Whitebird

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Vorsicht: Polizei holt sich Nutzerdaten von diesen Apps
Deutsche Polizeibehörden geben offen zu, bei ihren Ermittlungen auf Daten zuzugreifen, die von Datenhändlern stammen. Der Handel mit diesen Nutzerdaten gilt als rechtswidrig. Was Sie jetzt wissen müssen.
Von Laura Pippig
Redakteurin, PC-WELT
2.6.2026 12:12 Uhr
In der Vergangenheit haben deutsche Polizeibehörden offenbar Standortdaten genutzt, die von diversen Smartphone-Apps stammen. Das zeigt eine Recherche des BR sowie der Seite Netzpolitik.org. Die Daten wurden über sogenannte Datenbroker erworben, obwohl der Handel mit nutzerbezogenen Daten in der EU als rechtswidrig gilt.
Polizeibehörden aus zwei Bundesländern, namentlich Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, haben die Nutzung der Daten bereits bestätigt. Demnach sollen Standortdaten zum Einsatz gekommen sein, die aus der Werbeindustrie stammen.
Es ist an sich nichts Neues, dass Apps die Standortdaten ihrer Nutzer tracken und diese auch zum Teil für Werbezwecke zum Einsatz kommen. Nicht erlaubt ist die Weitergabe an Dritte ohne explizite Zustimmung des Nutzers. Auch der kommerzielle Handel mit Nutzerdaten ist verboten.
Dass die Polizei offen zugibt, sich am Datenhandel beteiligt zu haben, ist daher erstaunlich. Die Datenschutzexperten von Netzpolitik schätzen die Nutzung für Ermittlungen als rechtswidrig ein und ordnen diese sogar als Eingriff in das Grundrecht ein.
Das sagt die Polizei dazu
Auf die Nachfrage von BR und Netzpolitik.org, ob Standortdaten aus Apps intern genutzt wurden, haben sich offenbar nicht alle 16 Landeskriminalämter geäußert. Neun von ihnen wollten aus Gründen der Geheimhaltung nicht darauf eingehen. Nur fünf LKAs (Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) gaben an, keine solche Daten einzusetzen.
Die restlichen räumten ein, dass es ihnen rechtlich erlaubt sei, kommerziell erhältliche Standortdaten für die Polizeiarbeit einzusetzen. Eine konkrete Rechtsgrundlage konnten sie allerdings nicht nennen. Datenschützer sollen bereits Ermittlungen aufgrund der Recherchen eingeleitet haben, um dies zu prüfen.
Diese Apps sind (vermutlich) betroffen
Weder der BR noch Netzpolitik nennen konkrete Namen, um welche Apps es sich handelte. Welchen Datensatz die Polizei genutzt hat, lässt sich also nicht nachvollziehen. Wir können aber davon ausgehen, dass die Polizei auf umfassende Nutzerdaten aus diversen populären Apps zugreifen konnte. Diese gelten als besonders lukrativ für Datenhändler, da sie oft sehr genaue Informationen zum Standort und zur Person beinhalten.
Vergangene Recherchen von Netzpolitik deckten etwa Datensätze auf, die gesammelte Informationen aus über 40.000 Apps beinhalteten. Darunter befanden sich:
- Dating-Apps wie Tinder, Grindr und weitere
- Spiele-Apps wie Candy Crush Saga
- Nachrichten-Apps wie Focus Online
- Wetter-Apps wie Wetter Online
- Shopping-Apps wie Kleinanzeigen
- Mail-Apps wie web.de oder gmx.de
Wie genau diese Apps den jeweiligen Standort des Nutzers tracken können, hängt dabei von ihrer Funktion ab. Wetter-Apps können beispielsweise bis auf den Meter genau bestimmen, wo sich eine Person befindet, um genauere Vorhersagen zu treffen. Andere Apps erhoben den Standort nur grob über die IP-Adresse.
Zu solchen Datensätzen gehören in der Regel auch sogenannte Mobile Advertising IDs, die weitere Informationen beinhalten zum genutzten Gerät, Netzbetreiber, App-Nutzung, Kaufverhalten und vieles mehr. Es handelt sich zwar um eine zufällig generierte Nummer, doch je mehr Daten gesammelt werden, desto eindeutiger lassen sich einzelne Nutzer über diese ID identifizieren. Generell gilt: Je weniger Informationen App-Anbieter sowie Google und Apple über Sie besitzen, desto weniger können diese Daten gegen Sie verwendet werden.
quelle: pcwelt.de
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