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Zum Ende der Seite springen Landgericht: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden
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Daumen hoch! Landgericht: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Seit fast einem halben Jahr ist der Routerzwang Geschichte, Details der neuen Routerfreiheit waren aber noch ungeklärt. Aus einem nun veröffentlichten Gerichtsurteil geht hervor, dass auch Bestandskunden das Recht auf die freie Routerwahl haben.

Die seit August 2016 geltende Routerfreiheit gilt nicht nur für Neukunden. Auch Bestandskunden haben ein Recht darauf, die Zugangsdaten zu erhalten, um sich einen eigenen Router zu kaufen. Das hat das Landgericht Essen bereits im September entschieden, aber erst jetzt macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die das Urteil erreicht hat, dessen Inhalt öffentlich (Az.: 45 O 56/16). Darin wird das Unternehmen Gelsen-net verpflichtet, auch Bestandskunden die für den betrieb eines eigene Routers nötigen Zugangsdaten auszuhändigen.

Mehr dazu: https://heise.de/-3619546

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