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Kaiser


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Google muss Suchergebnisse auf Antrag entfernen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Google muss Suchergebnisse auf Antrag entfernen

Autor/en: The-Khoa Nguyen 13.05.2014

Der Europäische Gerichtshof entschied gegen Google und räumt Personen das „Recht zu vergessen“ ein. Dies könnte gravierende Folgen für das Internet haben.


Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes erlaubt es Personen, Links zu sensiblen Daten aus Google zu entfernen, wenn sie dies wünschen. Ausschlaggebend hierfür war die Klage des Spaniers Mario Costeja Gonzalez.

Dieser zog vor das spanische Gericht, weil Google bei der Eingabe seines Namens einen für ihn negativen Bericht ausgibt: Darin zeigt eine katalanische Tageszeitung im Jahre 1998 die Pfändung seines Hauses.

Für den Kläger verdient dieser Abschnitt in seinem Leben keine Erwähnung mehr. Das Suchergebnis ließ ihn schließlich in einem schlechten Licht erscheinen. Das spanische Gericht überwies den Fall anschließend an das EuGH zur grundsätzlichen Klärung – und gibt Gonzalez Recht.

Als Begründung für das Urteil nennt das Gericht die EU-Datenschutzrichtlinie. Darin seien die Mindeststandards für Datenschutz formuliert, die auch die sogenannte Verarbeitung personenbezogener Daten regeln.

Dabei war lange unklar, ob auch Suchmaschinen Daten verarbeiten würden. Die Betreiber wie Google und Bing erklärten, man verweise nur auf bereits verfügbare Informationen. Jetzt gelang das EuGH jedoch zum Schluss, dass auch ein Suchmaschinenbetreiber für die Datenverarbeitung verantwortlich sei.

Wer nach einem Namen sucht, könne dank der Suchmaschine ein „mehr oder weniger detailliertes Profil der gesuchten Personen erstellen“. Dies würde einen Eingriff in die Personenrechte darstellen – damit seien die Ergebnisse eindeutig eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Experten sind nun der Meinung, dass es zu einer Flut von Löschanfragen kommen könnte. Rechtsanwalt Thomas Stadler meint, dass das Urteil das Potenzial habe, die Funktionsfähigkeit von Suchwerkzeugen erheblich einzuschränken.

Google selbst teilte mit, dass „dies ein sehr enttäuschendes Urteil für Suchmaschinenbetreiber und Online-Verleger“ sei. Im Verfahren argumentierte man damit, dass man gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie keine Verantwortung dafür trage, dass personenbezogene Daten auf den jeweiligen Webseiten verarbeitet werden.

Quelle: pc-magazin

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Grüße von Whitebird
13.05.2014 20:17 Whitebird ist offline E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

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Erste Google-Löschanträge zu unerwünschten Suchergebnissen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Erste Google-Löschanträge zu unerwünschten Suchergebnissen

Zitat:
Erste Google-Löschanträge zu unerwünschten Suchergebnissen

Umsetzung des EuGH-Urteils schwierig
Autor/en: Joachim Drescher 16.05.2014

Nach dem EuGH-Urteil zum Löschen von Google-Links kommen erste Löschanträge. Der IT-Konzern dürfte aber Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekommen.


Die IT-Branche, Datenschützer und Rechtsexperten wurden vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg gleichermaßen überrascht. Wie wir berichteten, soll nun die Löschung von Google-Suchergebnissen auf Antrag betroffener Personen möglich sein. Google liegen bereits etliche Anträge vor, die von dem neuen Recht Gebrauch machen. Allerdings wird der Konzern einige Zeit benötigen, um ein praktikables Verfahren für diese Löschungen zu entwickeln.

Wie Google bestätigte, sind Löschanträge unter anderem von einem Politiker, einem Pädokriminellen sowie einem Arzt gestellt worden. Der Politiker, der eine Wiederwahl anstrebt, will Links zu Artikeln aus seiner letzten Amtszeit entfernt wissen, der Straftäter den Hinweis auf seine Verurteilung wegen Besitzes von illegalen Bildern und der Arzt möchte die Hinweise auf negative Patientenbewertungen getilgt sehen.

Google erklärt: "Die Umsetzung [des Urteils] ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind". Experten äußerten, Google müsse jetzt eine "Armee von Löschexperten" in allen EU-Staaten aufbauen, um dem Urteil gerecht zu werden.

Datenschützer sehen das neue Urteil kritisch. Es fördere die weitere Konzentration bei den Suchmaschinen, da die großen IT-Konzerne den zusätzlichen juristischen, technischen und Verwaltungsaufwand leichter erbringen können.

Da mit Sicherheit zu erwarten ist, dass sehr bald persönlichkeits-kritische Links von vornherein automatisch ausgefiltert werden, haben Privatpersonen dann keine Möglichkeit mehr, abträgliche Inhalte im Netz aufzufinden und dagegen vorzugehen - diese können hingegen weiterhin von Diensten aller Art zu Persönlichkeitsprofilen verknüpft werden - mit allen negativen Konsequenzen für die Betroffenen. Somit werden, entgegen dem ersten Anschein, die Möglichkeiten der informationellen Selbstbestimmung durch das Urteil nicht gestärkt, sondern verringert.



