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Zum Ende der Seite springen Urteil zum aufgesetzten Parken: 50.000 Autos in Bremen müssten umparken
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Lampe Urteil zum aufgesetzten Parken: 50.000 Autos in Bremen müssten umparken Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

In der Rechtsprechung spielte das aufgesetzte Parken auf Gehwegen bisher keine Rolle, obwohl es grundsätzlich illegal ist und überall praktiziert wird.



Aufgesetztes Parken in einer Bremer Wohnstraße.
(Bild: heise online / Andreas Wilkens)



Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen sorgt für Denkfalten im dortigen Senat. Es geht darum, eine Lösung zu finden für tausende Autos, die momentan in der Stadt illegal parken.

Eigentümer und Bewohner von Wohnhäusern in drei Bremer Stadtteilen hatten von der Straßenverkehrsbehörde verlangt, gegen die seit Jahren an beiden Straßenseiten auf Gehwegen aufgesetzt parkenden Autos einzuschreiten. Da die Behörde dies Mitte 2019 ablehnte, gingen die Beschwerdeführer gegen die zuständige Verkehrssenatorin vor das Verwaltungsgericht.

Juristisches Neuland

Das Gericht entschied (PDF), Paragraph 12, Abs. 4 und 4a der Straßenverkehrsordnung, aus dem das grundsätzliche Verbot des Gehwegparkens folge, diene nicht allein dem Interesse der Allgemeinheit, sondern auch dem der konkret betroffenen Anwohner. Die Kläger seien als Anwohner von Straßen, in denen nicht nur vereinzelt, sondern dauerhaft verkehrsordnungswidrig auf den Gehwegen geparkt werde, grundsätzlich berechtigt, von der Straßenverkehrsbehörde ein Einschreiten zu verlangen. Da das Verwaltungsgericht den in dem Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung zumisst, hat es die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Dafür haben die Parteien einen Monat Zeit.

Das Besondere an dem Urteil sei, dass das Gericht überhaupt dieses subjektive Recht festgestellt hat, und das auf öffentlichem Grund, sagte Verwaltungsgerichtssprecher Carsten Bauer laut Tageszeitung. "Es wäre nicht erstaunlich gewesen, wenn die Kammer das anders gesehen hätte." Bisher sei die Frage, ob Anwohner ein Recht darauf haben, dass gegen Parken auf dem Gehweg vorgegangen wird, in der Rechtsprechung nicht diskutiert worden. Die Kläger meinen, durch das Urteil würden die Rechte des Fußverkehrs nicht nur in Bremen gestärkt.

"Kein Handlungsspielraum"

Die Straßenverkehrsbehörde hatte argumentiert, sie habe keinen Handlungsspielraum, wenn sich die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden Ordnungsamt, Polizei und kommunaler Ordnungsdienst nach ihrem Ermessen gegen ein Einschreiten entschieden. Verkehrsschilder müssten nicht aufgestellt werden, da den Autofahrern die Parkvorschriften bekannt seien.

Das Gericht meint hingegen, die Straßenverkehrsbehörde sei nicht darauf beschränkt, Verkehrsschilder aufzustellen. Sie sei spezialisiert auf weitere Vorkehrungen, dazu gehören auch Verwaltungsvollstreckungen. Ihr stehe grundsätzlich ein Ermessen zu, ob sie gegen das aufgesetzte Gehwegparken einschreitet. Dabei dürfe die Behörde sich wegen der Besonderheiten des Einzelfalls nicht grundsätzlich gegen ein Einschreiten entscheiden. Schließlich seien die Kläger wegen der Dauer und Häufigkeit der Verstöße erheblich in ihrem Recht beeinträchtigt, die Gehwege beim Verlassen und Wiederaufsuchen ihrer Wohnhäuser zu nutzen.

