Muad'Dib
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EuGH: 0180-Anrufe dürfen für Kunden keine Zusatzkosten verursachen |
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Die Kosten für einen Anruf beim Kundendienst dürfen laut einem EuGH-Urteil nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.
Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen dürfen laut einem Urteil (C-568/15) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Extrakosten mit sich bringen. Die Luxemburger Richter begründeten die Entscheidung am heutigen Donnerstag damit, dass zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern Verbraucher davon abhalten könnten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.
Hintergrund ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Dort wurde der Online-Elektro-Händler Comtech vergeklagt, der früher eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wirft Comtech daher eine "unlautere geschäftliche Handlung" vor. Das deutsche Gericht fragte beim EuGH nach, wie die dazugehörige EU-Verbraucherrechte-Richtlinie auszulegen ist. 0180-Nummern können in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten. (dpa)
Quelle: https://heise.de/-3642196
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02.03.2017 16:55 |
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