Quelle: pc-magazin




Zitat:
Nach EuGH-Urteil:
Google entwickelt Verfahren für Löschanträge

von dpa 16.05.2014


Google reagiert auf das EuGH-Urteil zum Vergessen im Internet: Schon in einigen Wochen soll ein neues Verfahren für Löschanträge stehen. Unterdessen fordern Nutzer den Internet-Konzern bereits zum Entfernen von Links auf.

Gibt es ein «Recht auf Vergessenwerden» im Internet? Der Europäische Gerichtshof sagt Ja und gibt Verbrauchern mehr Möglichkeiten, Links zu Informationen über sie im Internet löschen zu lassen. Wenn es um unliebsame Daten aus der Vergangenheit eines Menschen geht, die Dritte über ihn eingestellt haben, müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google die Links dazu löschen. So das EuGH-Urteil.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet will Google in einigen Wochen ein neues Verfahren für Löschanträge vorstellen. «Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind», sagte ein Google-Sprecher. Die Nutzer sollen informiert werden, sobald ein praktikabler Mechanismus entwickelt werde. «Dies kann mehrere Wochen dauern.»


Zahl der Löschanträge soll gestiegen sein

Nach Einschätzung von Branchenexperten gehen bei Google seit dem Urteil mehr solche Löschanträge ein. Laut einem BBC-Bericht fordert zum Beispiel ein ehemaliger Politiker, der eine Wiederwahl anstrebt, Links zu einem Artikel über sein Verhalten in einem Amt zu entfernen. Ebenso habe ein Mann, der wegen Besitzes von Bildern von Kindesmisshandlung verurteilt worden war, verlangt, Verlinkungen zu Seiten über das Urteil zu löschen. Und ein Arzt fordere, dass aus Suchergebnissen negative Bewertungen von Patienten entfernt werden, berichtete der britische Sender. Google macht keine Angaben, wie auf diese Anträge reagiert wird.

Das Urteil habe weitreichende Auswirkungen darauf, wie Google mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgehe, betonte der Sprecher des Internet-Konzerns. In einer ersten Reaktion hatte Google das EuGH-Urteil als «enttäuschend» kommentiert. Während viele europäische Politiker das Urteil als Sieg für den Datenschutz begrüßten, fiel das Urteil der Online-Branche durchweg kritisch aus. Die Internet-Unternehmen bemängelten unter anderem, dass öffentlich verfügbare Inhalte unter Umständen schwerer auffindbar gemacht werden müssten.


Was hat der Europäische Gerichtshof entschieden?

Die Richter erklärten, Suchmaschinen wie Google seien für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Sie müssen Links zu Webseiten mit persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten entfernen, wenn diese die Rechte eines Betroffenen verletzen, weil sie etwa nicht mehr relevant oder überholt sind. Das können Zeitungsartikel, Gerichtsurteile oder andere Dokumente sein. Im konkreten Fall darf Google nach Ansicht der Richter bei der Suche nach dem Namen einer Person keinen Verweis auf eine Zwangsversteigerung anzeigen, die 15 Jahre her ist. Das gilt auch dann, wenn die Information korrekt ist und die Original-Webseite nicht gelöscht wird. Die Richter machen zudem klar, dass europäisches Recht auch dann gilt, wenn sich ein US-Anbieter auf dem europäischen Markt bewegt. Datenschützer sehen dies als großen Sieg.


Was haben die Bürger von dem Urteil?

Er erhält mehr die Kontrolle über personenbezogene Informationen - selbst wenn die Daten aus öffentlichen Quellen stammen. Bisher hatte er es sehr schwer, Links löschen zu lassen, weil Google & Co bestritten haben, für die Verarbeitung von Daten zuständig zu sein. In ähnlichen Fällen gab es in der Vergangenheit lange Rechtsstreitigkeiten. Allerdings: Die Informationen wären damit nicht aus dem Netz verschwunden, sondern nur schwerer auffindbar.


Wie muss ein Verbraucher konkret vorgehen?

Als erstes muss er versuchen, sein Recht auf das «Vergessen» und Löschen direkt bei Google oder anderen Betreibern durchzusetzen. Kommt Google der Bitte auf Entfernen aus der Ergebnisliste nicht nach, muss der Verbraucher sich laut Urteil bei den «zuständigen Stellen» beschweren. Das sind die nationalen Datenschutzbehörden. Bringt das keinen Erfolg, kann der Betroffene vor Gericht klagen.


Welche Erfolgsaussichten haben die Menschen nun?

