häufig zusätzlich anbieten, rät die Verbraucherzentrale ab. "Rechnet man die Mietkosten von zwei bis drei Jahren zusammen, übersteigt der Mietpreis schnell den Kaufpreis des Routers", sagte Gundall.

Auch das Argument, Mietrouter würden im Falle eines Defekts kostenlos ausgetauscht, lässt Gundall nicht gelten. Bei gekauften Routern greife die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Häufig böten Routerhersteller darüber hinaus noch eine freiwillige Garantie - teilweise fünf Jahre ab Kaufdatum.

Die Telco-Verbände versuchen weiterhin mit Lobbyarbeit, die Endgerätefreiheit wieder abzuschaffen oder zu schwächen.

Laut Vodafone mahnt der Verbraucherschutzverband das Unternehmen nur wegen einer Formulierung in seiner Preisliste ab, nicht wegen tatsächlicher Verstöße gegen die Endgerätefreiheit.

quelle: golem.de

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Zitat:
Laut Vodafone mahnt der Verbraucherschutzverband das Unternehmen nur wegen einer Formulierung in seiner Preisliste ab, nicht wegen tatsächlicher Verstöße gegen die Endgerätefreiheit.



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