Die Straßenverkehrsbehörde könne die Kläger auch nicht darauf verweisen, sich an die Ordnungsbehörden zu wenden, da diese in den betroffenen Wohnstraßen meist nicht einschritten, die Kläger seien damit faktisch rechtsschutzlos gestellt. Die betroffenen Autofahrer könnten sich nicht auf ein "Gewohnheitsrecht" berufen.
"An der Realität vorbei"

Nach Schätzungen der Verkehrsbehörde würden in Bremen 50.000 Autos aufgesetzt und damit illegal parken, etwa ein Fünftel aller im Bremer Straßenraum herumstehenden Autos, berichtet die örtliche Tageszeitung Weser-Kurier, legale Alternativen sind rar. In Bremen stehen sich nun Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und die beklagte Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) mit ihren gegensätzlichen Meinungen gegenüber.

Schäfer habe bisher den Kurs verfolgt, "mit Maßnahmen wie Bewohnerparken, Carsharing-Angeboten, Ausbau des ÖPNV, Stärkung des Radverkehrs und weiteren Werkzeugen den Parkdruck in den Quartieren schrittweise abzubauen". Nun müsse aber das aufgesetzte Parken sofort unterbunden werden; unklar ist, wie die Verkehrssenatorin das umsetzen will. In Hannover beispielsweise wird derzeit in einigen Stadtteilen konsequent gegen das nicht erlaubte aufgesetzte Parken vorgegangen.

Der Bremer Innensenator meint, das Urteil gehe an der Realität vorbei. Würde es konsequent umgesetzt, hätten Zehntausende Autofahrer keinen Parkplatz mehr für ihr Auto, erklärte Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler laut Weser-Kurier. Es müssten vorhandene Konzepte für das Parken in Quartieren vorangetrieben werden, also Straßen zu identifizieren, in denen aufgesetztes Parken tatsächlich gefährliche Verkehrssituationen auslösen kann, und diese Bereiche zu entschärfen.

Die Bremer Verkehrssenatorin hat inzwischen gegen das Urteil Berufung eingelegt.
(anw)



PS: Wird ja mal Zeit das gegen den praktizierten Rechtsbruch der Verwaltungslakaien vorgegangen wird!

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01.03.2022 21:14 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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Lampe Kommentar: Gerichte müssen grobe Schlampereien der Verkehrspolitik ausbügeln Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

"Mobilitätswende" ist ein heute gerne benutztes Wort. Es sieht ganz danach aus, als sei das nur ein neues Kleid für das alte "freie Fahrt für freie Bürger".



In einer Bremer Wohnstraße.
(Bild: heise online / Andreas Wilkens)



Zwei Gerichtsverfahren zeigen in diesen Tagen, dass die Verkehrspolitik in deutschen Städten – gelinde gesagt – schiefläuft. In dem einen Fall seit Jahrzehnten, in dem anderen Fall in jüngster Zeit. In Bremen muss die Straßenverkehrsbehörde nach einem Verwaltungsgerichtsurteil gegen tausende Autos einschreiten, die aufgesetzt auf Gehwegen parken. In Münster muss die Stadt dafür sorgen, dass nicht mehr so wie bisher E-Stehroller überall wahllos herumliegen und stehen. In beiden Fällen geht es darum, dass sich Menschen auf Fußwegen stark eingeschränkt oder gar gefährdet sehen, und das sind keine auf diese beiden Städte beschränkten Phänomene, deshalb kann von den beiden Gerichtsverfahren eine starke Strahlkraft ausgehen.

Überall in Deutschland haben sich seit Juni 2019 die Verleiher von E-Stehrollern ausgebreitet und lassen ihre Mikromobilien stehen und liegen, wie es ihrer meist jungen Kundschaft gefällt. Stach ihre Präsenz anfangs noch stark ins Auge, gehören die Roller mittlerweile fast normal zum Straßenbild. Für die, die sie gut sehen können; für die anderen werden sie zu einer immer wieder überraschend auftauchenden Stolperfalle. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) will das beenden und fordert ein Ende des "free floating" in Münster, also feste Verleihstationen, die gut als mögliche Gefahr gekennzeichnet sind. Das dortige Verwaltungsgericht hat sich nicht getraut, der Forderung rundum zu entsprechen, die Stadtverwaltung darf irgendwie herumwurschteln, um dem sehr berechtigten Anspruch der Blinden und Sehbehinderten gerecht zu werden.

