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Gericht beklagt Rechtsbruch bei Starlink-Bestellung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gericht beklagt Rechtsbruch bei Starlink-Bestellung
Das Gericht betont, dass sich auch SpaceX mit Starlink an europäisches Recht halten muss, wenn Dienstleistungen innerhalb der EU angeboten werden.
30. Januar 2026 um 15:20 Uhr / Ingo Pakalski

Das Landgericht Karlsruhe hat Starlink dazu verurteilt, den Bestellprozess für den Satelliteninternetdienst in Deutschland anzupassen. Im Rahmen des Bestellprozesses hatte Starlink gesetzlich vorgeschriebene Angaben entweder nicht gemacht oder so gut versteckt, dass es rechtlich unzulässig war. Auch der Bestellbutton zur Buchung des Abos entsprach nicht den rechtlichen Vorgaben.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging juristisch gegen Starlink vor und konnte sich vor Gericht gegen Elon Musks Unternehmen SpaceX durchsetzen. Im Urteil heißt es ausdrücklich, dass sich SpaceX respektive Starlink als Unternehmen "an europäisches Verbraucherschutzrecht halten" muss, wenn die Dienste in der Europäischen Union angeboten werden.

Im Urteil wird kritisiert, dass der Bestellbutton für ein Starlink-Abo mit dem Text "Bestellung Aufgeben" [sic] betitelt war. Mittlerweile ist der Titel des Buttons rechtlich einwandfrei mit "Zahlungspflichtig bestellen" geändert worden.


Kunden finden Vertragsinformationen nur schwer

Im Rahmen des Starlink-Bestellprozesses waren grundlegende Informationen für den Abschluss eines Abos nur schwer zu finden. So mussten Kunden erst mehrere Klicks absolvieren, um den tatsächlichen Vertragspartner oder die Kontaktdaten für Kunden zu erfahren. Auch die rechtlichen Verantwortlichkeiten waren schwer zu finden.

Die Verbraucherschützer kritisierten zudem, dass auf der Bestellseite wichtige Angaben zum angebotenen Internetdienst und zur Hardware fehlten. Im Zuge des Bestellprozesses fehlten außerdem ordnungsgemäße Information über das gesetzliche Widerrufsrecht, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Auf der Starlink-Webseite fehlte der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton, der auch ohne Kundenkonto gut erreichbar sein muss. Stattdessen mussten Kunden für eine Kündigung des Abos die monatlichen Zahlungen deaktivieren. Das entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe erging bereits am 15. Januar 2026 und wurde durch die Verbraucherschützer öffentlich gemacht (Az. 13 O 25/25 KfH). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherschützer loben das Urteil und betonen, dass das Gericht ein deutliches Signal setze: Verbraucherschutz endet nicht an der Größe oder Marktmacht eines Unternehmens.

quelle: golem.de

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