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Gericht verbietet Amazon Impressum-Tricksereien Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gericht verbietet Amazon Impressum-Tricksereien
Das Kammergericht Berlin stärkt die Rechte der Kunden und verbietet Amazon, Impressumspflichten zu missachten. Es drohen Strafzahlungen.
2. Oktober 2026 um 14:45 Uhr / Ingo Pakalski

Amazon darf bei Angaben im Impressum nicht länger tricksen und eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben, die gar nicht dafür gedacht ist. Damit verstieß Amazon laut Urteil jahrelang gegen das Digitale-Dienste-Gesetz, das vorsieht, dass Unternehmen mit Websites und digitalen Diensten "eine unmittelbare Kommunikation" per E-Mail ermöglichen müssen.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), weil sich Amazon-Kunden beschwert hatten, dass sie als Reaktion auf den E-Mail-Versand an die im Impressum genannte Adresse den Hinweis erhalten hatten, dass diese Adresse "keine eingehenden E-Mails akzeptiert".

Die Verbraucherschützer überprüften die Angaben und versendeten im November 2025 eine Test-E-Mail an die im Impressum genannte Adresse impressum@amazon.de. Als Reaktion kam eine E-Mail folgenden Inhalts: "Guten Tag! Sie haben eine E-Mail an eine Adresse gesendet, die keine eingehenden E-Mails akzeptiert. Melden Sie sich bitte bei Ihrem Amazon-Konto an, um uns zu kontaktieren."


Verbraucherschützer siegen gegen Amazon

Die Verbraucherschützer sahen darin einen Verstoß gegen das Digitale-Dienste-Gesetz und reichten Klage ein, nachdem Amazon die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab. Das Kammergericht Berlin verbot Amazon nun, eine E-Mail-Adresse im Impressum anzugeben, unter der gar keine Kommunikation mit dem Unternehmen möglich ist.

Zitat:
"Die Pflicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse ist keine bloße Formalität. Die Adresse soll Verbraucher:innen die Möglichkeit geben, sich zum Beispiel mit einer Beschwerde schnell und unkompliziert an den Anbieter zu wenden. Wenn ihre E-Mails automatisch ins Leere laufen und gar nicht erst zur Kenntnis genommen werden, wird dieses Ziel unterlaufen"
,

kommentiert Rosemarie Rodden, Referentin Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband, das Urteil.

Das Gericht betonte, dass Anbieter kommerzieller Dienste im Internet nach dem Digitale-Dienste-Gesetz zwingend eine E-Mail-Adresse angeben müssen, die eine schnelle Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare und effiziente Kommunikation mit ihnen ermöglicht. Das gelte auch dann, wenn noch andere Kommunikationsmöglichkeiten vorhanden seien, betonte das Gericht.


Amazon drohen Ordnungsgelder

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass das Onlinekaufhaus mit der Antwort deutlich gemacht hat, dass das Unternehmen unter der im Impressum genannten Adresse Zuschriften nicht einmal entgegennimmt. Die Adresse stelle also keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Kommunikation dar.

Falls sich Amazon nicht daran hält, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Das gilt für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung, heißt es im Urteilstext.


Bundesgerichtshof rügt Amazons Umgang mit Kundenrechten

Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da sich Amazon nach vzbv-Angaben zu der Klage nicht geäußert hatte und zur mündlichen Verhandlung kein Vertreter des Unternehmens erschienen war. Das Urteil erging bereits am 11. August 2026 und wurde durch den Verbraucherzentrale Bundesverband öffentlich gemacht. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 5 UKl 1/26).

Diese Woche verlor Amazon vor dem Bundesgerichtshof, weil das Unternehmen die Preise für das Prime-Abo erhöhte, ohne Kunden dafür ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Amazon hat auch in allen vorherigen Instanzen verloren. Netflix und Spotify waren vor drei Jahren weniger klagefreudig. Die beiden Unternehmen wollten ebenfalls die Abopreise erhöhen, ohne dass Abonnenten diesen aktiv zustimmen müssen. Sie unterlagen vor Gericht, kämpften damit aber nicht bis vor den Bundesgerichtshof.


vollständiger Text >>>quelle: golem.de

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