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Zum Ende der Seite springen Fachkräfteeinwanderung und Beschäftigungsduldung: Zuzug wird geregelt
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Achtung Fachkräfteeinwanderung und Beschäftigungsduldung: Zuzug wird geregelt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

CDU, CSU und SPD einigen sich auf zwei Gesetzentwürfe, die qualifizierte Arbeitskräfte ins Land locken und Geduldeten Perspektiven eröffnen sollen.


Nach einer Reihe von Änderungen in letzter Minute hat sich die Bundesregierung auf ein Konzept für die Zuwanderung von Fachkräften geeinigt. Das Kabinett wird laut Bundesinnenministerium den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz wie geplant an diesem Mittwoch verabschieden. Die SPD hatte im Frühsommer durchgesetzt, dass dieses Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird. Manche Unionspolitiker hoffen allerdings in einigen Punkten noch auf nachträgliche Veränderungen im parlamentarischen Verfahren – vor allem was Bleibeperspektiven für abgelehnte Asylbewerber mit festem Job angeht.

Um eine Vermischung von Arbeitsmigration und Asyl zumindest formal zu verhindern, wird beides nun in zwei Gesetzen geregelt, die zeitgleich beschlossen werden sollen: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Beschäftigungsduldungsgesetz. "Wir begrüßen die Regeln für die Fachkräfteeinwanderung", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Das Asylrecht dürfe aber nicht zu einem "Ersatzeinwanderungsrecht" werden.

Qualifizierung und "Spurwechsel"

Umstritten war bis zuletzt unter anderem, wie viel Zeit Fachkräfte erhalten sollen, um fehlende Qualifikationen nachzuholen. Die Union wollte außerdem unbedingt verhindern, dass die neue "Beschäftigungsduldung" für abgelehnte Asylbewerber zu einer Abkürzung auf dem Weg zu einer dauerhaften Niederlassung wird. Innenpolitiker von CDU und CSU hatten außerdem bis zuletzt darauf beharrt, dass Geduldete, die bewusst ihre Identität verschleiern, von dieser Art der Duldung ausgeschlossen werden müssten. "Personen, die uns im Asylverfahren zielgerichtet über ihre Identität getäuscht haben, sollten nicht in den Genuss eines Bleiberechtes kommen", sagte Middelberg.

Die Wirtschaft sehnt Erleichterungen beim Zuzug von Arbeitskräften herbei. Noch vor wenigen Tagen warnten die Spitzenverbände Innenminister Horst Seehofer (CSU), Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) in einem gemeinsamen Schreiben vor einer Verschärfung der geplanten Regeln.

Denn der deutschen Wirtschaft fehlen qualifizierte Arbeitskräfte, besonders im Mittelstand. Nach einer Untersuchung der Förderbank KfW wollen zwei Drittel aller mittelständischen Betriebe in den nächsten drei Jahren Fachkräfte neu einstellen. Davon befürchten 65 Prozent, dass die Stellen nur mit Abstrichen, verzögert oder überhaupt nicht besetzt werden können. Die KfW befürchtet einen flächendeckenden Fachkräftemangel, wenn ab etwa 2025 die Baby-Boomer in Rente gehen. Deutschland brauche in den kommenden Jahren viel mehr qualifizierte Zuwanderer als zuvor, argumentierte KfW-Chefvolkswirt Jörg Zeuner.

Langsame Zuwanderung

Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung steigt die Zahl der Fachkräfte, die aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland kommen – allerdings auf niedrigem Niveau. 2017 sind demnach fast 545.000 Menschen aus diesen Drittstaaten gekommen, darunter rund 118.000 Geflüchtete. Herkunftsländer waren vor allem Indien, Bosnien-Herzegowina, USA, Serbien und China. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ging zuletzt von insgesamt 1,24 Millionen offenen Stellen aus, Fachkräfte eingeschlossen.

Bislang konnten nur Ausländer mit Hochschulabschluss ohne einen Arbeitsvertrag in der Tasche nach Deutschland kommen. Sie dürfen jetzt schon kommen, um sechs Monate lang auf Jobsuche zu gehen. Allerdings nur wenn sie einen deutschen oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie für ihren Lebensunterhalt in diesem halben Jahr selbst aufkommen. Arbeiten dürfen sie in der Zeit nicht. Da der Fachkräftemangel aber auch nicht-akademische Berufe betrifft, wird dieser Kreis jetzt erweitert.

