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Zum Ende der Seite springen GEMA-Sperrhinweis auf Youtube-Tafeln ist unzulässig
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GEMA-Sperrhinweis auf Youtube-Tafeln ist unzulässig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

GEMA-Sperrhinweis auf Youtube-Tafeln ist unzulässig

Autor/en: Joachim Drescher - 26.02.2014

Vor dem Landgericht München konnte die GEMA jetzt einen Erfolg gegen Youtube verbuchen. Das Gericht hat die GEMA-Hinweise auf den YouTube-Sperrtafeln untersagt.


Die Auseinandersetzungen zwischen Googles Videoportal Youtube und der Verwertungsgesellschaft GEMA dauern schon länger an. Man streitet sich seit 2009 um eine Mindestvergütung für Musikstücke, die von der GEMA urheberrechtlich vertreten werden. Bereits Anfang 2013 hatte die GEMA diese Verhandlungen für "vorerst gescheitert" erklärt.

Tatsächlich gibt die allen Youtube-Usern wohlbekannte Sperrtafel mit dem Hinweis, dass die GEMA "leider für dieses Video die Rechte" nicht einräume, zuweilen nur die halbe Wahrheit wieder. Denn Youtube sperrt Videos auch von sich aus oder "auf Verdacht". Andrerseits sind verschiedene Fälle bekannt geworden, wo die GEMA Rechte beanspruchte, die sie gar nicht hatte.

Lesetipp: Youtube GEMA Sperre umgehen

Das Landgericht München kam zu dem Urteil, dass solche oder ähnliche Sperrtafel-Texte eine "verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung [...] zu Lasten der GEMA" enthalten und unzulässig sind. Wodurch Youtube die als "unvollständig und irreführend" beurteilten Hinweise jetzt ersetzen wird, darüber darf noch spekuliert werden. Vielleicht reicht es, den Namen der GEMA wegzulassen, auch könnte der Text nachgebessert und ausführlicher und neutraler informiert werden.

Das Urteil des Landgerichts München ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es Gültigkeit erlangt, drohen Youtube bei Zuwiderhandlung Geldstrafen bis zu 250 000 Euro. Google bzw. Youtube hat das Urteil noch nicht kommentiert und will vor weiteren Entscheidungen erst die Urteilsbegründung prüfen. Der GEMA-Vorstand sieht in den Urteil ein "wichtiges und positives Signal an die Musikurheber" und betont, dass im Gegensatz zu Youtube, andere Portale wie das Musikvideoportal Vevo bereits Vereinbarungen mit der GEMA getroffen haben.


Quelle: pc-magazin

Zitat:
...andere Portale wie das Musikvideoportal Vevo bereits Vereinbarungen mit der GEMA getroffen haben.


mit dem teufel trifft man keine vereinbarungen!!!

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RE: GEMA-Sperrhinweis auf Youtube-Tafeln ist unzulässig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Whitebird

mit dem teufel trifft man keine vereinbarungen!!!



...da ist ja auch ein Pakt, das gabs schon anno Goethe. großes Grinsen

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