Das sieht dann so aus: Die Reaktionszeit auf mögliche Beschwerden wird auf maximal zwölf Stunden festgesetzt; Verleihfirmen müssen ihre Hotline-Telefonnummer an den Fahrzeugen deutlicher kennzeichnen, ab Mitte dieses Monats sollen die "freiwilligen Selbstvereinbarungen" der Verleiher durch "verbindliche Genehmigungsverfahren" abgelöst werden – und noch anderes Halb-, ach was, Achtelherziges. Das erweckt stark den Eindruck, als wolle Münster alles dafür tun, um den Verleihern nicht einen wichtigen Teil ihres Geschäftsmodells zu nehmen, als seien die E-Stehroller ein wichtiger Faktor der "Mobilitätswende". Ob er wirklich einer ist, steht stark zur Frage, wie die Verkehrsforschung nachzuweisen nicht müde wird.


Alles zum Wohl der Mobilitätswende

An der "Mobilitätswende" wurschtelt auch Bremen herum, ein Teil davon ist ein Konzept namens "Parken in Quartieren". Das besteht unter anderem aus Bewohnerparken, Fahrradabstellplätzen, markiertes Parken, Bürgerbeteiligung, Sonderparkplätzen, einer App für Parkplätze, Stations-Carsharing und Quartiergaragen. Alles zum Wohl der Mobilitätswende, der Erreichbarkeit und der Aufenthaltsqualität und für weniger "Parkdruck". Das hat bisher an den geschätzt 50.000 illegalen Autoimmobilien nichts geändert.

Wenn es um Urteilsschelte geht, wurschtelt die Bremer Regierung nicht herum, insbesondere in Person des Innensenators Ulrich Mäurer. Der nennt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts "völlig lebensfremd". Die Autos würden sich nicht einfach in Luft auflösen. Dabei hatte das Gericht klipp und klar gesagt, dass sich die Falschparker nicht auf ein "Gewohnheitsrecht" berufen könnten, auf Gehwegen parken war noch nie legal und dagegen muss eingeschritten werden.

Wenn der Bremer Senat gegen dieses Urteil Berufung einlegt, und das hat er, dann will er illegales Verhalten weiterhin tolerieren.
Das ist für einen Innensenator, der für die Sicherheit der Gesellschaft zuständig ist, sehr bemerkenswert.
Politiker in Innenressorts sind sonst meist harte Hunde, hier aber stellt einer das Wohl der Autofahrer über die Sicherheit der Gehwegnutzer, die beispielsweise an Engstellen auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Und in Münster? "Wenn sich die Stadt den Beschluss anschaut, muss sie nur eins und eins zusammenzählen und mit entsprechend abgefassten Sondernutzungserlaubnissen verbindliche Abstellflächen und klare Regeln für E-Roller durchsetzen", meint DBSV-Präsident Klaus Hahn. Die Stadt könnte das auch nach dem Gerichtsbeschluss, sie will es aber offensichtlich überhaupt nicht. So werden die Verfahren in beiden Städten in eine weitere Runde gehen, Gerichte müssen dafür sorgen, dass Verkehrs- und Innenpolitiker endlich zur Besinnung kommen. Damit "Mobilitätswende" nicht einfach nur ein neumodischer Scheinersatz für das angestaubte "freie Fahrt für freie Bürger" ist.


E-Stehroller im öffentlichen Verkehr

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(anw)


Quelle: https://www.heise.de/meinung/Kommentar-G...ln-6530959.html

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