Whitebird

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Vodafone droht Millionenstrafe in Sammelklage |
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Mehr als 100.000 Vodafone-Kunden beteiligen sich bereits an der Sammelklage der Verbraucherschützer. Die Kläger wollen so Geld zurückerhalten.
Ingo Pakalski
18. Juni 2025, 8:29 Uhr
Nach mehr als einem Jahr haben sich bereits 100.115 Personen an der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) beteiligt. Bei der Klage geht es um Preiserhöhungen durch Vodafone für Festnetz-Internetanschlüsse aus dem Jahr 2023, die Verbraucherschützer für rechtswidrig halten. Mobilfunkverträge sind nicht Teil der Sammelklage.
"Mehr als 100.000 Menschen wollen die einseitige Preiserhöhung um fünf Euro pro Monat bei Vodafone-Internetanschlüssen nicht hinnehmen", erklärt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Betroffene können "sich weiterhin kostenlos in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen".
"Die hohe Beteiligung zeigt, wie wichtig das Instrument der Sammelklage ist", ergänzt Pop. "Wegen einer Preissteigerung von fünf Euro im Monat würden viele Menschen sicherlich nicht selbst vor Gericht ziehen." Mit der Klage der Verbraucherzentrale können Kunden "unzulässig verlangte Geldbeträge zurückbekommen", falls sie vor Gericht gewinnen.
Vodafone droht Millionenstrafe
Seit Ende April 2024 können sich Betroffene in das Klageregister der Sammelklage gegen Vodafone eintragen. Ziel ist es, dass Vodafone "die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung" erstattet, die womöglich mehrere Monate gezahlt wurde.
Verliert Vodafone vor Gericht, droht dem Unternehmen eine Millionenstrafe, denn die Preiserhöhung müsste für die gesamte Vertragslaufzeit der Kundschaft zurückgezahlt werden. Ferner soll Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlen, so das Ziel der Verbraucherschützer.
Informationen für Betroffene
Die Verbraucherschützer bieten auf der Webseite Sammelklagen.de/vodafone Informationen dazu, wer klageberechtigt ist und wie sich Betroffene in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen können.
Die mündliche Verhandlung ist am 3. Dezember 2025 am Oberlandesgericht Hamm geplant. (Aktenzeichen: I-12 VKl 1/23). Sollte dies der einzige Termin zur mündlichen Verhandlung bleiben, haben Vodafone-Kunden bis einschließlich 24. Dezember 2025 Zeit, sich an der Sammelklage zu beteiligen. Danach würde das Klageregister schließen.
quelle: golem.de
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Der frühe Vogel trinkt 'n Korn???
Grüße von Whitebird
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18.06.2025 15:15 |
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Muad'Dib

.:.Carpe.Diem.:.
    

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Zitat: |
"Die hohe Beteiligung zeigt, wie wichtig das Instrument der Sammelklage ist", ergänzt Pop. |
Korrekt!!
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20.06.2025 18:31 |
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