"Beschäftigungsduldung"

Knackpunkt war bis zuletzt der "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber aus dem Asyl- ins Aufenthaltsrecht. Seit die Koalition sich im Oktober auf Eckpunkte geeinigt hat, benutzte zwar keiner mehr diesen Begriff, das Dilemma aber blieb. Ein neuer Status, die so genannte Beschäftigungsduldung, soll unqualifizierten abgelehnten Asylbewerbern den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, wenn sie längere Zeit einer Beschäftigung nachgegangen sind.

Bei der Zuwanderung von Fachkräften sei die Anerkennung ihrer Abschlüsse das größte Problem, sagte der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele. "In Wahrheit ist die Frage der Anerkennung das Hindernis", sagte Scheele der dpa. Die Frage sei im geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht abschließend geklärt.

Details des Gesetzentwurfs wollen die Koalitionäre am Mittwoch nach der Kabinettssitzung bekanntgeben. (jk)


Quelle: https://heise.de/-4255712

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19.12.2018 14:50 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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Text Einwanderungsgesetz: "Kein großer Wurf" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Mangel an Fachkräften eindämmen. Das wird es wahrscheinlich nicht schaffen, urteilt Herbert Brücker vom IAB.


Die Bundesregierung hat sich nach einigen Änderungen in letzter Minute auf ein Konzept für die Zuwanderung von Fachkräften geeinigt. Das Kabinett will den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch am Mittwoch verabschieden. Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sieht ihn im Gespräch mit heise online kritisch und hält ihn für nicht ausreichend.


heise online: Herr Brücker, was halten Sie vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wird?

Herbert Brücker: Es enthält einige sinnvolle Veränderungen, aber es ist kein großer Wurf. Der Titel ist auch irreführend. Es wird kein Paradigmenwechsel hin zu einem neuen Einwanderungsrecht eingeleitet. Es werden vielmehr einige Änderungen an bestehenden Gesetzen und Verordnungen, vor allem im Aufenthaltsgesetz und in der Beschäftigungsverordnung vorgenommen. Es handelt sich um eher kleine Reformen innerhalb des bestehenden Rechts.

Das ist ein kritisches Urteil und das gerade von Ihnen: Sie leiten den Forschungsbereich Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, in Nürnberg. Das IAB ist immerhin das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit.

Das IAB ist in seiner Arbeit unabhängig – nur so können wir unsere Rolle in der Forschung, aber auch der wissenschaftsbasierten Beratung von Politik, Öffentlichkeit und Gesellschaft sinnvoll wahrnehmen. Natürlich haben nicht nur wir uns, sondern auch andere wissenschaftliche Einrichtungen, vor allem aber auch Verbände, Kammern und Gewerkschaften zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz in die Diskussion eingebracht. Das war ein großes Konzert mit vielen unterschiedlichen Tönen. Letztendlich hat sich die große Koalition für eine sehr vorsichtige Variante entschieden. Es wird nach unserer Einschätzung nicht viel an Umfang und Struktur der Einwanderung ändern.

Ziel des Gesetzes ist es, die Einwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern zu erleichtern, um den Fachkräftemangel in Deutschland einzudämmen. Kann das Gesetz das leisten?

Das Gesetz stellt Einwanderer mit beruflichen Ausbildungsabschlüssen den Akademikern gleich und schafft die Vorrangprüfung für Deutsche und EU-Bürger ab. Beides ist sinnvoll, wird aber nichts Grundlegendes verändern. Die größte Hürde für die Einwanderung im bestehenden Recht bleibt bestehen: Grundsätzlich müssen qualifizierte Fachkräfte vor dem Zuzug über gleichwertige Bildungs- und Berufsabschlüsse verfügen oder sie nach den deutschen Regeln anerkennen lassen. Das bedeutet: nur wenn die Ausbildung eines Handwerkers aus dem Ausland genau derjenigen eines Handwerkers im dualen Ausbildungssystem hierzulande entspricht, hat er eine Chance auf Einwanderung. Daran scheitern die meisten.

Heute schon, bevor das neue Gesetzt in Kraft ist?

Ja. 2017 sind rund 60.000 Menschen aus Drittstaaten mit einem Visum zu Erwerbszwecken nach Deutschland zugezogen. Zwei Drittel von ihnen hatten entweder einen beruflichen oder einen Hochschulabschluss, wobei der Anteil der Hochschulabsolventen unter den Bewerbern deutlich überwog. Gegenwärtig kommt rund die Hälfte der Einwanderer nach Deutschland aus der EU, die andere Hälfte aus Drittstaaten.

