purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Landgericht: Kündigung von Online-Abos muss ohne Passwort möglich sein » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Landgericht: Kündigung von Online-Abos muss ohne Passwort möglich sein
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Muad'Dib   Zeige Muad'Dib auf Karte Muad'Dib ist männlich Steckbrief
.:.Carpe.Diem.:.


images/avatars/avatar-505.jpg

Dabei seit: 12.06.2007
Beiträge: 8.284
Herkunft: 51°N/11.5°E Jena/Thuringia




Text Landgericht: Kündigung von Online-Abos muss ohne Passwort möglich sein Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Landgericht: Kündigung von Online-Abos muss ohne Passwort möglich sein



Sky verlangt für das Abbestellen seines Streamingdiensts Wow ein Einloggen. Verbraucherschützer klagten dagegen und erhielten in München vor Gericht Recht.




(Bild: smolaw/Shutterstock.com)


Das Beenden von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton muss auch ohne Anmeldung und somit ohne Passwort direkt auf der Webseite des Anbieters möglich sein. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen Sky Deutschland entschieden. Auf dem Portal des von Sky betriebenen Streaming-Dienstes Wow konnten Abonnenten erst nach dem Log-in in ihr Kundenkonto mit Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts kündigen. Dem Gericht zufolge muss aber allein die Angabe des Namens und weiterer gängiger Identifizierungsmerkmale wie Anschrift und Geburtsdatum für das Abbestellen ausreichen. Die Abfrage eines eventuell schon vor langer Zeit erstellten Passworts, an das sich Verbraucher möglicherweise nicht mehr erinnern könnten, schränke die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein.

Wer im Internet kostenpflichtige Abonnements oder sonstige Laufzeitverträge anbietet, muss seit Juli 2022 auf seiner Webseite auch einen Kündigungsbutton bereitstellen. Verträge für Streaming & Co. sollen damit sogar schon seit März 2022 leichter gestoppt werden können. Die Schaltfläche muss unter anderem unmittelbar und leicht zugänglich sein. Die Homepage von Wow enthielt zwar ganz unten einen Link mit der Aufschrift "Abo kündigen". Doch dieser führte zu einer Unterseite, auf der Abonnenten sich erst einloggen mussten. Das Landgericht München schloss sich mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 10. Oktober der Auffassung des vzbv an, dass diese Gestaltung des Kündigungsprozesses rechtswidrig ist (Az.: 33 O 15098/22).


Kündigung mit einem Klick

Nach den gesetzlichen Vorgaben in Paragraf 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müsse ein Kündigungsbutton unmittelbar zu der Seite führen, auf der Kunden ihre Kündigungserklärung per Mausklick abgeben können, entschieden die Richter. Dafür dürften keine Daten abgefragt werden, die der Verbraucher eventuell nicht mehr sofort parat habe. Bereits in der Gesetzesbegründung sei unmissverständlich formuliert, dass Verbraucher auf ein Kündigungsformular zugreifen können müssten, ohne sich vorher auf der Webseite anzumelden. Alle erforderlichen Schaltflächen sowie eine Bestätigungsseite sollten "ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein". Sky muss das Verfahren daher ändern und dem vzbv eine Aufwandsentschädigung von 260 Euro zahlen.

Der Fernsehsender brachte dagegen vor, unter der Wow-Startseite direkt könne kein Streaming-Vertrag abgeschlossen werden, daher sei dort auch keine Kündigungsmöglichkeit notwendig. Nutzer hätten zudem üblicherweise ihre Login-Daten "zur Hand oder sogar in ihrem Browser gespeichert". Letztlich diene ein Passwort auch der gesetzlich geforderten Identifizierbarkeit. Es sei absurd, wenn man annehmen würde, dass dessen Eingabe zusammen mit der E-Mail-Adresse für einen Verbraucher eine höhere Hürde darstelle als eine vom Unternehmer vergebene Kunden-, Bestell- oder Vertragsnummer. Sky bleibt bei dieser Ansicht und hat gegen das damit noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung am Oberlandesgericht München (Az.: 6 U 4292/23 e) eingelegt.

"Der Kündigungsbutton ist wichtig", betonte indes die vzbv-Vorständin Ramona Pop am Dienstag. Verbraucher müssten Online-Verträge einfach per Mausklick beenden können. Es sei gut, "dass das Gericht die Bedeutung des Kündigungsbuttons stärkt". Der vzbv untersucht laufend, wie Firmen die Vorschriften umsetzen. Schon Anfang des Jahres stellte er dabei fest, dass damals viele Anbieter dieser Pflicht gar nicht oder nur unzureichend nachkamen. Das Ergebnis vom Sommer war kaum besser: Nur 42 Prozent der knapp 3000 geprüften Websites enthielten einen Button, der nach Ansicht der Verbraucherschützer den Vorgaben aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge entsprach.

(olb)


Quelle: heise . de

__________________
| Multifeed Triax Unique 3°e>28°e & motorized FiboStøp120/90/75/55 |
|| VU+ Solo 4K & Blindscan|Mio 4K|Denys H265|S3mini|X-xx0|DVB-Cards ||

Ich bremse nicht für Schnarchroboter. ®²º¹³ Muad'Dib
CARPE DIEM!Alle meine posts stellen meine persönliche und freie Meinungsäußerung dar.
09.01.2024 18:14 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

Aal41 Aal41 ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 16.02.2014
Beiträge: 109
Herkunft: Norddeutschland




Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Es geht aufwärts...
10.01.2024 12:59 Aal41 ist offline Beiträge von Aal41 suchen Nehmen Sie Aal41 in Ihre Freundesliste auf

Muad'Dib   Zeige Muad'Dib auf Karte Muad'Dib ist männlich Steckbrief
.:.Carpe.Diem.:.


images/avatars/avatar-505.jpg

Dabei seit: 12.06.2007
Beiträge: 8.284
Herkunft: 51°N/11.5°E Jena/Thuringia

Themenstarter Thema begonnen von Muad'Dib



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Schleppend.... es muss halt auch immer durchgesetzt werden...

__________________
| Multifeed Triax Unique 3°e>28°e & motorized FiboStøp120/90/75/55 |
|| VU+ Solo 4K & Blindscan|Mio 4K|Denys H265|S3mini|X-xx0|DVB-Cards ||

Ich bremse nicht für Schnarchroboter. ®²º¹³ Muad'Dib
CARPE DIEM!Alle meine posts stellen meine persönliche und freie Meinungsäußerung dar.
15.01.2024 11:36 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Landgericht: Kündigung von Online-Abos muss ohne Passwort möglich sein Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 189.287 | Views gestern: 452.950 | Views gesamt: 295.958.331


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.