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Text Kündigungsbutton von Microsoft entspricht nicht den Vorgaben Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Kündigungsbutton von Microsoft entspricht nicht den Vorgaben
Microsoft erschwere es Kunden unnötig, ihre Abonnements zu kündigen, und wurde deswegen vom Landgericht München 1 verurteilt.
30. Januar 2026 um 16:00 Uhr / Mike Faust


Das Landgericht München I hat in einem Verfahren gegen Microsoft geurteilt, dass die Angaben zur Kündigung von Abonnements auf der Webseite des Konzerns irreführend sind. Die Verbraucherzentrale beanstandete zuvor, dass Microsoft zwar eine Kündigungsschaltfläche bereitstellt, diese aber nicht direkt zur Kündigung führte.

Der Prozess sei zudem dadurch erschwert worden, dass Microsoft die Eingabe verschiedener Daten verlangte und eine Anmeldung im Microsoft-Kundenkonto forderte, damit gekündigt werden kann. Dies sei insbesondere dann ein Problem, wenn die ursprüngliche E-Mail-Adresse nicht mehr bekannt ist, so die Verbraucherzentrale.

Das Landgericht ordnete die Unterlassung an und drohte Microsoft mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, falls der Anordnung nicht nachgekommen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Kündigungsbutton immer wieder Thema vor Gericht

In einem weiteren Verfahren gegen Starlink gab das Landgericht München I ebenfalls der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg recht und befand, dass Kunden bei der Bestellung von Satelliteninternet nicht ausreichend über die Vertragsbedingungen aufgeklärt werden.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter von Laufzeitverträgen und Abonnements ihren Kunden die Kündigung über einen unmittelbaren und leicht zugänglichen Kündigungsbutton anbieten. Das gilt auch für Verträge, die zum Ende ihrer Laufzeit enden und somit keine weiteren Kosten verursachen, wie der Versandhändler Otto erfahren musste.

Der Medienkonzern Sky übte sich ebenfalls darin, seinen Kunden den Weg zur Kündigung so schwer wie möglich zu machen.

quelle: golem.de

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Der frühe Vogel trinkt 'n Korn??? verwirrt


Grüße von Whitebird
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