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Zum Ende der Seite springen Games und Filme: Regierung will Jugendmedienschutz deutlich verschärfen
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 Games und Filme: Regierung will Jugendmedienschutz deutlich verschärfen Muad'Dib 15.10.2020 12:59

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Text Games und Filme: Regierung will Jugendmedienschutz deutlich verschärfen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des Jugendschutzgesetzes befürwortet, wonach die Alterseinstufungen für Spiele strenger werden sollen.





Filme oder Spiele sollen künftig die gleiche Alterseinstufung bekommen, unabhängig davon, ob sie online gestreamt oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft werden. Außerdem sollen Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle oder zertifizierte Jugendschutzbeauftragte bei der Vergabe von Alterskennzeichen auch Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigen und nicht mehr nur den Inhalt.

Dies sieht der Entwurf zur Novelle des Jugendschutzgesetzes vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Insbesondere Kontaktmöglichkeiten, die zu Cybermobbing, Anmache und Missbrauch führen können, sollen bei Games künftig zu einer Freigabe erst für eine höhere Altersklasse führen. Dies gilt auch für Kostenfallen etwa durch In-Game-Käufe und "Lootboxen" sowie "glücksspielsimulierende Elemente" in Spielen. Die Bundesregierung beachte so auch "Interaktionsrisiken", betonte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Das Kabinett begründet den Entwurf mit dem Anstieg von Cybermobbing sowie mit Sucht- und Selbstgefährdung im Netz. Auch würden vermehrt Kinder und Jugendliche für sexuelle Kontakte und sexualisierte Gewalt über das Internet aufgesucht. Ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz müsse daher die Persönlichkeitsrechte gewährleisten und die Daten von Kindern und Jugendlichen abschirmen.

Die Verbreitungswege "wachsen zusammen und sind hinsichtlich derselben Inhalte kaum noch unterscheidbar", heißt es weiter. Für die derzeitige jugendschutzrechtliche Bewertung beispielsweise eines Films oder Spiels komme es im bestehenden System jedoch noch maßgeblich darauf an, ob der Inhalt von einer DVD, über ein Rundfunksignal oder aus dem Internet zu dem Kind oder der jugendlichen Person gelangt. Gleiche Inhalte würden zur Altersklassifizierung doppelt geprüft, die Ergebnisse könnten dabei sogar voneinander abweichen.

Strukturelle Vorsorge

Diensteanbieter, die fremde Informationen für Nutzer mit Gewinnerzielungsabsicht speichern oder bereitstellen, müssen durch "angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen" für den Jugendmedienschutz Sorge tragen. Vor allem Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, TikTok, Twitter oder YouTube sollen ein "Melde- und Abhilfeverfahrens mit einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Benutzerführung" sowie ein "Einstufungssystem für nutzergenerierte audiovisuelle Inhalte" bereitstellen.

Facebook & Co. sollen so voreingestellt sein, dass Profile von Kindern und Jugendlichen "weder durch Suchdienste aufgefunden werden können, noch für nicht angemeldete Personen einsehbar sind". Standort- und Kontaktdaten und die Kommunikation mit anderen dürften nicht veröffentlicht, Nutzungsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kommunikation müsse auf einen vorab selbst gewählten Kreis eingeschränkt werden, die Dienste "anonym oder unter Pseudonym" beansprucht werden können.

Erfasst werden sollen mit der Reform prinzipiell Trägermedien wie DVDs sowie Telemedien wie Webseiten. Der Rundfunk bleibt weitgehend außen vor, auch zahlreiche Angebote aus der Games-Branche wie "Let's Plays" oder E-Sport-Turniere befänden sich in einer Grauzone.

Nur mit Alterskennzeichen

Videos oder Filme dürfen nur bereitgehalten werden, wenn sie mit einem deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichen versehen sind. Von den Auflagen befreit sein sollen Portale, die im Inland nachweislich weniger als eine Million Nutzer haben oder sicherstellen, dass sie Inhalte "ausschließlich Erwachsenen zugänglich" machen.

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zu einer "modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" ausgebaut werden. Sie soll Verstöße auch gegenüber ausländischen Anbietern ahnden; laut EU-Recht gilt im Bereich Medien und Internet aber eigentlich das Herkunftslandprinzip. Ein Anbieter muss sich demnach nur nach den Regeln des Landes richten, in dem er sitzt.

Durch den sukzessiven Aufbau der Strukturen des Bundes entstünden von 2021 an jährlich mehrere Millionen Euro Kosten, die sich bis 2023 auf 11,2 Millionen Euro steigern sollen.

Junge Menschen kommunizieren

Junge Menschen nutzten das Internet längst vorrangig als Kommunikationsmedium und zur Verbreitung selbst generierter Inhalte, schreibt die Regierung. Das gegenwärtige Recht sei hier noch nicht darauf angelegt, diese neuen Teilhabeformen "im Sinne einer risikoarmen Wahrnehmung zu unterstützen und Gefahren für die persönliche Integrität" effektiv zu begegnen.

Verbände der Digital- und Medienwirtschaft teilen zwar das prinzipielle Ziel des Entwurfs, der nun in den Bundestag und den Bundesrat geht. Dieser werde aber "zu massiver Rechtsunsicherheit führen", warnte der IT-Branchenverband Bitkom. Das Nebeneinander von Bund- und Länderregeln werde verschärft und es herrschte noch größere Unsicherheit, welche Aufsichtsbehörde zuständig sei.

Es fehlten "zeitgemäße, konvergente und international anschlussfähige" Bestimmungen, kritisierte der Verband der deutschen Games-Branche. Die erweiterten Prüfkategorien für Alterskennzeichen drohten "Eltern und Anbieter nur noch mehr zu verwirren". Die Allianz Vaunet der Privatsender monierte: "Eine künstliche Trennung von Rundfunk und Telemedien und damit filmischer Inhalte in verschiedenen Regelungsmaterien ist nicht zielführend." Zuvor hatten auch Ländervertreter angesichts des Referentenentwurfs Giffeys beklagt, dass ihre Kompetenzen beschnitten würden und der technische Jugendmedienschutz etwa auf Betriebssystem-Ebene zu kurz komme.
(anw)


Quelle: https://heise.de/-4928990

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