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Zum Ende der Seite springen Dual Use: EU-Parlament erschwert Export von Staatstrojanern
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Text Dual Use: EU-Parlament erschwert Export von Staatstrojanern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Ausfuhr zivil und militärisch nutzbarer Überwachungstechnologien aus der EU wird strenger kontrolliert. Bürgerrechtler sind nicht ganz zufrieden.


Mit vergleichsweise knapper Mehrheit hat das EU-Parlament am Donnerstag die seit vielen Jahren diskutierte Reform der Verordnung zum Export von Gütern, Stoffen, Software und anderen Technologien beschlossen, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können (Dual Use). Die neuen strengeren Regeln gelten auch für Produkte wie Staatstrojaner oder Systeme zur biometrischen Gesichtserkennung, mit denen Personen durch das Sammeln größere Datenmengen verdeckt überwacht werden können.

Dual-Use-Güter: Beschränkung von Meinungsfreiheit und Privatsphäre

Um Menschenrechtsverletzungen und Sicherheitsbedrohungen im Zusammenhang mit dem potenziellen Missbrauch digitaler Spähtechnologien zu verhindern, werden diese laut der Verordnung unter bestimmten Umständen strengeren Ausfuhrkontrollen unterworfen. Die EU-Kommission hatte sich hier für eine breite Vorschrift starkgemacht.

Demnach sollten Dual-Use-Produkte auch dann generell genehmigungspflichtig werden, wenn sie nicht auf einer speziellen schwarzen Liste stehen, aber die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit oder den Schutz der Privatsphäre aushebeln können. Diesen Ansatz konnten die Abgeordneten in dem Kompromiss, auf den sie sich mit dem EU-Ministerrat im November verständigten, gegen den Widerstand aus nationalen Regierungen größtenteils verteidigen.

Erleichterte Ausfuhr von Kryptografie-Produkten

Vorgesehen ist auch ein Koordinierungsmechanismus auf EU-Ebene, der einen breiteren Austausch zwischen den Mitgliedstaaten rund um die Ausfuhr von Gütern für digitale Überwachung ermöglichen soll.
Zuvor hatte es wiederholt Berichte gegeben, dass europäische Firmen wie FinFisher (Gamma Group) und Trovicor autoritären Regimen Spionagetechnik liefern, mit denen diese ihre Bürger und insbesondere Aktivisten überwachen.



Die Ausfuhr kryptographischer Lösungen und die unternehmensinterne Weitergabe von Technologien soll dagegen vereinfacht werden. Für eine stärkere Kontrolle ist eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden vorgesehen. Die neuen Vorgaben treten voraussichtlich Anfang September in Kraft und sind dann direkt in den EU-Ländern anwendbar.

Missbrauch von Überwachungstechnik einschränken

"Dieses Update war aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts längst fällig, um dem Missbrauch von Dual-Use-Gütern für Menschenrechtsverletzungen einen Riegel vorzuschieben", freut sich der parlamentarische Verhandlungsführer Bernd Lange über die Entscheidung. Die Volksvertreter stärkten damit die Verantwortung der Exporteure bei der Einschätzung von Risiken für den Missbrauch auch von Überwachungstechnik.

Neue Maßstäbe setzt die Verordnung laut dem SPD-Politiker bei der Transparenz: Exporteure müssten künftig in jährlichen Berichten die konkreten Typen der einschlägigen ausgeführten Waren und Software angeben und könnten sich nicht mehr hinter "übergeordneten Kategorien" verstecken. Dazu komme eine Auflage für die EU und ihre Mitgliedstaaten, sich für eine "Ausweitung der multilateralen Exportkontrollregime" einzusetzen. Bis dahin sollten die EU-Länder eigenständige Ausfuhrkontroll-Listen festlegen.

Kritik: Unzureichende Regeln, unklare Sorgfaltspflicht

Die Journalistenallianz Reporter ohne Grenzen begrüßte die Novelle als "dringend notwendigen Schritt in die richtige Richtung". Der Gesetzestext bleibe aber "weit hinter dem zurück, was die Zivilgesellschaft an wirksamen Lösungen vorgeschlagen hat". So stelle der Kompromiss etwa die unternehmerischen Sorgfaltspflichten nicht klar und enthalte keine neutrale Definition digitaler Überwachungstechnologie. Zudem fehle ein sogenannter Catch-All-Mechanismus, der über Exportlisten hinausgehe. Die Mitgliedsstaaten sollten daher über den Wortlaut der Vereinbarung hinausgehen.

Amnesty International hatte im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls wiederholt moniert, dass die geplanten Regeln unzureichend seien. Die Menschenrechtsorganisation legte in einem im Herbst veröffentlichten Bericht dar, dass europäische Unternehmen biometrische Überwachungstechniken etwa zur automatisierten Verhaltens-, Emotions- und Gesichtserkennung ungehindert an Länder wie China verkaufen. Auch mit der überarbeiteten Verordnung könnten Exporte etwa für Technik zur biometrischen Videoüberwachung zumindest im öffentlichen Raum möglich bleiben.
(tiw)



Quelle: https://heise.de/-6000182

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