Bei den Arbeitnehmern ist der EU-Anteil noch sehr viel höher. Diese Quelle wird aber versiegen, weil den neuen Mitgliedsstaaten der EU selbst der Nachwuchs ausgeht. Dann ist die Zuwanderung zu gering, um unsere Arbeitsplätze zu besetzen. Wir müssen deshalb unter den Einwanderern aus Drittstaaten den Anteil, der zu Erwerbszwecken kommt, erheblich steigern. Einwanderungsländer wie die USA und Kanada kommen auf eine Quote von 40 Prozent an der Zuwanderung aus Drittstaaten, wir nur auf zehn Prozent.
Nicht auf die Anpassung der Welt warten

Und bei der Erhöhung helfen die neuen Vorschriften nicht?

Nein, obwohl die Idee gut ist: Wer ein Visum zu Erwerbszwecken erhält, ist besser ausgebildet und integriert sich sehr viel besser in den Arbeitsmarkt als andere Einwandergruppen. Deshalb ist die Idee der Öffnung richtig.

Die funktioniert aber schon bei Akademikern nicht.

Davon geht die Regierung aber stillschweigend aus. Unter dem gegenwärtigen Recht kommen zwar mehr Personen mit Hochschul- als mit Ausbildungsabschlüssen, aber auch die Zahl der Hochschulabsolventen, die zu Erwerbszwecken einwandern, ist überschaubar. Und das, obwohl Hochschulabschlüsse international leichter vergleichbar sind als berufliche Ausbildungsabschlüsse.

Für die Anerkennung sind bei uns je nach Beruf der Bund, die Länder, die Gesundheitsämter, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern zuständig – das können leicht über 1.000 verschiedene Stellen sein. Für jede einzelne Person muss vor der Einwanderung von der jeweils zuständigen Stelle geprüft werden, ob die Abschüsse gleichwertig sind oder eben nicht. Das wird in manchen Fällen leichter, in anderen schwerer.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, für maximal sechs Monate befristet einzureisen, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen.

Diese gut gemeinte Regelung gab es schon in der Vergangenheit für Hochschulabsolventen, ist aber in der Praxis gescheitert: Wer für sechs Monate zur Arbeitssuche einreisen wollte, musste schon vorher seine Berufsabschlüsse anerkennen lassen. Davon haben nur einige hundert Personen Gebrauch gemacht. Ich wüsste keinen Grund, warum das bei Personen mit beruflichen Abschlüssen anders sein sollte.

Zudem werden jetzt noch zusätzlich deutsche Sprachkenntnisse gefordert. Die sind wichtig, aber wir müssen uns der Realität stellen: Deutsch ist keine Weltsprache, die wenigsten Einwanderer sprechen gut oder sehr gut Deutsch beim Zuzug. Wir müssen deshalb auf die berufsbegleitende Sprachförderung in Deutschland setzen.

Was müsste im Gesetz anders sein, damit der Zuzug von Fachkräften aus Drittstaaten funktioniert?

Das entscheidende Kriterium für einen erfolgreichen Zuzug ist ein bestehender Arbeitsvertrag. Damit hat ein Einwanderer den Markttest bestanden und eine günstige Beschäftigungsprognose. Dies sieht das Gesetz zu Recht so vor. Es ist auch richtig, dass die Personen, die zu uns kommen, über Berufs- und Hochschulabschlüsse verfügen sollen. Wir müssen uns aber von der Illusion verabschieden, dass die Inhalte der Berufs- und Hochschulbildung identisch mit der deutschen Bildung sein sollen.

Migration wird den deutschen Arbeitsmarkt verändern.

Ja, deshalb sollten wir eine Mindestausbildungsdauer und eine Mindeststudiendauer verlangen sowie fälschungssichere Zertifikate von Bildungseinrichtungen in den Herkunftsländern, die gewisse Qualitätsstandards erreichen müssen. Dann wäre die Anerkennung von Abschlüssen nicht mehr das Nadelöhr für die Zuwanderung. Wir müssen uns aber von dem Gedanken verabschieden, dass Migration erst dann möglich ist, wenn die Welt ihre Bildungssysteme an die deutschen Standards angepasst hat. Das ist weder realistisch noch sinnvoll.

Das Interview führte Peter Ilg (mho)


Quelle: https://heise.de/-4256030

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