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Zum Ende der Seite springen Datenschutzbeauftragter rät von Impfregister ab
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Text Datenschutzbeauftragter rät von Impfregister ab Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Eine zentrale Erfassung des Impfstatus sei in Deutschland zwar möglich, aber eher schädlich, sagt Baden-Württembergs Datenschützer Stefan Brink.



(Bild: M-Foto/Shutterstock.com)



Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hält ein nationales Impfregister zwar rechtlich für denkbar, rät aber von einer Einführung ab. Schon jetzt gingen viele Menschen auf die Straße und hätten das Gefühl, der Staat würde sie gängeln, sagte er laut einem am Donnerstag online veröffentlichten Bericht des Spiegels. "Das Vertrauen in unseren Staat könnte bei übereilten Schritten weiter sinken", zitiert das Nachrichtenmagazin Brink.


"Den Impfstatus ohne Zustimmung der Betroffenen zentral erfassen und auf dieser Basis womöglich Bußgelder verhängen zu wollen, ist eine Vollzugsfantasie, die einen negativen Effekt auf die Impfkampagne haben kann." In einem Impfregister könnte der Impfstatus aller Menschen in Deutschland erfasst werden, um einen besseren Überblick zu haben.


Datenschutzrechtlich nicht "unmöglich"


Ebenfalls sieht Brink laut Spiegelbericht auch praktische Probleme: Die Verwaltung müsste bei einem nicht auf Freiwilligkeit beruhenden Register die vorhandenen Impfdaten erst mal mühsam zusammensuchen, etwa bei den kassenärztlichen Vereinigungen. Zuvor hatte schon der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, die zeitnahe Einführung eines solchen Registers als unrealistisch bezeichnet. Der Aufbau könne "Monate, vielleicht auch Jahre dauern", sagte er der Osnabrücker Zeitung.


Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte so ein Register in der Corona-Pandemie angeregt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich skeptisch gezeigt. In Österreich gibt es so ein Register schon.


Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber erklärte Zeitungen der Funke-Gruppe: "Datenschutzrechtlich unmöglich ist ein nationales Impfregister nicht." Jedoch müsse die Politik zuerst konkret die Ziele benennen, die sie erreichen wolle, sodass man beurteilen könne, ob ein zentrales Impfregister überhaupt notwendig sei – oder ob andere Maßnahmen besser geeignet seien.
(axk)



Quelle: https://www.heise.de/news/Datenschutzbea...ab-6319568.html

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