Das ist schwer zu sagen. Rechtsexperten und Datenschützer erwarten wegen des Löschanspruchs eine Klagewelle. Ob dies durchzusetzen ist, beantwortet der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht so: «Ich hoffe, dass dieses Urteil von allen so respektiert wird, auch vom betroffenen Unternehmen.» Experten sind skeptisch. John Phelan vom Europäischen Verbraucherschutzverband BEUC warnt: «So wie die Dinge stehen, wird es schwer umzusetzen sein, weil es wenig Vorkehrungen gibt, die Nutzern in Europa erlauben, solche Daten von Suchmaschinen entfernen zu lassen.»


Gibt es auch Kritik an dem Urteil?

Ja. Die britische Organisation «Index on Censorship», die sich weltweit für die Meinungsfreiheit einsetzt, fürchtet Manipulation: «Das Urteil öffnet die Tür für jeden, der seine eigene Geschichte schönfärben will.»


Was bedeutet die Entscheidung für Google & Co?

Sie fürchten um ihr Geschäftsmodell. Der Experte für Internetrecht Thomas Stadler sagt: «Das Urteil hat das Potenzial, die Funktionsfähigkeit von Suchwerkzeugen erheblich einzuschränken.»


Hat der EuGH auch das klassische «Recht auf Vergessen» gestärkt?

Die Richter haben nur über Suchmaschinen und Links zu Seiten, die Dritte ins Web gestellt haben, geurteilt. Dagegen versteht man unter dem «Recht auf Vergessen» üblicherweise vor allem das Recht eines Nutzers, persönliche Daten, die er selbst ins Internet gestellt hat, entfernen zu lassen - etwa Fotos oder Adressen. Die aktuelle Datenschutzrichtlinie von 1995 sieht solch ein Recht nicht vor.


Was würde sich mit der Datenschutzreform in diesem Punkt ändern?

Das ist noch offen. Die EU-Kommission wollte vorschreiben, dass Fotos oder Adressen nach dem Löschen nirgendwo im Internet mehr auffindbar sind. Das sei nicht machbar, erklärte die Online-Branche. Stattdessen ist nun ein schwächeres «Recht auf Löschen» vorgesehen. Ein Nutzer könnte Unternehmen zwingen, ihm Auskunft über seine Daten zu geben und diese zu löschen. Die Reform, die Internetnutzern mehr Rechte an den eigenen Daten geben soll, verzögert sich immer wieder und soll 2015 stehen.

Quelle: connect.de


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Grüße von Whitebird
16.05.2014 21:36 Whitebird ist offline E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

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Google: Musterformular - Ansturm auf Löschanträge von Google-Links Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Google: Musterformular - Ansturm auf Löschanträge von Google-Links


Google: Musterformular zur Löschung persönlicher Daten in Google-SERPs

Google-Ergebnisse löschen lassen
Autor/en: The-Khoa Nguyen 30.05.2014

Google hat ein Musterformular zum Löschen von persönlichen Daten in Suchergebnissen veröffentlicht. Ein Beraterausschuss unterstützt das Unternehmen künftig.


Google hat ein Musterformular zum Löschen von Suchergebnissen veröffentlicht. EU-Bürger können damit beantragen, dass unerwünschte Daten und Inhalte aus den Listen der Suchergebnisse entfernt werden. Das Formular ist eine erste Reaktion auf das mehr als zwei Wochen alte Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Für den Löschantrag von Suchergebnissen wird eine Kopie des Führerscheines oder Personalausweises benötigt. Mit einer passenden Vollmacht kann der Antrag im Namen einer anderen Person erfolgen. Noch ist nicht bekannt, wann die Löschung endgültig vollzogen wird. Laut einer Mitteilung des Suchmaschinen-Konzerns werden jede einzelne Anfragen individuell geprüft.

Lesetipp: Google muss Suchergebnisse auf Antrag entfernen

Laut eigenen Angaben müsse Google auf Grund des Urteils zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit Entscheidungen treffen. Zukünftig soll ein Beraterausschuss das Suchmaschinen-Unternehmen dabei unterstützen.

Mitglieder sind der ehemalige Konzernchef Eric Schmidt, der Gründer von Wikipedia Jimmy Wales, EU-Datenschützer José Luis Pinar, UN-Sonderberichterstatter Frank La Rue sowie Experten von den Universitäten Oxford und Leuven (Belgien).


Quelle: pc-magazin


Ansturm auf Löschanträge von Google-Links


31.05.2014, 07:29 Uhr, dpa

Bei Google sind am ersten Tag rund 12 000 Anträge europäischer Bürger auf Löschung von Suchergebnissen über sie eingegangen.

Das teilte der Internet-Konzern am Freitag unter anderem der Finanznachrichtenagentur Bloomberg mit. Google hatte am Morgen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet ein entsprechendes Formular freigeschaltet.

Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern das Formular im Laufe des Tages in einem wichtigen Punkt. Der in Deutschland für Google zuständige Datenschützer hatte vor allem bemängelt, dass Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte er. Nun heißt es auf der Webseite lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei."

Der EuGH hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.


Quelle: digitalfernsehen.de

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31.05.2014 15:45 Whitebird ist offline E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

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