Whitebird

Moderator
  

Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 3.546
Herkunft: Aus dem Nichts, Nordsee/Ecke Ossiland!!!
 |
|
Parkplätze ohne Schranken: Beschwerden über hohe Gebühren und Inkasso-Briefe |
 |
Parkplätze ohne Schranken: Beschwerden über hohe Gebühren und Inkasso-Briefe
25.08.2025 - 10:42
Von: CHIP Redaktion / dpa
Parken ohne Schranken: In Supermärkten, Städten oder bei Sehenswürdigkeiten wird häufig das Autokennzeichen per Kamera erfasst. Diese Methode funktioniert nicht immer problemlos – sehr zum Ärger der Verbraucher.
In Deutschland bemerken Verbraucherschützer eine steigende Zahl von Beschwerden über private Parkplatzbetreiber. Betroffene kritisieren insbesondere unklare Regelungen, hohe Strafgebühren, Inkassoschreiben und eine mangelhafte Erreichbarkeit des Kundenservices, gemäß einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer. Hauptsächlich geht es um Parkplätze ohne Schranken, die auf Kennzeichenerfassung basieren.
Teure Fehler: Wie 15 Minuten zu 47 Euro werden
"Privates Parkraummanagement ist in den letzten Jahren zunehmend ein Thema", erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Oftmals schalten die Anbieter direkt Inkassobüros ein, was meist nicht zulässig ist. Die Strafgebühren können schnell im dreistelligen Bereich liegen.
Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen gab es beispielsweise einen Fall, in dem eine Autofahrerin am Hauptbahnhof Hannover am Automaten "0 Euro" als Parkgebühr angezeigt bekam, weil sie sich innerhalb der kostenlosen Parkzeit von 15 Minuten befand. Bei der Ausfahrt hatte sie diese Zeit jedoch überschritten, was zu einer Zahlungsaufforderung von 47 Euro führte. Ähnliche Vorfälle berichtete auch die Verbraucherzentrale Hessen. Verbraucherschützer bemängeln regelmäßig die unzureichende Kennzeichnung der Geschäftsbedingungen.
"Auf privaten Parkplätzen kann es teurer werden als im öffentlichen Parkraum", erklärt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Allerdings müssen die Strafen angemessen bleiben." Laut den Verbraucherschützern gibt es Beschwerden über diverse Anbieter. Es werden Fälle geschildert, in denen Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Zahlung später dennoch zur Begleichung einer Strafgebühr aufgefordert werden.
Tippfehler und fehlende Quittungen sorgen für Probleme
Ein häufiges Problem beim Widerspruch besteht darin, dass die Automaten an den Parkplätzen keine Quittungen ausgeben, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. "Zusätzlich führen Tippfehler bei der manuellen Eingabe des Kennzeichens am Kassenautomaten zu Schwierigkeiten mit der automatischen Kennzeichenerfassung."
Die Anbieter weisen die Kritik zurück. "99,5 bis 99,8 Prozent aller Parkvorgänge funktionieren reibungslos", sagt Maximilian Schlereth, Geschäftsführer von Mobility Hub. Die Firma aus München verwaltet nach eigenen Angaben rund 100.000 Stellplätze an mehreren hundert Standorten in Deutschland. Jeden Monat werden Millionen Parkvorgänge abgewickelt. Die Zahl der Verstöße liegt im niedrigen vierstelligen Bereich.
Anbieter verweisen Vorwürfe: Fehler oft beim Autofahrer
In fast allen Fällen, in denen Autofahrer behaupten, sie hätten bezahlt und dennoch eine Strafgebühr erhalten, seien Eingabefehler – wie ein falsches Kennzeichen – die Ursache. Diese ließen sich im Nachhinein oft aufklären, und das Unternehmen zeige sich in nachvollziehbaren Fällen kulant, erklärt Schlereth. "Es liegt jedoch in der Verantwortung der Endnutzer, dieses System korrekt zu nutzen."
Zu den häufig kritisierten hohen Gebühren sagt das Unternehmen: "Ein zu niedriges Nutzungsentgelt würde von vielen als Servicepauschale angesehen werden." Dies würde zu einem Anstieg der Verstöße führen. "Es braucht also einen Betrag, der auch eine abschreckende Wirkung hat."
Wegen Beschwerden: Supermärkte lösen teils Verträge auf
Das Unternehmen "Park & Control" teilt mit, dass Strafgebühren nur bei klar dokumentierten Verstößen ausgesprochen werden. Der Anteil liege im niedrigen Prozentbereich. Die Beschilderung der Parkplätze sei eindeutig und werde regelmäßig überprüft.
Auch die Parkraummanagement-Firma Wemolo betont, dass die Zahl der Vertragsstrafen bei europaweit täglich 2,5 Millionen Parkvorgängen verschwindend gering sei. Das System funktioniere digital und äußerst präzise. "Autofahrer, die eine Strafe erhalten, beschweren sich natürlich häufiger – unabhängig davon, wie fair und transparent der Prozess ist", erläutert das Unternehmen.
Besonders Kommunen, Sehenswürdigkeiten und Supermärkte in Innenstädten oder nahe Bahnhöfen setzen zunehmend auf eine private digitale Parkplatzbewirtschaftung. Viele Supermarktketten, darunter Lidl, Aldi Nord und Kaufland, betonen, nicht von Strafgebühren zu profitieren. Aufgrund von Kundenfeedback wurden bereits Verträge mit Parkplatzbetreibern angepasst, teilt Kaufland mit. Mit bestimmten Dienstleistern wurde die Zusammenarbeit sogar beendet.
Hinweis: Quittungen aufbewahren und Fotos machen
Verbraucherschützer raten, sich Beratung von Verbraucherzentralen zu holen, wenn Sie sicher sind, bezahlt zu haben. Häufig sind Strafgebühren überhöht oder die Geschäftsbedingungen nicht klar genug. In solchen Fällen lohnt es sich, Fotos von den Schildern und der Parksituation zu machen. Zudem sollten bei schrankenlosen digitalen Parkplätzen Belege für einige Zeit aufbewahrt werden.
quelle: chip.de
__________________
Der frühe Vogel trinkt 'n Korn???
Grüße von Whitebird
|
|