Whitebird

Moderator
  

Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 4.268
Herkunft: Aus dem Nichts, Nordsee/Ecke Ossiland!!!
 |
|
| Amazon-Prime-Werbezwang & Preiserhöhung: Juristischer Druck wächst |
 |
Amazon-Prime-Werbezwang & Preiserhöhung:
Juristischer Druck wächst
Amazon sieht sich in Deutschland mit massivem juristischen Gegenwind konfrontiert. Über 140.000 Kunden haben sich einer Sammelklage angeschlossen, um gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video vorzugehen.
Nadine Dressler,
15.12.2025 19:50 Uhr
Massenhafter Protest der Nutzer
Amazon steht in Deutschland wegen Änderungen beim Streaming- und Mitgliedschaftsangebot unter Druck. Seit Februar 2024 blendet der Konzern bei Prime Video Werbung in Filme und Serien ein - ohne aktive Zustimmung der Nutzer. Wer weiterhin werbefrei streamen will, muss seither 2,99 Euro monatlich extra zahlen. Nach Ansicht von Juristen handelt es sich um eine unzulässige Vertragsänderung, da der Leistungsumfang des gebuchten Abos nachträglich verschlechtert wurde.
Über 142.000 Kunden haben sich laut Bundesamt für Justiz der Sammelklage gegen die Einführung von Werbung angeschlossen (via Caschy), bald doppelt so viele wie Anfang 2025. Ziel ist, die Zusatzgebühr für Werbefreiheit zurückzuerhalten und Entschädigungen für Betroffene zu erwirken, die ungefragt Werbeeinblendungen sehen müssen.
Klarer Vertragsbruch?
Die Verbraucherzentrale Sachsen führt die sogenannte Abhilfeklage, mit der im Erfolgsfall direkte Auszahlungen ohne Einzelklagen möglich sind. Sie spricht von einem "klaren Vertragsbruch", da Amazon - anders als Netflix oder Disney+ - keine neuen Tarife eingeführt, sondern bestehende Abos einseitig geändert habe. Parallel prüft eine Gewinnabschöpfungsklage, ob Amazon durch die Maßnahme unrechtmäßig profitierte.
Noch anhängig ist zudem ein weiteres Verfahren wegen der Preiserhöhung bei Prime aus dem Jahr 2022. Der Jahresbeitrag war damals von 69 auf 89,90 Euro gestiegen. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb im Dezember 2025 eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Streitpunkt ist eine AGB-Klausel, die Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Kriterien ermöglichte.
Gerichte hatten diese bereits zuvor beanstandet. Sollte sich diese Sicht bestätigen, könnten Nutzer die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen. Die Verbraucherschützer raten, Fristen im Blick zu behalten: Ansprüche aus 2022 verjähren Ende 2025.
Wer sich noch nicht im Klageregister eingetragen hat, kann nach Angaben des Bayerischen Rundfunks eine formlose E-Mail an Amazon senden oder einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen, um die Verjährung vorläufig zu stoppen. Beide Verfahren - Werbung und Preiserhöhung - laufen getrennt, spiegeln aber dasselbe Problem wider: ein wachsender Widerstand der Kunden gegen einseitige Vertragsänderungen bei digitalen Abos.
quelle: winfuture.de
__________________
Der frühe Vogel trinkt 'n Korn???
Grüße von Whitebird
|
|
Heute, 10:43 |
|
|