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Zum Ende der Seite springen Postgeheimnis am Ende !
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playboy   Zeige playboy auf Karte Steckbrief
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Postgeheimnis am Ende ! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

DHL, Hermes und Co. dürfen jetzt Pakete/Briefe öffnen.
Konkret geht es um die neue Möglichkeit, dass Postboten im Zweifelsfall Pakete öffnen dürfen.
Am Freitag hat der Bundestag einen Gesetzentwurf angenommen, mit dem man gegen Täter vorgehen will, die kriminelle Güter mittels Paket- und Postdienstleistern verschicken. Dafür will der Staat die Paketboten und deren Arbeitgeber wie DHL, Hermes oder DPD in die Pflicht nehmen – sie müssen künftig verdächtige Pakete an die Strafverfolgungsbehörden übergeben. Aber kann deswegen einfach jedes Paket geöffnet und untersucht werden?

Es ist nicht ausgeschlossen, dass dabei auch einmal fälschlicherweise verdächtigte Sendungen genauer untersucht werden können. Nimmt man den Geruch als Kriterium, könnten theoretisch etwa seltene oder unbekannte (Küchen-)Zutaten nicht als solche erkannt werden. Was in so einem Fall weiter passiert, ist nicht bekannt. Ein möglicher Grund, warum eine Sendung nicht ankommt, wäre es immerhin.

Damit hat man endlich jeden Missbrauch Tür & Tor geöffnet. Praktisch kann jetzt jeder Aushilfspostbote mein Paket öffnen, etwas verbotenes hineinlegen und der Polizei melden. So kann man auch unliebsamen Personen etwas unterjubeln und in Beweisnot bringen.
verabschiedeter Gesetzentwurf

__________________
Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist nur ein Dummkopf, aber wer die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.
Berthold Brecht
19.02.2021 20:19 playboy ist offline E-Mail an playboy senden Beiträge von playboy suchen Nehmen Sie playboy in Ihre Freundesliste auf

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Toll, das was eigentlich der Zoll zu leisten hat!

Absurd: zu schaffende "Ordnungswidrigkeiten-Strafe" bis zu 500.000 Euro!!!


Zitat:

Diese Verhaltensnorm wird ergänzt durch eine Strafbewehrung. Für die vorsätzliche oder fährlässige Verletzung jener Pflicht zur Vorlage von Postsendungen
sieht der Entwurf die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands und eine
Geldbuße von bis zu 500.000 Euro für das Postdienstleistungen erbringende Unternehmen vor
.


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20.02.2021 12:13 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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