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Lampe Der Widerrufs-Button kommt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Widerrufs-Button kommt
Ergänzend zum Kündigungsbutton soll es bald einen Widerrufs-Button geben. Damit sollen sich Onlinebestellungen bequem widerrufen lassen.

Ingo Pakalski/dpa
9. Juli 2025, 13:51 Uhr


Verbraucher sollen Onlinekäufe künftig einfacher als bisher widerrufen können. "So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Berlin. Der neue Widerrufs-Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.

Hubig plane einen elektronischen Widerrufs-Button. "Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten." Hubig ergänzt: "Mit dem Widerrufs-Button stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will." Die Pläne dienten der Umsetzung von EU-Vorgaben. Der Bundestag müsste ihnen zustimmen.

"Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit 'Vertrag widerrufen' oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein", heißt es dazu im Gesetzentwurf.


Schaltfläche muss klar erkenntlich sein

"Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Onlinebenutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein."

Zudem sollen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihren Kunden diese besser erklären müssen. Bei Onlinetools sollen Verbraucher außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

Bislang konnten Verträge über Finanzdienstleistungen unbeschränkt widerrufen werden, falls der Anbieter Fehler gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten machte. Dafür reichten laut Ministerium schon nebensächliche Verstöße.


Änderungen bei Widerrufsfristen

Das soll künftig höchstens noch zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss möglich sein – vorausgesetzt, der Kunde wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.

Anders als bisher sollen Kunden von Unternehmen keine Vertragsbedingungen mehr in Papierform verlangen können und müssen sich mit digitalen Unterlagen begnügen.

quelle: golem.de

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